Düsseldorf

Erteilung der Betriebserlaubnis möglich – trotz fehlender Barrierefreiheit

Berlin - 11.02.2019, 10:15 Uhr

Für die alteingesessene Pelikan Apotheke in
Düsseldorf kann unter Erfüllung verschiedener Bedingungen des Gesundheitsamtes
Düsseldorf trotz fehlender Barrierefreiheit eine Betriebserlaubnis beantragt
werden.( r / Foto: D. Knell)

Für die alteingesessene Pelikan Apotheke in Düsseldorf kann unter Erfüllung verschiedener Bedingungen des Gesundheitsamtes Düsseldorf trotz fehlender Barrierefreiheit eine Betriebserlaubnis beantragt werden.( r / Foto: D. Knell)


Hoffnung für die Pelikan Apotheke in Düsseldorf:  Nach neuestem Beschluss des Gesundheitsamtes Düsseldorf kann unter Einhaltung verschiedener Voraussetzungen nun doch eine Betriebserlaubnis erteilt werden. Noch im September 2018 wurde ein entsprechender Antrag abschlägig beschieden. Der Grund: fehlende Barrierefreiheit. Inzwischen liegt eine neue Einschätzung der Lage vor.

Zur Vorgeschichte: Am 19. Juni 2018 erlosch die Betriebserlaubnis der Pelikan Apotheke in Düsseldorf durch Verzicht des letzten Inhabers. Das Gesundheitsamt Düsseldorf lehnte mit einem Bescheid vom 14. September 2018 die erneute Erteilung einer Betriebserlaubnis wegen fehlender Barrierefreiheit aufgrund dreier Stufen vor dem Eingang ab. DAZ.online hat die Entwicklungen seit September 2018 verfolgt.  

Erster Bescheid: Weder atypischer Fall, noch Bestandsschutz 

Der damaligen Einschätzung nach sei eine Barrierefreiheit zwar aufgrund der baulichen Voraussetzungen „nicht oder nur mit großem Aufwand“ herzustellen, trotzdem läge kein „atypischer“ Fall vor, der eventuell eine Ausnahme von der Soll-Regelung der Apothekenbetriebsordnung (§ 4 Absatz 2a ApBetrO) begründen könnte. 

Es sei auch von keinem Bestandsschutz auszugehen, da die Betriebserlaubnis erloschen sei und eine Wiedereröffnung in Wirklichkeit eine Neueröffnung darstelle – beziehungsweise die erloschene Betriebserlaubnis „als Träger einer im Bestand geschützten Rechtsposition“ ausfalle. Zudem konnten auch die bisher von der Apotheke vorgehaltenen Alternativmaßnahmen wie die Anbringung einer Klingel und das Bereithalten einer mobilen Rampe das Amt nicht überzeugen.

Der Streitpunkt: Drei Stufen vor dem Eingang der Pelikan Apotheke in Düsseldorf. (Foto: Dorothee Knell)

Vermieterin kämpft um historische Apotheke

Dr. Dorothee Knell, Vermieterin und bis 2015 auch Leiterin der Apotheke, versucht seit den Ereignissen im Sommer letzten Jahres, die alteingesessene Apotheke zu „retten“. Sie fühle sich eng mit der historischen Apotheke verbunden, die 1891 von ihrem Urgroßvater gegründet worden sei. Nach dem Verkauf der Apotheke aus privaten Gründen sei die Betriebserlaubnis an einen neuen Inhaber gegangen. Im Juni 2018 habe der neue Besitzer jedoch die Apotheke nicht mehr halten können und in der Folge auf die Betriebserlaubnis verzichtet.

Einvernehmliche Lösung mit Gesundheitsamt gesucht

Dorothee Knell leitete bis 2015 die Pelikan Apotheke – und hofft nun auf einen Weiterbestand der historischen Apotheke. (Foto: D. Knell)

Diese Entwicklung stellte Knell als Vermieterin der Räumlichkeiten vor die beschriebenen Schwierigkeiten. Gerne würde sie die Räume jedoch erneut an einen Apotheker vermieten, damit die Tradition weiterleben könne. Die Apothekerin drängte deshalb in den vergangenen Monaten zusammen mit ihrem Anwalt auf eine einvernehmliche Lösung mit dem Gesundheitsamt. In einem Schreiben vom 15. Oktober 2018 wurde schließlich in einem ersten Schritt der Bescheid vom September ohne weitere Begründungen aufgehoben – ein Aufschub in der Causa „Drei-Stufen-Problematik“ der Pelikan Apotheke.

