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Stellungnahme zur AMVV-Änderung
Neue Retaxfalle? ABDA regt verpflichtende Dosierungsangabe an
Ein Sonderrezept für Retinoide
Eigentlicher Anlass der ABDA-Stellungnahme ist die Siebzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, in der es unter anderem um geplante Neuregelungen zur Verordnung von oralen Retioniden geht. So soll laut Entwurf bei oral anzuwendenden Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin oder Isotretinoin für die Anwendung bei Frauen im gebärfähigen Alter vorgeschrieben werden, dass die Höchstmenge je Verschreibung den Bedarf für 30 Tage nicht übersteigen darf und Verschreibungen nur bis zu sechs Tagen nach dem Tag ihrer Ausstellung gültig sind. Hintergrund ist hier ein europäisches Risikobewertungsverfahren zu Retinoiden.
Grundsätzlich begrüßt die ABDA die Anpassung der Arzneimittelverschreibungsverordnung an den Stand der medizinischen Wissenschaft, wie sie schreibt, und erklärt die Absicht, die Risiken bei der Versorgung mit retinoidhaltigen Arzneimittel zu minimieren, zu unterstützen. Allerdings sieht die Standesvertretung bei den vorgeschlagenen Maßnahmen noch Änderungsbedarf, um die angestrebten Ziele auch tatsächlich zu erreichen.
ABDA fordert klarstellende Regeln was das Alter betrifft
So wird angeregt, ob die Verordnung retinoidhaltiger Arzneimittel nicht in Zukunft auf einem Sonderformular erfolgen sollte. Dieses könnte sich an den Vorgaben für T-Rezepte orientieren. Die ABDA begründet dies damit, dass die Sonderreglung im Apothekenalltag stellenweise übersehen werden könnte. Ein spezielles Formular würde besondere Aufmerksamkeit erregen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass das Anknüpfen arzneimittelrechtlicher Sonderregelungen an das gebärfähige Alter problematisch sein kann – insbesondere bei jungen Frauen vor der Pubertät und bei Frauen mittleren Alters. Die ABDA schlägt daher vor, klarstellende Kriterien zu nennen, die die Feststellung, ob eine Frau im gebärfähigen Alter ist, objektivierbar ermöglichen – wenn nicht in der Verordnung selbst, dann zumindest in der Begründung. Andernfalls werden Retaxrisiken befürchtet, im Streit um die Frage, ob die Frau gebärfähig ist oder nicht.
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Außerdem wird angeregt zu prüfen, ob es einer klarstellenden Regelung bedarf für den Fall, dass die Frau zwar im gebärfähigen Alter, aber dennoch nicht gebärfähig ist – aufgrund ihrer persönlichen Verfassung, zum Beispiel infolge einer Hysterektomie. Nach Ansicht der ABDA ist es in diesen Fällen nach der vorgesehenen Regelung nicht möglich, von der Höchstverschreibungsmenge abzuweichen, obwohl es aus Gründen der AMTS unproblematisch wäre. Auch die verkürze Gültigkeit der Verordnung sei in diesen Fällen nicht notwendig. Auf einem Sonderrezept könnte hingegen verpflichtend vermerkt werden, dass der Arzt die Frage geklärt hat und so Rechtssicherheit für die Apotheke geschaffen werden.
Außerdem schlägt die ABDA vor, aufgrund des erheblichen Gefahrenpotenzials retinoidhaltiger Arzneimittel bei Einnahme durch Frauen im gebärfähigen Alter ein gesetzliches Versandverbot dieser Wirkstoffgruppe zuetablieren.
5 Kommentare
Dosierungsangabe auf dem Rezept
von Karich am 06.12.2018 um 12:39 Uhr
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Unnötiges Retaxrisiko
von Kleiner Apotheker am 06.12.2018 um 8:56 Uhr
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Die Apotheker schaffen sich selbst ab
von Erik Modrack am 05.12.2018 um 20:01 Uhr
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Geht immer zu Lasten der Apotheke !
von Ratatosk am 05.12.2018 um 18:30 Uhr
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Noch weniger Kompetenzen
von Dr Schweikert-Wehner am 05.12.2018 um 17:28 Uhr
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