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2. April 2019
Fritz Becker, Chef des Deutschen Apothekerverbands, nannte beim Parlamentarischen Abend der baden-württembergischen Apotheker in Berlin – das ist so ein nettes Tête-à-tête von Apothekerfunktionären aus Ba-Wü mit Gesundheitspolitikern bei einem Gläschen Wein oder Bier in der Landesvertretung –, das Spahn-Paket „einen guten Kompromiss“. Also, zufrieden mit Boni-Verbot (vor allem, wenn die PKV-Versicherten mit eingebunden werden) und zufrieden mit den pharmazeutischen Dienstleistungen (Becker: Ein Traum geht in Erfüllung“). Mein liebes Tagebuch, so sehen Träume aus! Trotz dieser Träume nahm Becker kein Maultäschchen vor den Mund: Das geschrumpfte Honorar, das im Spahn-Paket für Apothekers Träume zur Verfügung stehen soll, „ich sage das ganz frank und frei, das ist uns zu wenig“. Jawoll! Er ließ in der Runde auch noch durchblicken, wovon er und die ABDA noch träumen: Von der pharmazeutischen Verordnung im Ausnahmefall, soll heißen: Ein Apotheker soll schon mal im Notfall ein Präparat ohne ärztliche Verordnung abgeben dürfen. Mein liebes Tagebuch, ich höre schon wieder die gesamte Ärzte-Corona. Weitere Träume: Apotheker sollen Folgerezepte ausstellen dürfen (will auch Spahn). Und dann gibt’s auch noch die Alpträume für Becker und die ABDA: Impfen! Und da kennt man keine rosaroten Träume, denn: Von der ABDA (muss wohl heißen: von dieser ABDA) wird es keine Forderung nach Impfungen in der Apotheke geben. Aber dafür ein bisschen Impfstatus checken und so. Aus der Traum.
Aber jetzt zurück zum Traum: Das Spahn-Paket will den Apothekern bekanntlich pharmazeutische Dienstleistungen gegen Honorar, von den Kassen vergütet über eine Fonds-Lösung, ermöglichen. Hui, da wurde unsere ABDA wohl im Schlaf überrascht. Als der Wecker klingelt, reibt sie sich die Äuglein und fragt sich: Welche Dienstleistungen dürfen’s denn sein? Denn einen abgestimmten Katalog hat sie nicht in der Schublade, kommt ja alles so plötzlich! Klar, meint der BAK-Präsident, die Bundesapothekerkammer habe schon Leistungen bewertet und kategorisiert (was soll er auch sonst sagen), und in der vergangenen Woche haben sich die Kammerspitzen zu einem Werkstatt-Gespräch getroffen, um die definierten pharmazeutischen Dienstleistungen zu diskutieren. Mein liebes Tagebuch, wie immer nach solchen Workshops verrät die ABDA leider nicht, was dabei herausgekommen ist. Nur ein bisschen: Man hat über drei Leistungsblöcke gesprochen: 1. Medikationsanalysen, 2. Arzneimittelberatung bei Pflegebedürftigen und 3. Screenings. Wie gefällt das den Kammern? Einerseits, schön dass wir drüber gesprochen haben und Bewegung rein kommt. Andererseits große Sorgen: Können wirklich alle Apotheken Leistungen aus diesen drei Blöcken ohne Weiteres anbieten? Können sie natürlich nicht, mein liebes Tagebuch. Kann nicht einmal jede Apotheke einer jeden Kammerspitze. Aber muss das denn jede Apotheke anbieten können und vor allem wollen? Lässt sich das nicht als Wettbewerbsinstrument einsetzen: Wer will, muss sich dafür zertifizieren, die andern lassen’s. Oder warum fängt man nicht ganz einfach etwas niedrigschwelliger an, wie von einigen Kammern vorgeschlagen, und verständigt sich erstmal auf Dienstleistungen, die wirklich jede Apo anbieten kann? Und übers angemessene Honorar dafür haben wir noch gar nicht gesprochen! Das gibt sonst Alpträume!
9 Kommentare
Es ist zum ...
von Christian Timme am 07.04.2019 um 16:13 Uhr
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Wir malen uns mal wieder unsere Welt ...
von Reinhard Herzog am 07.04.2019 um 13:46 Uhr
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AW: Wir digitalisieren uns unsere Welt und das geht schneller,...immer
von Bernd Jas am 07.04.2019 um 15:45 Uhr
AW: Keine Schonung für GKV-Strategen
von Wolfgang Müller am 07.04.2019 um 18:29 Uhr
Erkenntnis
von Reinhard Rodiger am 07.04.2019 um 11:38 Uhr
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Soviele Einzelfälle
von Gregor Dinakis am 07.04.2019 um 10:53 Uhr
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Apotheken-Schließungen
von Uwe Hüsgen am 07.04.2019 um 10:24 Uhr
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AW: Apotheken-Schließungen
von Bernd Jas am 07.04.2019 um 16:15 Uhr
Visionen und Einweisungen
von Ulrich Ströh am 07.04.2019 um 9:03 Uhr
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