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Phagro: Großhändler bereit für ihren neuen Prüfauftrag
Auch der Bundesverband des Pharmazeutischen Großhandels (Phagro) vermeldet, die vollversorgenden Großhandlungen in Deutschland seien auf den Start von Securpharm vorbereitet: „Sie haben das System von Beginn an mit entwickelt, in neue technische Anlagen investiert und ihre Arbeitsprozesse angepasst“, heißt es in einer Mitteilung des Verbandes. Von Investitionen in Millionenhöhe ist die Rede. Der Phagro verspricht: Die vollversorgenden Großhändler werden ab dem 9. Februar 2019 ihren gesetzlichen Prüfauftrag wahrnehmen und damit wesentlich zum Schutz vor Arzneimittelfälschungen beitragen.
Auch wenn es sich bei dem EU-weiten Fälschungsschutzsystem um eine Ende-zu-Ende Verifikation handelt, bei der der Pharmaunternehmer am einen Ende ein Sicherheitsmerkmal erzeugt, das die Apotheke dann am anderen Ende prüfen und ausbuchen muss, sind auch die anderen Beteiligten der Lieferkette gefordert. So muss der pharmazeutische Großhandel zwar nicht jedes verifizierungspflichtige Arzneimittel prüfen – aber er ist gesetzlich verpflichtet, solche zu prüfen, die von einer Apotheke an den Großhandel zurückgegeben werden. Zudem müssen die Großhandlungen alle Arzneimittel überprüfen, die sie nicht direkt vom pharmazeutischen Unternehmer oder einem von diesem beauftragten Logistikdienstleister beziehen. Und schließlich werde zusätzlich jede Charge eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels vom Großhandel dokumentiert.
„Damit leisten die Phagro-Mitgliedsunternehmen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der legalen Lieferkette und zum Schutz der Patienten vor Fälschungen“, sagt der Phagro-Vorsitzende Dr. Thomas Trümper.
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