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Öffentliches Fachgespräch der Fraktion Die Linke
Arzneimittelversuche an Heimkindern: Transparenz und Entschädigungen gefordert
„Arzneimittel- und Menschenversuche an Heimkindern – Endlich Transparenz und Entschädigung!“ – unter diesem Motto fand am vergangenen Freitag im Bundestag ein öffentliches Fachgespräches auf Initiative der Bundestagsfraktion „Die Linke“ statt. Neben Vertretern der Links-Fraktion kamen sowohl Wissenschaftler als auch Betroffenen-Vertreter zu Wort. Das Ziel ist, das Thema stärker in die Öffentlichkeit zu bringen und die Möglichkeiten parlamentarischer und außerparlamentarischer Initiativen auszuloten.
Die Bundestagsfraktion Die Linke hat den letzten Tag vor der Weihnachtspause des Deutschen Bundestages für ein öffentliches Fachgespräch genutzt, das ein emotionales und schwieriges Thema auf die Tagesordnung setzte. Die Initiative der Linken-Fraktion möchte eine ausreichende Würdigung des Unrechts, das in den 1950er bis 1970er Jahren Heimkindern in beiden Teilen Deutschlands zugefügt worden ist, erreichen. Im Fokus der gut besuchten Veranstaltung standen Arzneimittelversuche, Zwangsmedikationen und medizinische Eingriffe zu Testzwecken. Angeführt wurde unter anderem die im Jahre 2016 veröffentlichte Studie von Sylvia Wagner, Pharmakologin von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, mit dem Titel „Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte. Arzneimittelstudien an Heimkindern“, die sich auf die alten Bundesländer bezieht.
Die Linke: „Bundesregierung verweigert Mitarbeit bei Aufklärung“
Für die Bundestagsfraktion Die Linke, die sich nach eignen Angaben seit 2011 mit der Thematik beschäftigt, stellte Susanne Ferschl (MdB), stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Leiterin des Arbeitskreises Gesundheit, Arbeit und Soziales, fest: „Es handelt sich um ein Verbrechen.“ Zudem gehe es die ganze Gesellschaft an, was den Kindern damals angetan worden sei. Es sei deshalb wichtig zu schauen, wie heutzutage mit solch einem Skandal umzugehen sei. Sylvia Gabelmann (MdB), Sprecherin für Arzneipolitik und Patientenrechte der Linken-Bundestagsfraktion, verdeutlichte, dass es wichtig sei, Transparenz herzustellen und auf angemessene Entschädigungen hinzuwirken.
Gabelmann verwies ferner auf eine von der Linksfraktion im April 2018 durchgeführte Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Aufklärung der Medikamentenversuche an Heimkindern und für mögliche Entschädigungsleistungen an Betroffene. Die Antwort sei ernüchternd gewesen, so Gabelmann: „Die Bundesregierung weiß von nichts – und will wohl auch nichts wissen.“ Die Bundesregierung verweigere die Mitarbeit bei der Aufklärung, wolle weder Verantwortung übernehmen, noch über Details Bescheid wissen. Dies sei besonders fragwürdig, da die Versuche an den Heimkindern teilweise mit Wissen oder sogar im Auftrag von Bundes- und Länderbehörden durchgeführt worden seien.
Medikamentenstudien – Aufdeckung und Spätfolgen
Auch an wissenschaftlichem Input fehlte es nicht. So stellte unter anderem Sylvia Wagner die Ergebnisse ihrer Studie zu Arzneimittelstudien an Heimkindern vor. Ergänzt wurden diese Ergebnisse um die Resultate der aktuellen Forschungsarbeit, die die Düsseldorfer Pharmakologin im Rahmen ihrer gegenwärtig stattfindenden Dissertation durchgeführt habe. So habe sie bisher rund 80 an Heimkindern durchgeführte Arzneimittelstudien nachweisen können. Dafür habe sie in erster Linie Publikationen in Fachzeitschriften ausgewertet, aber auch teilweise Zugang zu Archiven von beteiligten Pharmafirmen und betroffenen Einrichtungen gehabt. Damals seien in erster Linie Impfstoffe, Psychopharmaka und Medikamente zur Senkung der Libido getestet worden.
