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Lunapharm und Bottrop
FDP interessiert sich für Arzneimittel- und Apothekenüberwachung
Hätte der Bund die Überwachung der Länder prüfen müssen?
In ihrem Vorwort weisen die Liberalen darauf hin, dass die Bundesregierung dem Grundgesetz zufolge befugt ist, die Aufsicht über den Vollzug von Bundesrecht durch die Länder auszuüben. Deswegen will die Fraktion auch wissen, in welchem Maße der Bund geprüft habe, ob die Länder die Umsetzung des Arzneimittelgesetzes und des Heilmittelwerbegesetzes auch wirklich gut kontrollieren. Konkret will die FDP erfahren, wie oft die Bundesregierung Beauftragte in die Landesbehörden geschickt hat, um deren Arbeit unter die Lupe zu nehmen.
Die Liberalen sprechen auch ein Interview von Karl Broich, Präsident des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in der „Welt“ an. Dort hatte Broich gefordert, dass das BfArM in der Zusammenarbeit mit den Ländern mehr Kompetenzen erhalten soll. „Wir müssen als Bundesoberbehörde den Landesbehörden Anweisungen geben können, wenn wir für die Patienten Gefahr im Verzug sehen. Ziel muss es sein, dass es künftig wie bei der FDA eine Anlaufstelle gibt, die eine schnelle Koordination und Kommunikation übernimmt“, hatte der BfArM-Präsident gesagt.
Dass sich in dieser Angelegenheit in dieser Legislaturperiode noch etwas tut, ist gar nicht so unwahrscheinlich. Denn auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte als Reaktion auf die Arzneimittelskandale bereits in Aussicht gestellt, dass er versuchen wolle, dem BfArM mehr Überwachungsmöglichkeiten zu geben. Und auch BMG-Abteilungsleiter Thomas Müller hatte gesagt, dass man das Thema nochmals aufgreifen wolle.
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