Brandenburg

Lunapharm verliert Herstellungserlaubnis offenbar endgültig  

Berlin - 15.01.2019, 15:45 Uhr

Ein halbes Jahr nach Bekanntwerden der sogenannten Lunapharm-Affäre verliert der Brandenburger Händler seine Herstellungserlaubnis – diesmal offenbar endgültig. (s / imago)

Ein halbes Jahr nach Bekanntwerden der sogenannten Lunapharm-Affäre verliert der Brandenburger Händler seine Herstellungserlaubnis – diesmal offenbar endgültig. (s / imago)


Aus fürs Umpacken bei Lunapharm: Nach Informationen des Brandenburger Gesundheitsministeriums wurde dem Pharmahändler am heutigen Dienstag die Herstellungserlaubnis dauerhaft entzogen. Die Großhandelserlaubnis soll noch bis zum 6. Februar 2019 ruhen.

Der umstrittene Brandenburger Pharmahändler Lunapharm darf offenbar endgültig nicht mehr umpacken. So erklärte eine Sprecherin des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) gegenüber DAZ.online am heutigen Dienstag: „Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) hat heute die Herstellungserlaubnis der Lunapharm Deutschland GmbH widerrufen und dem Unternehmen mit Sitz in Blankenfelde-Mahlow das Herstellen und Inverkehrbringen von Arzneimitteln untersagt.“

Großhandelserlaubnis ruht bis 6. Februar 2019

Seit im vergangenen Sommer der Skandal um Lunapharm ans Tageslicht kam, ordnete die Arzneimittelaufsicht wiederholt und jeweils auf unterschiedliche Zeiträume befristet, das Ruhenlassen der Herstellungs- und der Großhandelserlaubnis an. Die Großhandelserlaubnis ist laut Ministerium weiterhin befristet auf Eis gelegt. „Die Anordnung des Ruhens der Großhandelserlaubnis vom 6. August 2018 ist davon unberührt und gilt bis zum 6. Februar 2019.“ Bei der Herstellungserlaubnis dagegen sei die Frist am gestrigen Montag verstrichen.  

Der Nachrichtensender rbb und das ARD-Magazin-Kontraste zitierten am heutigen Morgen aus einem Bescheid, der Kontraste exklusiv vorliege: „Die Lunapharm Deutschland GmbH hat in quantitativer wie qualitativer Hinsicht kontinuierlich über einen langen Zeitraum und in schwerwiegender Weise gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben verstoßen."

Abweichend von den Informationen des Gesundheitsministeriums wird in der Berichterstattung der Bescheid nicht nur auf die Herstellungs-, sondern auch auf die Großhandelserlaubnis bezogen. Der Sprecher von Lunapharm, Klaus Kocks, dagegen erklärte gegenüber DAZ.online, dass ihm am heutigen Dienstagvormittag noch kein Bescheid vorgelegen habe. 

 „Hausaufgaben" aus dem Lunapharm-Skandal

Kontraste hatte im Juli des vergangenen Jahres erstmals um die zweifelhaften Vorgänge bei Lunapharm berichtet. Der in Mahlow ansässige Händler soll mutmaßlich gestohlene hochpreisige Krebsmedikamente in Verkehr gebracht haben. Die seinerzeit amtierende Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) verlor deshalb ihren Posten. Vor ihrem Rückzug beauftragte sie ein Expertengremium mit der Aufklärung der Vorfälle.

Diese Taskforce bemängelte unter anderem, dass MASGF und LAVG unterbesetzt und mangelhaft strukturiert gewesen seien. Golzes Nachfolgerin, Susanna Karawanskij (Linke), hat sich die personelle Aufstockung und Umorganisation der Behörden auf ihre To-do-Liste geschrieben.

Neue Apothekerstellen

So habe das Ministerium inzwischen ein eigenständiges Referat  für die Apotheken-, Arzneimittel- und Medizinprodukteaufsicht mit insgesamt sieben Stellen eingerichtet. Auch beim LAVG, das dem MASGF unterstellt ist, wurde aufgestockt:  „In dem für die Überwachung zuständigen Landesamt (LAVG) wurde das Stellensoll zum 31. Dezember 2018 von 20 auf 27 Stellen erhöht. Das LAVG verfügt für den Bereich Apotheken-, Arzneimittel- und „nichtaktive“ Medizinprodukteaufsicht seit 2. Januar 2019 über 22 und das MASGF über sieben Beschäftigte. Weitere Stellenbesetzungsverfahren laufen derzeit.“ Zum Stichtag 2. Januar 2019 seien insgesamt beim LAVG neun und beim MASGF drei Apotheker tätig.

Die sogenannte Lunapharm-Affäre zog Kreise, die über Brandenburg hinausreichen. So startete Karawanskij im vergangenen Jahr eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Importquote – und dies mit Erfolg: So fasste der Bundesrat am 14. Dezember die zugehörige Entschließung. Bislang hat der Gesetzgeber den Appell der Länder allerdings nicht aufgegriffen.



Dr. Bettina Jung, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online
redaktion@daz.online


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