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Prozess in den USA
Glyphosat: Klagelawine gegen Bayer rollt an
Ist Glyphosat krebserregend oder nicht?
Der Standpunkt von Richter Chhabria ist bislang schwer einzuschätzen. Er hatte sich zwar zunächst skeptisch gezeigt, ob die Beweislage eindeutig genug sein könne, um zu dem klaren Schluss zu kommen, dass Glyphosat, wie von den Klägern behauptet, Krankheiten wie Lymphdrüsenkrebs verursache. Bei der umkämpften Frage, welche Beweismittel anerkannt werden, konnte sich aber keine Partei richtig durchsetzen. Nachdem es zunächst schien, als würde jede Menge Material gegen Monsanto aus dem Prozess herausgehalten, soll dieses nun doch zumindest teilweise zugelassen werden. Die Scharmützel im Vorfeld zeigen bereits, wie schwer es die Jury haben wird.
Denn es geht um Fachfragen, die hohe Expertise erfordern. So konnte die Wissenschaft trotz langjähriger Konflikte bislang nicht klären, ob Roundup zu Krebs führen kann. Bayer und Monsanto beriefen sich lange auf rund 800 Studien, die belegen sollten, dass Glyphosat „sicher angewendet werden kann und nicht krebserregend ist“. Zuletzt ruderten sie jedoch zurück und räumten ein, dass nicht alle Untersuchungen sich konkret auf Krebsrisiken des Herbizids beziehen. Die Gegenseite hat ebenfalls eine Menge Material zur Hand, jüngst erst erschienen zwei neue Studien, die Bayer belasten könnten.
Vor allem aber stützen sich die vielen US-Klagen auf die Internationale Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Monsantos Unkrautvernichter 2015 als „wahrscheinlich krebserregend“ für Menschen einstufte. Ein Erfolg für Bayer war indes Richter Chhabrias Entscheidung von Januar, das Sammelverfahren in zwei Stufen zu teilen. Dadurch wird es zuerst um die Frage gehen, ob Glyphosat krebserregend ist. Sollten die Kläger dies belegen können, so würde dann im weiteren Verlauf erörtert, ob Monsanto arglistig über Risiken seiner Produkte hinweggetäuscht hat.
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