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Bottroper Zyto-Skandal
Staatsanwalt ermittelt gegen weitere Ex-Mitarbeiterin von Peter S.
Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt im Skandal um den Zyto-Apotheker Peter S. nun auch gegen eine weitere frühere Mitarbeiterin: Sie hat womöglich verhindert, dass die Unterdosierungen bereits im Jahr 2013 ans Licht der Öffentlichkeit kamen.
Bereits seit längerem ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen in Zusammenhang mit den Unterdosierungen gegen zwei frühere Mitarbeiter des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S., sowie gegen seine Eltern: wegen des Verdachts auf illegalen Arzneimittelgroßhandel sowie – im Falle der Mutter – wegen Beihilfe zu den Betrugsstraftaten ihres Sohnes. Nach Informationen von DAZ.online leitete die Staatsanwaltschaft Essen im Februar 2019 außerdem Ermittlungen gegen eine weitere ehemalige Mitarbeiterin, die PTA Sonja C. ein: Ihr früherer Ehemann hatte 2013 bereits Strafanzeige wegen Unterdosierungen gestellt – doch nachdem C. sowie die Anwälte des Apothekers die Vorwürfe bestritten haben, stellte die Staatsanwaltschaft die damaligen Ermittlungen ein.
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Es werde geprüft, ob C. sich „möglicherweise wegen Strafvereitelung zugunsten Peter S. strafbar gemacht hat“, erklärt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Denn sie habe im Rahmen der früheren Ermittlungen gegen den Apotheker „alle von ihrem Ex-Mann U. erhobenen Vorwürfe als erfunden dargestellt“.
Nahmen Mitarbeiter von S. „Blutgeld“ an?
Nach Kenntnis von DAZ.online hat außerdem die Mutter von U. Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Essen gestellt und S., dessen Eltern – beides Pharmazeuten – sowie ihre frühere Schwiegertochter C. belastet. Sie erklärt, ihre Schwiegertochter habe viel Geld von den Eltern sowie von S. in bar erhalten. Ähnliches hatte schon U. im Prozess gegen Peter S. vor dem Landgericht Essen ausgesagt: Seine Ex-Frau – die PTA Sonja C. – habe monatlich vierstellige Beträge in bar erhalten. Anfangs habe er dies als Honorierung für gute Leistungen verstanden. „Irgendwann war es so viel, dass ich gesagt habe, das ist nicht normal – du wirst für etwas bezahlt, was nicht richtig ist“, sagte U. im Gericht. Er sprach von „Blutgeld“.
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