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Nach spannender Wahl
Engel bleibt Kammerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern
Dr.
Dr. Georg Engel wurde am gestrigen Mittwoch für eine zweite Amtszeit als Präsident der
Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern wiedergewählt. Dabei kam es zu einer
„echten Wahl“ mit einer Gegenkandidatin. Auch der neu gewählte Vizepräsident Marco
Bubnick musste sich einer solchen Wahl stellen. Und: Bubnick erklärte, dass er vor dem Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Kammer eingereicht habe. Es geht um die Einhaltung der Wahlordnung.
Mit Dr. Dr. Georg Engel trat vor vier Jahren erstmals der Leiter einer Krankenhausapotheke das Amt des Präsidenten einer Apothekerkammer an. Bei der konstituierenden Sitzung der neu gewählten Kammerversammlung am Mittwoch in Schwerin stellte sich Engel zur Wiederwahl. Außerdem kandidierte die selbstständige Apothekerin Nicola Norda für das Präsidentenamt. Sie hatte in der vorigen Amtszeit dem Kammervorstand angehört. Bei der geheimen Wahl setzte sich Engel mit 23 zu 10 Stimmen durch.
Bubnick: neuer Vizepräsident
Auch bei der Wahl zum Vizepräsidenten kam es zu einer „echten Wahl“. Der bisherige Vizepräsident Dr. Christoph Schümann kandidierte nach 16 Jahren in diesem Amt nicht mehr, ist aber weiterhin Mitglied der Kammerversammlung. Zu seinem Nachfolger wurde Marco Bubnick, selbstständiger Apotheker aus Schwerin, gewählt. Er setzte sich mit 19 zu 13 Stimmen gegen Norda durch.
Keine Mehrheit für ABDA-kritische Position
Vor der Wahl hatte Engel angekündigt, er werde für den Fall seiner Wiederwahl die bisherige Arbeit fortsetzen. Auf der Bundesebene könne die kleine Kammer nur durch Gespräche und richtige Argumente überzeugen. Engel betonte, dass ihm die Fort- und Weiterbildung besonders am Herzen liege. Außerdem kündigte er an, die Teildienste würden in der nächsten Amtszeit zu einem wichtigen Thema. Dabei seien die sinkenden Apothekenzahlen und der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zur Erhöhung des Beitrags zum Nacht- und Notdienstfonds zu bedenken. Auf die Teildienste gingen alle Kandidaten ein, die sich bei der Versammlung für Vorstandsämter bewarben. Zum Hintergrund: In Mecklenburg-Vorpommern versehen viele Apotheken nur Teildienste, die keine ganze Nacht umfassen. Angesichts der dünnen Besiedlung des Landes hat sich eine größere Zahl von Teildiensten bewährt. Doch diese Apotheken erhalten kein Geld aus dem Nacht- und Notdienstfonds, obwohl auch die Teildienste Aufwand verursachen.
Bubnick sprach sich vor der Wahl für eine konstruktive Zusammenarbeit in der ABDA aus. Auch die Pläne von Spahn sollten bedacht werden. Man solle den Minister nicht vor den Kopf stoßen, erklärte Bubnick. Zur Fortbildung forderte er, auch attraktive Angebote für Kollegen zu machen, die nicht in den Großstädten leben.
Norda warb für eine starke Vertretung aller Mitglieder im Land und im Bund. Mit Blick auf die ABDA-Spitze erklärte sie, ein „Weiter wie bisher“ dürfe es nicht geben. Es sei nötig, „Tacheles“ zu reden. Die Mehrheit der Delegierten konnte sie mit diesen Ankündigungen jedoch nicht gewinnen.
Einspruch gegen die Kammerwahl
Bubnick hatte vor den Wahlgängen bereits ein anderes Thema aufgeworfen. Er hatte berichtet, dass er gegen die gerade durchgeführte Wahl zur Kammerversammlung Einspruch eingelegt habe. Da der Wahlausschuss nicht rechtzeitig auf den Einspruch reagiert habe, habe er außerdem eine Klage gegen die Kammer beim Verwaltungsgericht eingereicht. Denn seines Erachtens habe die Kammer die Wahlordnung nicht eingehalten. Kammerjustitiarin Kathi Toman erklärte, es gehe dabei insbesondere um die Veröffentlichung der Stimmenzahlen der Kammerwahl.
Aufgrund einer Empfehlung der zuständigen Behörde habe die Kammer mit Rücksicht auf den Datenschutz die Stimmenzahlen nicht veröffentlicht. Bubnick sieht die Kammer dagegen in der Pflicht, die Stimmenzahlen zu veröffentlichen. Zum Hintergrund: Die Wahlordnung sieht vor, das Wahlergebnis zu veröffentlichen. Doch bestehen divergierende Auslegungen, ob neben der Angabe der Gewählten auch die Stimmenzahl zum Wahlergebnis gehört. Wenn die Wahlordnung die Veröffentlichung der Stimmenzahlen ausdrücklich vorschreiben würde, würden sich auch datenschutzrechtliche Bedenken erübrigen.
Allerdings betonte Bubnick mehrfach, er strebe keineswegs an, die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Auch Toman betonte, dass die Wahl gültig sei. Letztlich bestand bei der Diskussion bald Konsens, dass die Wahlordnung überarbeitet werden solle, um solche Fragen künftig zu vermeiden.
Weitere fünf Vorstandsmitglieder
Für die übrigen fünf Vorstandsposten stellten sich acht Kandidaten zur Wahl. Dabei wurden die angestellten Apothekerinnen Dr. Annette Lendeckel und Dr. Konstanze Jahn-Harnack sowie die selbstständige Apothekerin Petra Verhoeven wiedergewählt. Als neue Vorstandsmitglieder wurden die Krankenhausapothekerin Susanne Paschka und Dr. Torsten Möller, selbständiger Apotheker aus Tessin bei Rostock, gewählt.
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