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„Policy Paper“
Becker: Monopolkommission gibt „Nonsens“ von sich
„Nonsens“ und „realitätsferne Weltidee“: DAV-Chef Fritz Becker findet klare Worte zu der erneuten Forderung der Monopolkommission zur Aufhebung der Rx-Preisbindung. Die Ideen des Gremiums zum Apothekenhonorar stehen für Becker im Widerspruch zum Solidargedanken. Die Vorschläge der Monopolkommission sind zwar nicht neu, fallen allerdings auf einen spannenden Zeitpunkt: Denn am morgigen Dienstag will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine strukturpolitischen Pläne zum Apothekenmarkt präsentieren.
So zeitnah reagiert die bundesweite Apotheken-Standesvertretung selten: Am heutigen Montag veröffentlichte die Monopolkommission in zwei Zeitschriften Auszüge aus ihren Vorschlägen zur Reformierung des Apothekenhonorars. Kurze Zeit später folgte die Veröffentlichung des gesamten Papiers auf der Seite der Kommission und ebenso schnell danach folgte eine Stellungnahme von DAV-Chef Fritz Becker, in der er die Vorschläge des Gremiums für Nonsens erklärte.
Becker: Keine Lösung zur flächendeckenden Versorgung
Kernforderung des sogenannten Policy Papers der Kommission ist es, die
Rx-Preisbindung aufzuheben. Die Apotheken sollten Rabatte gewähren dürfen, die
auf die Höhe der bisherigen Zuzahlung für gesetzlich Versicherte begrenzt sein sollen. Für Kassenpatienten
würde die Rezeptzuzahlung entfallen. Stattdessen sollen Apotheken ein
Serviceentgelt in maximal der Höhe der Zuzahlung von fünf bis zehn Euro
festlegen können. Wie die Preisgestaltung für Privatversicherte aussehen soll, wird in dem Policy Paper nicht erläutert.
Für Becker sind diese Vorschläge alles andere als lösungsorientiert: „Die Vorschläge der Monopolkommission bedeuten, dass Apotheken sich mit Rabatten unterbieten sollen, die höher sind als ihre Einnahmen. Wie man so eine flächendeckende Versorgung hinbekommen will, ist mir schleierhaft.“
„Widerspruch zum Solidargedanken“
Durch die Aufhebung der Preisbindung soll nach Vorstellung der Monopolkommission ein verstärkter Preiswettbewerb in den Städten entstehen, wo es häufiger Überversorgung gebe. Auf dem Land dagegen sei die Konkurrenz geringer. Dadurch würde sich im Wettbewerb die vom Patienten gewünschte Mischung aus Preis und Service einstellen, schlussfolgern die Wirtschaftsexperten der Kommission.
Folgt man den Gedanken der Kommission, bedeutet dies anders ausgedrückt für Patienten aus dünn besiedelten Gegenden, dass sie die Qual der Wahl hätten: Entweder einen weiteren Weg auf sich zu nehmen, um von den Rabatten der Stadtapotheken zu profitieren oder zu einer näher erreichbaren Landapotheke zu gehen und dafür mehr für ihre Medikamente auszugeben.
Dieses Szenario kann Becker nicht gutheißen. Denn dadurch ergäbe sich ein Stadt-Land-Gefälle der Arzneimittelversorgung, das im Widerspruch zum Solidargedanken der gesetzlichen Krankenversicherung stehe.
Kommission: Kommunale Ausschreibungen für Landapotheken
Für besonders infrastrukturschwache Regionen hat die Monopolkommission noch einen weiteren Vorschlag: Sollte die Versorgung durch stationäre Apotheken in einer ländlichen Region unzureichend sein, könnten Kommunen Ausschreibungen vornehmen, auf die sich Apotheker bewerben können. Derjenige Apotheker, der den geringsten Betrag fordert, um in einem vorbestimmten Zeitraum durch die Eröffnung einer Apotheke die Versorgung in der Region sicherzustellen, bekäme den Zuschlag. Unter welchen Voraussetzungen Kommunen solche Ausschreibungen starten sollen, definieren die Monopol-Experten nicht näher.
„Versandhandel stärken, statt verbieten“
Außerdem ist der Versandhandel aus Sicht der Kommission für die Versorgung strukturschwacher Regionen wichtig und soll gezielt gefördert werden. So könnte beispielsweise die Einrichtung von Pick-Up Stellen die Abholung bestellter Medikamente erleichtern. Ein Verbot des Versands von verschreibungspflichtigen Medikamenten würde „den Weg zu Versorgungsverbesserungen im digitalen Zeitalter aufhalten“, schreibt die Kommission.
Dem DAV-Chef fällt dabei ein Widerspruch zu dem Hauptgutachten der Monopolkommission auf, das diesen Juli veröffentlicht wurde. „Dabei hat die Monopolkommission selbst in ihrem Hauptgutachten erst jüngst davor gewarnt, dass ausgeklügelte Algorithmen bei der Preisgestaltung von Online-Angeboten Verbraucher immer öfter in Situationen bringen, in denen sie draufzahlen“, kommentiert Becker.
Veröffentlichung ein Tag vor Spahn-Präsentation
Die Monopolkommission äußerte derartige Vorschläge zur Deregulierung des Apothekenmarktes nicht zum ersten Mal. So stand die Aufhebung der Rx-Preisbindung bereits in dem Hauptgutachten vom Juli. Weshalb werden die Forderungen gerade zum aktuellen Zeitpunkt erneuert? Der Versandhandelskonflikt ist derzeit in einer spannenden Phase. Am morgigen Dienstag will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine strukturpolitischen Pläne zum Apothekenmarkt bei der ABDA-Mitgliederversammlung präsentieren.
Becker lässt sich von den Ideen der Monopolkommission nicht beirren. „Mit solchen realitätsfernen Weltideen kommen wir nicht weiter. Vom Bundesgesundheitsminister erhoffen sich die Apotheker deshalb konkrete und praktikable Vorschläge, die die Versorgung tatsächlich verbessern und zugleich auch jungen Apothekern eine echte Perspektive geben“, so der DAV-Chef.
3 Kommentare
Stimmungsmache der Kommission
von Christian Springob am 11.12.2018 um 8:46 Uhr
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Der rote Teppich für den Versandhandel aus der EU
von Christian Springob am 11.12.2018 um 8:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Eindruck einer Realitäts- Umnachtung
von Dr. Detlef Eichberg am 11.12.2018 um 8:15 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
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