Öffentliches Fachgespräch der Fraktion Die Linke

Arzneimittelversuche an Heimkindern: Transparenz und Entschädigungen gefordert

Berlin - 17.12.2018, 09:00 Uhr

Susanne Ferschl (Die Linke, MdB), Sylvia Gabelmann
(Die Linke, MdB), Doris Petras (Moderation, Die Linke Landschaftsverband
Westfalen-Lippe), Sylvia Wagner (Pharmakologin, Heinrich-Heine-Universität
Düsseldorf) und Heidi Dettinger (Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder
e.V.) (v.li.) (Foto: Rutz)

Susanne Ferschl (Die Linke, MdB), Sylvia Gabelmann (Die Linke, MdB), Doris Petras (Moderation, Die Linke Landschaftsverband Westfalen-Lippe), Sylvia Wagner (Pharmakologin, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und Heidi Dettinger (Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.) (v.li.) (Foto: Rutz)


Entschädigungen für Betroffene – Heimkinderfonds schlechte Lösung

Für die Linken-Fraktion im Bundestag sprach Norbert Müller (MdB), Sprecher Kinder- und Jugendpolitik, über tatsächliche und wünschenswerte Möglichkeiten der Entschädigung der Betroffenen. Er stellte die vom Bund, den Bundesländern – und  im Falle der alten Bundesländer auch von den Kirchen – erstellten Heimkinderfonds Ost und West vor. Müller betonte in diesem Zusammenhang, dass die Einrichtung von Fonds die schlechtere Alternative sei, da gesetzliche Lösungen mit Rechtsanspruch zu mehr Gerechtigkeit führten.

Etwa 800.000 Betroffene gäbe es in Deutschland. Doch aus unterschiedlichsten Gründen wäre es nur wenigen möglich gewesen, Anträge an die Fonds zu stellen. Inzwischen seien zudem die Fristen abgelaufen.

Norbert Müller (MdB), Sprecher Kinder- und Jugendpolitik der Bundestagsfraktion Die Linke (li. neben Sylvia Gabelmann, Die Linke, MdB) sprach über Möglichkeiten der Entschädigung von Betroffenen. (Foto: I. Rutz)

Trotz der Verjährung der Ansprüche – Staat in der Pflicht

Friedrich Straetmanns (MdB), Justiziar und Sprecher für Rechtspolitik der Linken-Bundestagsfraktion, ordnete die schwierige Thematik der Entschädigungsmöglichkeiten rechtlich ein. Der Justiziar beschrieb vor allem die Schwierigkeiten der zeitlichen Distanz zu den Ereignissen. So würden sie inzwischen als verjährt gelten. Außerdem liege die Problematik auch in der Frage der Aufklärbarkeit des Unrechts. Die Betroffenen könnten meist nicht nachweisen, wodurch ihre Folgeschäden genau entstanden seien – obwohl eindeutig vorhanden.

Dennoch könne sich seiner Einschätzung nach der Staat nicht aus der Verantwortung ziehen. Der Staat habe weggeschaut, hätte aber handeln können, so mache er sich haftbar. Immerhin handele es sich bei den ehemaligen Heimkindern um Schutzbefohlene und der Staat habe seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. „So etwas darf sich nicht wiederholen“, bekräftigte Straetmanns. Finanzielle Entschädigungen zum Beispiel in Form einer Opferrente sollten umgesetzt werden. Angesichts der vielen Folgeerkrankungen sei zudem ein Krankenversorgungsanspruch zu fordern.



Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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