Apotheken-Stärkungsgesetz

Kammer fordert Botendienste als Kassenleistung

Berlin - 20.05.2019, 11:50 Uhr

Die Bayerische Landesapothekerkammer sieht keine Notwendigkeit, den Botendienst der Apotheken neu gesetzlich zu definieren. Vielmehr fordert die Kammer, dass die Dienste zur Kassenleistung werden. (c / Foto: imago images / Joker)

Die Bayerische Landesapothekerkammer sieht keine Notwendigkeit, den Botendienst der Apotheken neu gesetzlich zu definieren. Vielmehr fordert die Kammer, dass die Dienste zur Kassenleistung werden. (c / Foto: imago images / Joker)


BLAK: Im Botendienst funktioniert doch alles

Aber die BLAK fordert auch Änderungen an den vom BMG geplanten Änderungen am Botendienst. Diese Pläne zum Botendienst erhält der derzeitige Referentenentwurf:

Pläne für den Botendienst

Erstmals will das BMG die Apotheken-Botendienste gesetzlich verankern und regeln. Er wird legal definiert als „Zustellung durch Boten der Apotheke“. Hierunter ist laut Begründung die Zustellung durch Personal der Apotheke oder auch externes Personal, das der Weisungshoheit der Apothekenleitung untersteht, zu verstehen. „Im Gegensatz hierzu handelt es sich bei der Zustellung durch nicht durchgehend weisungsgebundene beauftragte externe Dienstleister um Versandhandel.“ Zudem wird die Begrenzung des Botendienstes auf den Einzelfall aufgegeben. Künftig soll der Botendienst auf Kundenwunsch grundsätzlich zulässig sein. Es wird auch klargestellt, dass die Zustellung von Rx-Arzneimitteln durch pharmazeutisches Personal erfolgen muss, wenn die Beratung nicht zuvor in der Apotheke stattgefunden hat. Alternativ kann auch im Wege der Telekommunikation aus der Apotheke beraten werden. Geregelt wird auch, dass die Verordnung für ein Rx-Arzneimittel bei der Botendienstzustellung spätestens bei der Aushändigung des Arzneimittels übergeben werden muss. Dies ist anders als beim Versandhandel, wo die Verschreibung vor der Versendung des Arzneimittels vorliegen muss.

Die BLAK hält das für übertrieben. In ihrem Handzettel für die Kammer-Delegierten heißt es dazu: „Bereits derzeit liefern deutsche Apotheken Medikamente an die Patientinnen und Patienten aus, ohne dass hierbei Probleme in der Praxis bestehen. Eine vom BMG angedachte Neugestaltung der gesetzlichen Regelungen für diese Botendienste lehnt die BLAK deshalb ab.“ Vielmehr fordert die Kammer nun, dass die Botendienste der Apotheker als Kassenleistung etabliert werden. Wörtlich heißt es: „Sinn würde es aber machen, medizinisch vom Arzt als notwendig bestätigte Botendienste als Kassenleistung zu definieren.“

Auch Brandenburgs Kammerpräsident Jens Dobbert hatte bei der Versammlung seiner Kammer in der vergangenen Woche davor gewarnt, dass man mit den neuen Botendiensten einen neuen, dritten Versorgungsweg aufmachen würde.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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