Änderung des Mehrwertsteuergesetzes

Amazon.com stellt Lieferungen in der Schweiz ein

München - 10.12.2018, 10:15 Uhr

In der Schweiz können Waren nicht mehr über das Portal Amazon.com bestellt werden. (Foto: Imago)

In der Schweiz können Waren nicht mehr über das Portal Amazon.com bestellt werden. (Foto: Imago)


Bürger aus der Schweiz können ab dem 26. Dezember nicht mehr über das Amazon.com-Portal bei dem US-Onlinehändler einkaufen. Gleiches gilt für Amazon-Domains außerhalb des EU-Raums. Grund sind Änderungen im Mehrwertsteuergesetz der Schweiz, die ab Januar 2019 in Kraft treten. Die Schweizer können aber weiterhin über die Amazon-Portale in anderen Ländern Waren bestellen.

Der Internetkonzern Amazon zieht Konsequenzen aus bevorstehenden Änderungen im Schweizer Mehrwertsteuergesetz, die ab 1. Januar 2019 wirksam sein wird. Als Folge davon werden zahlreiche Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben, in der Alpenrepublik künftig mehrwertsteuerpflichtig sein. Davon betroffen sind ausländische Unternehmen, die mit Kleinsendungen in die Schweiz einen Gesamtumsatz von über 100.000 Franken (etwa 89.000 Euro) machen. Das gilt auch für Amazon. Bis jetzt waren für den Versandkonzern Lieferungen in die Schweiz steuerfrei, sofern deren Wert unter 65 Franken (58 Euro) lag.

Nach einem Bericht von Watson.ch hat der E-Commerce-Riese aus diesem Grund nun seinen Schweizer Kunden mitgeteilt, dass diese nach dem 26. Dezember 2018 keine physischen Waren mehr über Amazon.com bestellen können. Über den amerikanischen Marktplatz könnten dann lediglich digitale Angebote wie beispielsweise Hörbücher erworben werden.

Das heißt allerdings nicht, dass die Schweizer damit von Einkäufen bei Amazon ausgeschlossen wären. So können sie die gewünschten Produkte weiterhin über die europäischen Amazon-Marktplätze Amazon.de, Amazon.co.uk, Amazon.it, Amazon.fr und Amazon.es ordern. „Kunden können weiterhin über die europäischen Websites einkaufen und an jede Schweizer Adresse liefern lassen“, zitiert die Liechtensteiner Zeitung Vaterland Christine Maukel, Manager Public Relations bei Amazon Deutschland.

Bestellungen über andere Länderportale möglich

Die Folgen für die Kunden dürften sich damit in Grenzen halten. Zwar weisen Branchenkenner darauf hin, dass das Angebot auf den europäischen Marktplätzen rund 25 Prozent geringer sei als auf der Amazon.com-Seite. Andererseits gehen sie davon aus, dass die Schweizer schon bisher nur vergleichsweise wenige Bestellungen über Amazon.com getätigt haben und überwiegend die europäischen Domains nutzen. „Ich verstehe die mediale Aufregung nicht ganz“, meint Patrik Kessler, Präsident vom Verband des Schweizer Versandhandels (VSV), in Vaterland. Schätzungen zufolge liegt der Umsatz von Amazon.com in der Schweiz bei etwa 65 Millionen Franken (58 Millionen Euro). Dagegen dürften die Umsätze, die von Schweizern über Amazon.de getätigt werden, rund zehn Mal höher sein.

Das neue Mehrwertsteuergesetz geht vor allem auf eine Initiative von Schweizer Online-Händlern zurück. Im Gegensatz zu ausländischen Versendern wie Amazon mussten sie bisher für ihre Onlinegeschäfte Mehrwertsteuer bezahlen und befanden sich daher gegenüber der ausländischen Konkurrenz im Nachteil. Mit der steuerlichen Änderung will die Schweizer Regierung dafür sorgen, dass große ausländische Händler mit den Schweizer Versandhändlern gleichgestellt werden.

Die neuen Steuerregelungen werden ab 1. Januar 2019 auch in Liechtenstein gelten, wie Vaterland berichtet.



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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