DAZ.online:
Der jüngste Entwurf für das TSVG sieht in einem neuen § 132e Absatz 2 SGB V
auch eine neue Bedarfsermittlung vor. Wie beurteilen Sie dieses Konzept
hinsichtlich der Versorgungssicherheit?
Friedrich:
Das Konzept mutet an wie Zentralplanwirtschaft. Die hat aber noch nie
funktioniert. Die neuen Ansätze sind nicht geeignet und vor allem nicht
erforderlich.
DAZ.online:
Bitte führen Sie das näher aus.
Friedrich:
Nach dem vorliegenden Änderungsantrag
soll die Kassenärztliche Bundesvereinigung bis zum 15. Januar Bedarfe an das
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden. Das PEI wiederum soll diese Zahlen mit
gemeldeten Daten der Hersteller abgleichen und dann inklusive einer
aufgeschlagenen Reserve von 10 Prozent an beide zurückspiegeln. Doch das
KV-System erfasst nicht alle Impfstränge. Die Impfungen in Betrieben und im
öffentlichen Gesundheitsdienst sowie von Selbstzahlern fehlen. Die Meldung am
15. Januar erfordert eine Abfrage bei den Ärzten Anfang Dezember. Dann ist die
laufende Impfkampagne noch längst nicht abgeschlossen. Außerdem muss dafür eine
neue Bürokratie mit neuen Kosten aufgebaut werden. Andererseits ist die Zahl
der produzierten Impfdosen bei den Herstellern bekannt und die tatsächlichen
Impfungen im Rahmen der GKV ergeben sich aus den Abrechnungsdaten. Daraus
sollte das PEI Prognosen entwickeln können. Die jeweils
zum 15. März mitzuteilenden Daten haben allerdings keinerlei erkennbare
Steuerungswirkung und erhöhen die Versorgungssicherheit nicht. Für die einzelne
Arztpraxis sind sie wertlos. Wie soll denn die KBV auf die Situation in jeder
Praxis einwirken? Im Übrigen ergibt sich aus ärztlich gemeldeten Bedarfen noch
keine einzige verbindliche Bestellung oder Verordnung.
Stolzenburg: Außerdem stehen
die Hersteller im Wettbewerb. Absprachen über Anteilsverteilungen sind
kartellrechtlich unzulässig. Die Relationen untereinander verschieben sich
durch Marktein- und -austritte, neue Produkte, Preise und Liefermodalitäten-
von Jahr zu Jahr aufs Neue. Aussagen auf der Makroebene, wie die Mengenprüfung
durch das PEI, haben damit für die Hersteller keine belastbaren oder gar
verpflichtenden Folgen. Entscheidend ist
und bleibt, wie viel Ware Großhandel und Apotheken kaufen. Denn bisher ist
nicht erkennbar, dass der Staat oder die Krankenkassen ins Risiko gehen wollen.
1 Kommentar
Irrwitzige Regelung soll Versorgungssicherheit Verbessern?!
von Rainer W. am 07.03.2019 um 10:26 Uhr
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