Landgericht Berlin

Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher: (K)ein Ende in Sicht?

Berlin - 14.12.2018, 17:00 Uhr

Der sogenannte Datenklau-Prozess vor dem Landgericht Berlin zieht sich weiterhin ergebnislos in die Länge. (Foto: Külker)

Der sogenannte Datenklau-Prozess vor dem Landgericht Berlin zieht sich weiterhin ergebnislos in die Länge. (Foto: Külker)


Seit Januar wird am Landgericht Berlin der Prozess gegen Apotheke Adhoc-Herausgeber Thomas Bellartz und einen ehemaligen externen IT-Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums verhandelt. In den vergangenen Wochen gab es wenig neue Erkenntnisse im sogenannten Datenklau-Verfahren. Auch am heutigen 31. Verhandlungstag ging es hauptsächlich darum, Anträge der Verteidigung abzuarbeiten.

Bald ist Jahrestag im sogenannten Datenklau-Verfahren: Am heutigen Freitag war der 31. Verhandlungstag im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und einen ehemaligen externen IT-Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Bellartz wird vorgeworfen, H. dafür bezahlt zu haben, brisante Daten aus dem BMG abzuzweigen.

Schauplatz der Nebensächlichkeiten?

Inhaltlich stagniert der Prozess seit geraumer Zeit. 38 von 40 Anklagepunkten wurden bereits fallengelassen. Nachdem in den ersten Wochen des Prozesses zahlreiche Zeugen – unter anderem vom BMG –  vernommen wurden, drehte sich das Verfahren in den vergangenen Wochen vornehmlich darum, zuvor gestellte Anträge der Verteidigung abzuarbeiten. Auch am heutigen Freitag begann die Sitzung mit Gerichtsbeschlüssen zur Abweisung einiger vorangegangener Anträge der Verteidigung. Bei den abgewiesenen Anträgen ging es beispielsweise darum, frühere Artikel von DAZ.online vorzulesen oder Akten einzubringen.

Anderen Verteidigungsanträgen leistete das Gericht am heutigen Freitag Folge und verlas aus bestimmten Dokumenten, deren Inhalt für die Angeklagten entlastend wirkte. So las der Vorsitzende eine E-Mail des leitenden Ermittlers an das BMG vor, in dem es um ein Dokument ging, das als Beweismittel nicht geeignet sei. Des Weiteren las der Vorsitzende aus einem Vermerk der Staatsanwältin vor, die 2013 gegen die ABDA ermittelt hatte. Darin stand die Empfehlung, das Verfahren seinerzeit einzustellen, weil die Verdachtsmomente nicht ausgereicht hätten. 

Wenig Druck seitens der Verteidigung

Die Verteidigung brachte in der heutigen Sitzung, im Gegensatz zu den vorherigen Terminen, keine neuen Anträge ein. Auch die wiederholt gestellte Forderung, die Schlussplädoyers abzuhalten, erneuerten die Anwälte dieses Mal nicht. Der Vorsitzende Richter thematisierte von sich aus, dass einer der beiden verbliebenen angeklagten Taten zeitlich nach dem Strafantrag des BMG erfolgte. Er fragte den Staatsanwalt, ob dieser letzte Punkt dennoch von öffentlichem Interesse sei, was dieser bejahte. Diese Gelegenheit nutzte Bellartz Verteidiger, um die formalen Anklagevoraussetzungen anzuzweifeln, ohne dies jedoch näher auszuführen.

Außerdem brachte das Gericht von sich aus neue Dokumente zum Selbstleseverfahren ein. Für die nächste Verhandlung kündigte der Vorsitzende an, dass sich die Angeklagten auf Nachfragen zu ihren persönlichen Lebensläufen vorbereiten sollten. Auch für das kommende Jahr sind bereits neue Termine angesetzt.


Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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