Nach Aufhebung dieses Beschlusses wurde die Lage erneut beurteilt. Das Ergebnis der Neueinschätzung des Falles ist: Unter der Bedingung der Erfüllung verschiedener kumulativer Voraussetzungen könne nun doch von einem „atypischen“ Fall ausgegangen werden und eine Betriebserlaubnis trotz fehlender Barrierefreiheit ausnahmsweise erteilt werden. Zwei Punkte wurden in diesem Zusammenhang neu eingeschätzt – und müssen nun beide erfüllt werden. 

Pelikan Apotheke – doch atypischer Fall

Der erste neu eingeschätzte Punkt ist die Frage, ob die Pelikan Apotheke als ein „atypischer“ Fall zu behandeln ist: Von einem solchen Fall sei demnach auszugehen, wenn entweder die Schaffung eines barrierefreien Zugangs baulich unmöglich, rechtlich unzulässig oder mit einem unverhältnismäßig hohen Mehraufwand verbunden sei. Mindestens eine dieser Voraussetzungen müsste vorliegen und per Bescheinigung nachgewiesen werden. 

Für die Beurteilung der rechtlichen Unzulässigkeit war das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Düsseldorf zuständig. Geklärt werden musste die Frage der Möglichkeit der Anbringung eines Treppen-Plattform-Liftes zur Überwindung der drei Eingangsstufen. Das Amt bescheinigte schließlich der Apothekerin, dass die Anbringung eines solchen Liftes aus Platzgründen nicht möglich sei, da der öffentliche Straßenraum aus Gründen der Sicherheit nicht dauerhaft zur Verfügung stünde. Einfacher gesagt: der Bürgersteig sei für eine solche Lösung zu schmal.  

Name und Erscheinungsbild beeinflussen Wiedereröffnungsoption

Der zweite Punkt betrifft die Einschätzung, ob nach dem Erlöschen der Betriebserlaubnis eine Wiedereröffnung oder eine Neueröffnung vorliegt. Noch im September beschied das Amt, es handele sich um eine Neueröffnung. Inzwischen geht das Gesundheitsamt davon aus, dass doch von einer Wiedereröffnung gesprochen  werden könne, wenn die Pelikan Apotheke als alteingesessene Apotheke unter ihrem bisherigen Namen und mit der historischen Einrichtung nach „kurzfristigem Nichtbetrieb“ weitergeführt würde. Unter diesen Voraussetzungen handele es sich nun doch nicht um eine Neueröffnung. Von einem „kurzfristigen Nichtbetrieb“ sei ferner auszugehen, wenn der Apothekenbetrieb innerhalb eines Jahres wiederaufgenommen werde. 

Ausnahmeregelung möglich – aber nur bei rechtzeitigem Antrag

Die vollständige Erfüllung der oben genannten Bedingungen fasst das Gesundheitsamt Düsseldorf als sogenannten „atypischen“ Fall zusammen. Unter der Voraussetzung, dass der Antragsteller über die persönliche Eignung zum Betrieb einer Apotheke verfügt, würde zu seinen Gunsten entschieden und eine Ausnahme – unter dem Vorbehalt etwaiger Alternativmaßnahmen wie Klingel und mobile Rampe – erteilt werden können. Diese Möglichkeit bestehe aber nur bis zum 19. Juni 2019. 

Vermieterin hofft auf Interessenten – und das möglichst bald

Dorothee Knell hofft nun auf einen Apotheker, der an der Weiterführung der Pelikan Apotheke interessiert ist. Dieser könne nun trotz der weiterhin fehlenden Barrierefreiheit eine Betriebserlaubnis beantragen. Nur rechtzeitig müsse das geschehen. „Ganz wichtig ist aber, dass die Apotheke unter ihrem alten Namen und mit ihrer historischen Schrankwand weiterbetrieben wird – darauf bin ich eindrücklich hingewiesen worden“, so Knell. Sie selbst habe ihre „Hausaufgaben“ gemacht und habe die verlangte Bescheinigung eingereicht. Jetzt fehle nur  noch ein geeigneter Interessent.   



Inken Rutz, Apothekerin, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.