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Wirksames gegen Allergie – was zahlt die Kasse?
Antihistaminika wie Loratadin und Cetirizin werden zumeist in der Selbstmedikation angewendet, ebenso wie die lokal anzuwendenden Mittel mit Levocabastin und Azelastin und seit vergangenem Jahr auch einige nasale Glucocorticoide. Allerdings lassen sich in manchen Fällen OTC-Antiallergika auch auf Kassenrezept verordnen.
Birke, Buche, Ulme und dazu die ersten Gräserpollen – je nach Wetter und Standort haben Heuschnupfengeplagte derzeit wenig Ruhe. Häufig suchen sie Hilfe in der Apotheke – meist mit rezeptfreien Präparaten. Viele Antihistaminika sind ohne ärztliche Verschreibung erhältlich – was aber nicht bedeutet, dass eine Verordnung auf keinen Fall möglich ist. Für viele bei Allergie eingesetzte Arzneimittel gibt es nämlich Ausnahmen vom Verordnungsausschluss, weil sie bei einer schwerwiegenden Erkrankung zum Therapiestandard gehören. Wir haben uns die Regelungen für die einzelnen Wirkstoffe angeschaut.
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Geht immer: Rx und für Kinder
Grundsätzlich verordnet werden können
verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Oralia mit den Wirkstoffen
Desloratadin, Ebastin oder Azelastin. Dasselbe gilt für rezeptpflichtige
Glucocorticoid-Nasensprays. KVen empfehlen allerdings, verschreibungspflichtige
Antiallergika in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu verordnen. Sie
berufen sich dabei auf die Arzneimittelrichtlinie. Dort heißt es: Sofern für
eine Behandlung apothekenpflichtige Arzneimittel medizinisch notwendig,
zweckmäßig und ausreichend sind, sollen vorrangig diese zu Lasten des Patienten
verordnet werden. Eine Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln
kann in diesen Fällen unwirtschaftlich sein! (AM-RL § 12 (11)).
Für Kinder bis zu 12 Jahren bzw. für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zu 18 Jahren können auch OTC-Arzneimittel verordnet werden. Die Apotheke muss bei Vorlage eines rosa Rezeptes nicht prüfen, ob tatsächlich eine Entwicklungsstörung vorliegt.
Antihistaminika, Cortison und Cromoglicinsäure: Wanngeht was?
Systemische Antihistaminika: Wirkstoffe wie Dimetindenmaleat (Fenistil), Cetirizin oder Levocetirizin können auf Kassenrezept unter bestimmten Umständen auch für Erwachsene verschreiben werden,
- bei persistierender allergischer Rhinitis, mit schwerwiegender Symptomatik, bei der eine topische nasale Behandlung mit Glucocorticoiden nicht ausreichend ist, außerdem in Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen-, Hornissengift-Allergien,
- für Notfallsets zur Behandlung bei Bienen-, Wespen-, Hornissengift-Allergien,
- zur Behandlung schwerer, rezidivierender Urtikarien,
- bei schwerwiegendem, anhaltendem Pruritus.
Auch hier gilt: Keine Prüfpflicht für die Apotheke, ob eine der genannten Indikationen vorliegt. Systemische Antihistaminika können auf Kassenkosten abgegeben werden.Vermerkt der Arzt allerdings eine Indikation auf dem Rezept, ist die Apotheke in der Pflicht. Dann muss sie sicherstellen, dass für das genannte Anwendungsgebiet auch eine Ausnahme von Verordnungsausschluss besteht.
Topische Antihistaminika: OTC-Augentropfen und Nasentropfen müssen für Erwachsene auf einem grünen Rezept oder privat verordnet werden. Antihistaminika zur Anwendung auf der Haut sind gemäß AM-RL Anlage III Nr. 15 nur für Kinder zu Lasten der GKV verordnungsfähig.
Nasale Glucocorticoide: Nach dem OTC-Switch von Mometason und Fluticason wurde schnell reagiert und eine entsprechende Ausnahme in der OTC-Ausnahmeliste ergänzt. Demnach sind rezeptfreie Glucocorticoid-Nasensprays bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik weiterhin auch für Erwachsene verordnungsfähig. Bei saisonaler allergischer Rhinitis bei Erwachsenen gilt eine Verordnung auf Kassenrezept allerdings als unwirtschaftlich. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren kommen hingegen nur Rx-Präparate infrage, weil rezeptfreie Cortison-Nasalia in dieser Altersgruppe keine Zulassung besitzen.
Arzneimittel mit Cromoglicinsäure: Hier sind nur Oralia zur symptomatischen Behandlung der systemischen Mastozytose verordnungsfähig, Augentropfen und Nasenspray demnach nicht.
Medizinprodukte: Medizinprodukte sind nur verordnungsfähig, wenn sie auf der entsprechenden Liste des G-BA aufgeführt sind. Das trifft für Medizinprodukte, die auch bei Allergie empfohlen werden, wie Nasenduschen oder bestimmte Nasensprays, aber nicht zu. Somit sind diese nicht verordnungsfähig.
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