Auch über regelmäßig stattgefundene Zwangsmedikationen wurde berichtet. Meist seien Psychopharmaka verabreicht worden – unter anderem zur reinen Ruhigstellung der Kinder. Unter den Folgen litten die Betroffenen meist ein Leben lang. Viele Betroffene, die einen Großteil des Publikums stellten, meldeten sich während der Veranstaltung zu Wort und beschrieben ihren Leidensweg.
Betroffene fordern Anerkennung des zugefügten Leids
Die Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V., Heidi Dettinger, berichtete ebenfalls über das erlittene Unrecht. Heimkinder hätten in der damaligen Zeit nicht nur unrechtmäßig Arzneimittelstudien erleiden müssen, auch der tägliche Umgang mit ihnen sei von Gewalt und Lieblosigkeit geprägt gewesen. Dettinger erläuterte, wie diese Zeit im Heim sie ein Leben lang negativ beeinflusst habe: „Ich hatte nach der Heimzeit ein Gefühl der Wertlosigkeit und immer auch das Gefühl an allem schuld zu sein.“
Als Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder fordert Dettinger die Anerkennung des erlittenen Unrechts als Menschenrechtsverletzungen, die Übernahme der Verantwortung der Pharmaindustrie für die durchgeführten Studien und die Zahlung von angemessenen Opferrenten oder alternativ eventueller Einmalzahlungen an die Betroffenen. Wichtig sei zudem, dass es zu einer Umkehr der Beweislast komme und die Heime beweisen müssten, dass sie nichts Unrechtes getan hätten, um Re-Traumatisierungen der ehemaligen Heimkinder zu vermeiden. Zudem sei es den Betroffenen meist nicht möglich, gerichtsfest zu beweisen, was genau geschehen sei.
Entschädigungen für Betroffene – Heimkinderfonds schlechte Lösung
Für die Linken-Fraktion im Bundestag sprach Norbert Müller (MdB), Sprecher Kinder- und Jugendpolitik, über tatsächliche und wünschenswerte Möglichkeiten der Entschädigung der Betroffenen. Er stellte die vom Bund, den Bundesländern – und im Falle der alten Bundesländer auch von den Kirchen – erstellten Heimkinderfonds Ost und West vor. Müller betonte in diesem Zusammenhang, dass die Einrichtung von Fonds die schlechtere Alternative sei, da gesetzliche Lösungen mit Rechtsanspruch zu mehr Gerechtigkeit führten.
Etwa 800.000 Betroffene gäbe es in Deutschland. Doch aus unterschiedlichsten Gründen wäre es nur wenigen möglich gewesen, Anträge an die Fonds zu stellen. Inzwischen seien zudem die Fristen abgelaufen.
Trotz der Verjährung der Ansprüche – Staat in der Pflicht
Friedrich Straetmanns (MdB), Justiziar und Sprecher für Rechtspolitik der Linken-Bundestagsfraktion, ordnete die schwierige Thematik der Entschädigungsmöglichkeiten rechtlich ein. Der Justiziar beschrieb vor allem die Schwierigkeiten der zeitlichen Distanz zu den Ereignissen. So würden sie inzwischen als verjährt gelten. Außerdem liege die Problematik auch in der Frage der Aufklärbarkeit des Unrechts. Die Betroffenen könnten meist nicht nachweisen, wodurch ihre Folgeschäden genau entstanden seien – obwohl eindeutig vorhanden.
Dennoch könne sich seiner Einschätzung nach der Staat nicht aus der Verantwortung ziehen. Der Staat habe weggeschaut, hätte aber handeln können, so mache er sich haftbar. Immerhin handele es sich bei den ehemaligen Heimkindern um Schutzbefohlene und der Staat habe seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. „So etwas darf sich nicht wiederholen“, bekräftigte Straetmanns. Finanzielle Entschädigungen zum Beispiel in Form einer Opferrente sollten umgesetzt werden. Angesichts der vielen Folgeerkrankungen sei zudem ein Krankenversorgungsanspruch zu fordern.
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