Sachverständigenausschuss

Diese zwölf Experten bestimmen über die Verschreibungspflicht

Berlin - 12.02.2019, 17:50 Uhr

Was gibt es nur mit Rezept, und was gibt es ohne Verordnung? Diese Experten entscheiden über die Verschreibungspflicht. (c / Foto: imago)

Was gibt es nur mit Rezept, und was gibt es ohne Verordnung? Diese Experten entscheiden über die Verschreibungspflicht. (c / Foto: imago)


Die Arbeit des Ausschusses

Der Ausschuss tagt zweimal jährlich beim BfArM in Bonn. Den Vorsitz übernimmt jeweils der amtierende Präsident des BfArM. Alle Mitglieder arbeiten ehrenamtlich – in der Geschäftsordnung des Ausschusses ist festgehalten, dass sie ausschließlich wissenschaftlichen Überlegungen in ihre Entscheidungen einbeziehen sollen. Die Beschlüsse der Sitzungen werden zwar einige Zeit später auf den Internetseiten des BfArM veröffentlicht – was hinter den Ausschuss-Türen besprochen wird, ist allerdings hochvertraulich, auch das steht in der Geschäftsordnung. Um die Neutralität zu wahren, sind Personen, die Pharmaunternehmen beraten oder gar selbst Anträge auf einen OTC- oder Rx-Switch einbringen, von der Arbeit im Gremium ausgeschlossen. Vor Beginn jeder Sitzung müssen alle Mitglieder garantieren, dass sie nicht befangen sind.

Anträge, beispielsweise zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht, können übrigens auch von Privatpersonen gestellt werden. In der Regel stammen solche Anträge von Behörden, Herstellern oder Verbänden. Doch auch einzelne Apotheker oder Ärzte können Rx- und OTC-Switches beantragen.

Nach dem Beschluss eines Antrages wird dem BMG eine Empfehlung vorgelegt. Das Ministerium kann diese Empfehlung dann prüfen und dann gegebenenfalls die Arzneimittelverschreibungsverordnung ändern – erst dann ist der Switch auch wirklich rechtskräftig.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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