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Nach spannender Wahl
Engel bleibt Kammerpräsident in Mecklenburg-Vorpommern
Einspruch gegen die Kammerwahl
Bubnick hatte vor den Wahlgängen bereits ein anderes Thema aufgeworfen. Er hatte berichtet, dass er gegen die gerade durchgeführte Wahl zur Kammerversammlung Einspruch eingelegt habe. Da der Wahlausschuss nicht rechtzeitig auf den Einspruch reagiert habe, habe er außerdem eine Klage gegen die Kammer beim Verwaltungsgericht eingereicht. Denn seines Erachtens habe die Kammer die Wahlordnung nicht eingehalten. Kammerjustitiarin Kathi Toman erklärte, es gehe dabei insbesondere um die Veröffentlichung der Stimmenzahlen der Kammerwahl.
Aufgrund einer Empfehlung der zuständigen Behörde habe die Kammer mit Rücksicht auf den Datenschutz die Stimmenzahlen nicht veröffentlicht. Bubnick sieht die Kammer dagegen in der Pflicht, die Stimmenzahlen zu veröffentlichen. Zum Hintergrund: Die Wahlordnung sieht vor, das Wahlergebnis zu veröffentlichen. Doch bestehen divergierende Auslegungen, ob neben der Angabe der Gewählten auch die Stimmenzahl zum Wahlergebnis gehört. Wenn die Wahlordnung die Veröffentlichung der Stimmenzahlen ausdrücklich vorschreiben würde, würden sich auch datenschutzrechtliche Bedenken erübrigen.
Allerdings betonte Bubnick mehrfach, er strebe keineswegs an, die Wahl für ungültig erklären zu lassen. Auch Toman betonte, dass die Wahl gültig sei. Letztlich bestand bei der Diskussion bald Konsens, dass die Wahlordnung überarbeitet werden solle, um solche Fragen künftig zu vermeiden.
Weitere fünf Vorstandsmitglieder
Für die übrigen fünf Vorstandsposten stellten sich acht Kandidaten zur Wahl. Dabei wurden die angestellten Apothekerinnen Dr. Annette Lendeckel und Dr. Konstanze Jahn-Harnack sowie die selbstständige Apothekerin Petra Verhoeven wiedergewählt. Als neue Vorstandsmitglieder wurden die Krankenhausapothekerin Susanne Paschka und Dr. Torsten Möller, selbständiger Apotheker aus Tessin bei Rostock, gewählt.
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