Securpharm

Hubmann: Apotheken sind das „Quality Gate“

Berlin - 07.02.2019, 17:00 Uhr

ABDA-Securpharm-Verantwortlicher Dr. Hans-Peter Hubmann: Das Securpharm-System kommt schrittweise.  (Foto: ABDA)

ABDA-Securpharm-Verantwortlicher Dr. Hans-Peter Hubmann: Das Securpharm-System kommt schrittweise.  (Foto: ABDA)


Die Securpharm-Stakeholder präsentieren sich kurz vor dem Start des neuen europaweiten Fälschungsschutzsystems zuversichtlich und gut vorbereitet. So heißt es beim Großhandelsverband Phagro, die Mitgliedsunternehmen seien bereit, ihre neuen Verpflichtungen pünktlich zu erfüllen. Und auch die ABDA meldet sich per Pressemitteilung zu Wort: „Jeder Patient kann sich auf seine Apotheke verlassen“, verspricht Hans-Peter Hubmann, Securpharm-Verantwortlicher bei der ABDA.

In den vergangenen Tagen war von verschiedenen Seiten zu hören, dass der Start des neuen Fälschungsschutzsystems am 9. Februar vermutlich nicht ganz reibungsfrei verlaufen wird. Auch wenn die Systeme grundsätzlich stehen, lässt sich nicht verhehlen: Eine ernsthafte Erprobungsphase für das Mammutprojekt gab es nicht. Wie sich das Securpharm-System in der Praxis erweisen wird, werden wir erst in den kommenden Tagen und Wochen sehen.

Auch die ABDA gab sich in den vergangenen Tagen und Wochen eher wortkarg zu Anfragen beim Thema Securpharm. Doch heute veröffentlichte sie die Botschaft, die Apotheken seien bereit: „Mit ihrer frühzeitigen Anbindung an den Securpharm-Server setzen die Apotheken die am 9. Februar in Kraft tretende EU-Fälschungsschutzrichtlinie gesetzeskonform um“, heißt es in einer Pressemitteilung. 100 Prozent aller Apotheken hätten nun das N-ID-Zertifikat von der  Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) erhalten. Ob damit wirklich alle „frühzeitig“ dran waren, sei dahin gestellt – jedenfalls sind sie es rechtzeitig.

Ein weiterer Schutzzaun

Dr. Hans-Peter Hubmann, Securpharm-Verantwortlicher bei der ABDA, betont, dass die Arzneimittelversorgung aus den deutschen Apotheken schon bisher sehr sicher war. „Nun wird ein weiterer Schutzzaun gegen Arzneimittelfälschungen aufgestellt, um auch in Zukunft gegen Kriminelle gewappnet zu sein – und zwar europaweit“. Die Apotheken seien dabei das entscheidende „Quality Gate“, weil sie die Arzneimittel direkt vor der Abgabe an den Patienten noch einmal auf Echtheit überprüften. Und zwar schnell, wie Hubmann betont: „Der Securpharm-Server reagiert nach weniger als 300 Millisekunden.“

Die ABDA verweist aber auch darauf, dass das System nicht von einem Tag auf den anderen alles verändert: „Da Millionen Arzneimittel, die vor dem 9. Februar produziert wurden, als Bestandsware bis zum Verfalldatum abgegeben werden dürfen, nimmt das System schrittweise an Fahrt auf“. Und Hubmann beruhigt auch Patienten: „Niemand muss sich Sorgen machen, wenn er eine neue Packung mit Siegel und Code erst in ein paar Wochen in den Händen hält. Jeder Patient kann sich auf seine Apotheke verlassen.“

Phagro: Großhändler bereit für ihren neuen Prüfauftrag

Auch der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro) vermeldet, die vollversorgenden Großhandlungen in Deutschland seien auf den Start von Securpharm vorbereitet: „Sie haben das System von Beginn an mit entwickelt, in neue technische Anlagen investiert und ihre Arbeitsprozesse angepasst“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Von Investitionen in Millionenhöhe ist die Rede. Der Phagro verspricht: Die vollversorgenden Großhändler werden ab dem 9. Februar 2019 ihren gesetzlichen Prüfauftrag wahrnehmen und damit wesentlich zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen beitragen.

Auch wenn es sich bei dem EU-weiten Fälschungsschutzsystem um eine Ende-zu-Ende Verifikation handelt, bei der der Pharmaunternehmer am einen Ende ein Sicherheitsmerkmal erzeugt, das die Apotheke dann am anderen Ende prüfen und ausbuchen muss, sind auch die anderen Beteiligten der Lieferkette gefordert. So muss der pharmazeutische Großhandel zwar nicht jedes verifizierungspflichtige Arzneimittel prüfen – aber er ist  gesetzlich verpflichtet, solche zu prüfen, die von einer Apotheke an den Großhandel zurückgegeben werden. Zudem müssen die Großhandlungen alle Arzneimittel überprüfen, die sie nicht direkt vom pharmazeutischen Unternehmer oder einem von diesem beauftragten Logistikdienstleister beziehen. Und schließlich werde zusätzlich jede Charge eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels vom Großhandel dokumentiert.

„Damit leisten die Phagro-Mitgliedsunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der legalen Lieferkette und zum Schutz der Patienten vor Fälschungen“, sagt der Phagro-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper.  



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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