Eigenleistungen der Versicherten

GKV-Versicherte leisteten 4,2 Milliarden Euro Zuzahlungen

Berlin - 07.03.2019, 16:30 Uhr

Mehr als 2,2 Milliarden Euro zahlen GKV-Versicherte 2018 für Arznei- und Verbandmittel zu. (m / Foto: pix4U / stock.adobe.com)

Mehr als 2,2 Milliarden Euro zahlen GKV-Versicherte 2018 für Arznei- und Verbandmittel zu. (m / Foto: pix4U / stock.adobe.com)


Gesetzlich Versicherte haben im vergangenen Jahr für Gesundheitsleistungen mehr aus eigener Tasche dazu bezahlt: Die Zuzahlungen stiegen im Vergleich zu 2017 um rund 100 Millionen Euro auf 4,2 Milliarden Euro. Mehr als die Hälfte dieser Zuzahlungen wurden für Arzneimittel geleistet.

„Wie haben sich die Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung in den Jahren 2017 und 2018 in den einzelnen Leistungsbereichen entwickelt und plant die Bundesregierung die Belastung durch Zuzahlungen für die Versicherten zu senken, um einer echten Parität (also nicht nur bei der Beitragszahlung) näherzukommen?“ Diese schriftliche Frage stellte der Bundestagsabgeordnete Achim Kessler von der Linksfraktion kürzlich dem Bundesgesundheitsministerium.

Nun liegt die Antwort des parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Gebhart vor. Demnach beliefen sich die Zuzahlungen im Jahr 2018 (vorläufige Zahlen) auf insgesamt 4,212 Milliarden Euro – 2017 waren es 4,104 Milliarden Euro. Gebhart verweist darauf, dass das aktuelle Zuzahlungsvolumen damit lediglich rund 1,7 Prozent der GKV-Ausgaben entspricht. Nach den am heutigen Donnerstag veröffentlichten GKV-Finanzergebnissen für 2018 lagen die Ausgaben für alle GKV Leistungen inklusive Zuzahlungen bei 243,5 Milliarden Euro.

Den Großteil der Zuzahlungen haben die Versicherten für Arzneimittel und Verbandmaterial aufgebracht: 2018 waren es insgesamt 2,25 Milliarden Euro, im Jahr zuvor 2,196 Milliarden Euro. Für Heil- und Hilfsmittel zahlten sie den vorläufigen Zahlen für 2018 zufolge 934 Millionen Euro dazu (2017: 887 Millionen Euro), für Krankenhausbehandlungen 694 Millionen Euro (2017: 690 Millionen Euro). Hinzu kamen Zuzahlungen im geringeren Umfang für Fahrkosten, Vorsorge und Reha-Leistungen, Empfängnisverhütung und Schwangerschaftsabbrüche sowie die Behandlungspflege und häusliche Krankenpflege. 

BMG sieht keinen Grund für Änderungen

Zur Frage, ob die Regierung plane, Zuzahlungen zu senken, äußert sich Gebhart nur indirekt: „Ein Wegfall sämtlicher in der GKV erhobenen Zuzahlungen hätte entsprechende Mehrausgaben der GKV und entsprechende Erhöhungen des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von rund 0,3 Beitragssatzpunkten (bei Wegfall sämtlicher Zuzahlungen) zur Folge“, erklärt er. Zuvor geht er noch auf Sinn und Zweck der Zuzahlung ein: Zum einen gehe es um einen Finanzierungsbeitrag zum Schutz der Solidargemeinschaft vor Überforderung, aber auch darum, das Bewusstsein für die Kosten medizinischer Leistungen zu schärfen und die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken. Damit niemand überfordert wird, gebe es Belastungsgrenzen – und von denen haben dem Staatssekretär zufolge im Jahr 2018 rund  5,4 Millionen Versicherte profitiert.

„Wie es aussieht, will die Bundesregierung nichts gegen steigende Zuzahlungen unternehmen“, schlussfolgert Fragesteller Kessler. Der Gesundheitspolitiker der Linken bleibt hingegen der Meinung, dass Zuzahlungen komplett abgeschafft gehören: „Zuzahlungen bestrafen diejenigen, die krank sind und die einer ärztlichen Verordnung Folge leisten“, sagte er dem „Tagesspiegel“.

Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, kritisierte: „Es darf nicht sein, dass Versicherte durch immer mehr Zuzahlungen an die Grenze der Belastungsfähigkeit gebracht werden. Ausgaben für ein neues Hörgerät oder für Zahnersatz sprengten bei vielen älteren Menschen das Budget“.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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