Bundestag

Union und SPD beschließen Bekenntnis zur Buchpreisbindung

Stuttgart - 15.12.2018, 08:00 Uhr

Beschlossene Sache: Die Große Koalition will die Festpreise bei Büchern verteidigen. (Foto: Imago)

Beschlossene Sache: Die Große Koalition will die Festpreise bei Büchern verteidigen. (Foto: Imago)


Die Regierungsfraktionen haben am gestrigen Freitag im Bundestag ein Bekenntnis zur Buchpreisbindung beschlossen. Die SPD hatte zuvor einen Antrag eingebracht, in dem die Fraktion die Bedeutung der Buchhändler vor Ort betonte und dass deren Rolle nicht von Online-Händlern übernommen werden könne.

Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion ist eine Reaktion auf ein Sondergutachten der Monopolkommission. Darin stellte die Kommission im Mai 2018 die Festpreise bei Büchern infrage – mit Verweis auf den EuGH-Entscheid zu den Arzneimittelpreisen. Das Gutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“ hatte die Kommission ohne konkreten Auftrag anlässlich des EuGH-Urteils erstellt. Darin erklären die Ökonomen aus rechtlicher Sicht den Schutz des Kulturguts Buch zwar zu einem grundsätzlich anzuerkennenden kulturpolitischen Ziel. Allerdings halten sie es für fraglich, ob sich objektiv belegen lässt, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche dann einen Antrag mit dem Namen „Kulturgut Buch fördern – Buchpreisbindung erhalten“ ins Parlament eingebracht, in dem die Sozialdemokraten sich über die Aussagen der Monopolkommission beschweren. Mit Blick auf die vom Bundesgesundheitsministerium geplante (teilweise) Aufhebung der Rx-Preisbindung enthält der Antrag einige Passagen, die aus Apotheker-Sicht nur schwer nachzuvollziehen sind.

SPD: Online-Handel kann Vor-Ort-Händler nicht ersetzen

Dort heißt es unter anderem: „Ziel des Buchpreisbindungsgesetzes ist es somit, den leistungsfähigen Markt für Verlagserzeugnisse in Deutschland auch in den Städten und Gemeinden zu sichern und damit die kulturelle Rolle unseres Landes sowie das Kulturmedium Buch zu fördern.“ Oder: „Eine rein wirtschaftliche Betrachtung der Buchpreisbindung verbietet sich daher bereits im Ansatz. (…) Die rein ökonomische Betrachtung von Buchhandlungen als gewinnorientierte Unternehmen blendet ihre Funktion als Träger von Kultur vor Ort völlig aus. Diese Funktion kann nicht durch den Online-Buchhandel ersetzt werden.“

Die Große Koalition hat dem Antrag nun zugestimmt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Vorschlag der Monopolkommission nicht nachzukommen. Außerdem wird von der Regierung verlangt, dass sie sich „innerhalb der Europäischen Union für den weiteren Erhalt der Buchpreisbindung“ einsetzt. Zu guter Letzt wird gefordert, dass die Regierung „im Bemühen um den Schutz des Kulturgutes Buch und den Erhalt der Vielfalt in der deutschen Literatur- und Buchhandlungslandschaft an bewährten Maßnahmen zur Sicherung genau dieser Vielfalt – wie dem Deutschen Buchhandlungspreis – festzuhalten sowie weitere Maßnahmen, die dieses Ziel unterstützen, zu prüfen“.


Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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5 Kommentare

SPD?

von Horst Wycisk am 17.12.2018 um 13:04 Uhr

Abkürzung: SPD
Lang-Text: Schizophrene Partei Deutschland

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Falsche Frage

von Wolfgang Müller am 15.12.2018 um 21:55 Uhr

Mit Verlaub, aber könnte diese Diskussion hier nicht etwas treuherzig sein? Der entscheidende Vergleich ist doch nicht der zwischen "Buch" und "Rx-Arzneimittel", was die Entscheidung bestimmter vor Allem Grüner und SPD-Politiker/innen zur Preisbindung betrifft. Sondern der Unterschied zwischen dem Bild, das diese Politiker/innen von kleinen "Buchhändler/innen" und "Apotheker/innen" haben. DAS und die entsprechende Gunst bzw. Missgunst bestimmt doch offensichtlich, ob "Daumen nach oben" oder "Daumen nach unten".

Hier hat offensichtlich die PR der Apothekerinnen versagt.

Die spezifische, erfreuliche Ost-Apothekentraditions-Ausnahme "Die Linke" bestätigt nur die Regel.

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Witz

von Benjamin Schäfer am 15.12.2018 um 13:51 Uhr

Wenn man mal völlig unvoreingenommen und neutral nach dem größten Unterschied zwischen Büchern und r(x) Arzneimtteln sucht, ist die Antwort: GKV. Bei Büchern sind die Leser gleichzeitig die Kunden, während bei r(x) die Krankenkassen juristisch gesehen die Kunden der Apotheken sind. Die wollen erstens zeigen, dass Rabatte möglich sind uns zweitens über kurz oder lang mittels Selektivverträgen darankommen. Oder glaubt wirklich auch nur ein Politiker, dass die GKV für ihre Patienten lobbiieren? Die Zuzahlung, angeblich als Steuerungsinstrument gedacht, scheint plötzlich völlig überflüssig zu sein..

Zudem ist ein Buch als Ebook zu 100% digitalisierbar, bei Arzneimtteln endet die Digitalisierung spätestens beim Päckchen. Hat man den Politikern wirklich erklärt, dass man anstrebt die Versorgung mit Arzneimitteln aus Deutschland auszulagern? Hat man denen wirklich erklärt, was dies im Falle eines zerfallenden Europas bedeuten würde, wenn man keine dezentralen Arzneimittelabgabenstellen mehr in Deutschland hat? Ich überspitze bewusst, weil wenn die „angepeilten“ 5% Marktanteil erstmal erreicht sind die überaus vielen Apotheken, die zurzeit noch als Hobby betrieben werden, deren Versorgungsleistung aber mitnichten zu unterschätzen ist, krachen gehen. Da hilft dann auch kein Gegensteuern mehr.

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Achtung Steilvorlage !!!

von Moritz Meier am 15.12.2018 um 9:13 Uhr

Dieser Antrag wurde EINSTIMMIG, von ALLEN Fraktionen beschlossen. Hallo ABDA, bitte mal "Buch" durch "Arzneimittel" ersetzen und dann alle Abgeordneten fragen warum sie dem dann nicht mehr zustimmen wollen...

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw50-de-buchpreisbindung/581400

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AW: Achtung Steilvorlage

von Dr Schweikert-Wehner am 15.12.2018 um 14:44 Uhr

Tja haette Schulz in der Schule besser aufgepasst und wäre Apotheker statt Buchhändler geworden, wer weiss...
Aber die besten Karrieren machen ja zur Zeit die Jungs mit Abitur und Führerschein: Ziemiak und Kuehnert.
Also es zaehlt Schein statt sein. Kann die ABDA von lernen.

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