- DAZ.online
- News
- Politik
- Union und SPD beschließ...
Bundestag
Union und SPD beschließen Bekenntnis zur Buchpreisbindung
Die Regierungsfraktionen haben am gestrigen Freitag im Bundestag ein Bekenntnis zur Buchpreisbindung beschlossen. Die SPD hatte zuvor einen Antrag eingebracht, in dem die Fraktion die Bedeutung der Buchhändler vor Ort betonte und dass deren Rolle nicht von Online-Händlern übernommen werden könne.
Der Antrag der SPD-Bundestagsfraktion ist eine Reaktion auf ein Sondergutachten der Monopolkommission. Darin stellte die Kommission im Mai 2018 die Festpreise bei Büchern infrage – mit Verweis auf den EuGH-Entscheid zu den Arzneimittelpreisen. Das Gutachten „Die Buchpreisbindung in einem sich ändernden Marktumfeld“ hatte die Kommission ohne konkreten Auftrag anlässlich des EuGH-Urteils erstellt. Darin erklären die Ökonomen aus rechtlicher Sicht den Schutz des Kulturguts Buch zwar zu einem grundsätzlich anzuerkennenden kulturpolitischen Ziel. Allerdings halten sie es für fraglich, ob sich objektiv belegen lässt, dass die Buchpreisbindung einen kulturpolitischen Mehrwert generiert, der den mit ihr verbundenen Markteingriff rechtfertigt.
Mehr zum Thema
Wegen des EuGH-Urteils
Monopolkommission: Nach den Arzneimittelpreisen die Buchpreise freigeben
Kommentar zur Monopolkommission
Wenn ihr für den Buchhandel kämpft, dann kämpft auch für die Apotheken!
Die SPD-Bundestagsfraktion hat in dieser Woche dann einen Antrag mit dem Namen „Kulturgut Buch fördern – Buchpreisbindung erhalten“ ins Parlament eingebracht, in dem die Sozialdemokraten sich über die Aussagen der Monopolkommission beschweren. Mit Blick auf die vom Bundesgesundheitsministerium geplante (teilweise) Aufhebung der Rx-Preisbindung enthält der Antrag einige Passagen, die aus Apotheker-Sicht nur schwer nachzuvollziehen sind.
SPD: Online-Handel kann Vor-Ort-Händler nicht ersetzen
Dort heißt es unter anderem: „Ziel des Buchpreisbindungsgesetzes ist es somit, den leistungsfähigen Markt für Verlagserzeugnisse in Deutschland auch in den Städten und Gemeinden zu sichern und damit die kulturelle Rolle unseres Landes sowie das Kulturmedium Buch zu fördern.“ Oder: „Eine rein wirtschaftliche Betrachtung der Buchpreisbindung verbietet sich daher bereits im Ansatz. (…) Die rein ökonomische Betrachtung von Buchhandlungen als gewinnorientierte Unternehmen blendet ihre Funktion als Träger von Kultur vor Ort völlig aus. Diese Funktion kann nicht durch den Online-Buchhandel ersetzt werden.“
Die Große Koalition hat dem Antrag nun zugestimmt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Vorschlag der Monopolkommission nicht nachzukommen. Außerdem wird von der Regierung verlangt, dass sie sich „innerhalb der Europäischen Union für den weiteren Erhalt der Buchpreisbindung“ einsetzt. Zu guter Letzt wird gefordert, dass die Regierung „im Bemühen um den Schutz des Kulturgutes Buch und den Erhalt der Vielfalt in der deutschen Literatur- und Buchhandlungslandschaft an bewährten Maßnahmen zur Sicherung genau dieser Vielfalt – wie dem Deutschen Buchhandlungspreis – festzuhalten sowie weitere Maßnahmen, die dieses Ziel unterstützen, zu prüfen“.
5 Kommentare
SPD?
von Horst Wycisk am 17.12.2018 um 13:04 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Falsche Frage
von Wolfgang Müller am 15.12.2018 um 21:55 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Witz
von Benjamin Schäfer am 15.12.2018 um 13:51 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Achtung Steilvorlage !!!
von Moritz Meier am 15.12.2018 um 9:13 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Achtung Steilvorlage
von Dr Schweikert-Wehner am 15.12.2018 um 14:44 Uhr
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.