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Mit seinem E-Rezept-Projekt macht DocMorris Druck. Das Versandhaus will mit Fachärzten und sogar Vor-Ort-Apotheken zusammenarbeiten, wie nett! Wie das gehen soll, bleibt ein Geheimnis. Was soll’s, wir haben doch die pharmazeutischen Dienstleistungen als Rettungsanker. Wie die konkret aussehen und honoriert werden? Ein Geheimnis. Doch das alles ist nichts gegen den Riesen-Tsunami, der auf uns zuzurollen droht: Die Preisbindung auf Herstellerebene könnte durch eine Entscheidung des OLG Düsseldorf in sich zusammenfallen. Im Klartext: Gleichpreisigkeit ade? Und Tschüss, liebe gute alte Arzneimittelpreisverordnung?
27. Mai 2019
Das war zu erwarten: DocMorris kann es nicht erwarten! Das Versandhaus will sich einen großen Teil vom E-Rezeptkuchen sichern. DocMorris hat ein eigenes E-Rezept-Projekt aufgesetzt und dazu die Fachärzte mit ins Boot geholt, so ließ eine Pressemitteilung wissen. Details wurden nicht genannt. Dennoch, ein starkes Stück, mein liebes Tagebuch! Wo wird das hinführen? Das ist noch offen, aber wahnsinnig brisant. Noch vor kurzem sagte der ABDA-IT-Chef Sören Friedrich auf dem DAV-Wirtschaftsforum: „Am schlimmsten wäre es, wenn DocMorris mit einer eigenen E-Rezept-App auftaucht.“ Tja, die haben wir nun und es kommt noch schlimmer: Der Versender arbeitet bei der Umsetzung seines E-Rezept-Projekts mit dem Spitzenverband der Fachärzte (SpiFa) zusammen. Es ist der größte Fachärzteverband in Deutschland. Das Projekt soll im kommenden Jahr starten. Seitens der Ärzte wird es über die Sanakey-Gruppe gesteuert, eine Unternehmensgruppe des SpiFA, die vom ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten Lars Friedrich Lindemann geleitet wird. Mein liebes Tagebuch, mal grundsätzlich gefragt: Dürfen die das denn? Gute Frage. Wir haben in Deutschland die freie Apothekenwahl für Patienten, Ärzte dürfen ihre Patienten nicht beeinflussen, in welcher Apotheke sie ihre Rezepte einlösen. Mit dem kommenden Apotheken-Stärkungsgesetz soll das „Makeln“ mit Rezepten ausdrücklich verboten werden. Ebenso soll untersagt werden, dass Ärzte und Krankenkassen die Patienten bei ihrer Apothekenwahl beeinflussen. Das Bundesgesundheitsministerium will es den EU-Versendern außerdem verbieten, Absprachen mit Ärzten zur Weiterleitung von Rezepten zu vereinbaren. Mein liebes Tagebuch, das Gesundheitsministerium hat die Gefahren erkannt und will gegensteuern. Immerhin hat sich unsere ABDA, hier der Deutsche Apothekerverband, dieses Mal zu Wort gemeldet und den Verbraucherschutz beim E-Rezept eingefordert: „Patienten müssen volle Wahlfreiheit bei Arzt und Apotheke behalten.“ Ob das gelingen wird? In seiner Pressemitteilung lässt der Apothekerverband noch wissen, dass man derweil „mit Hochdruck“ an einer eigenen E-Rezept-Web-App arbeite. Mein liebes Tagebuch, da können wir unserem Verband nur alles Gute wünschen. Und wir fragen uns trotzdem, warum an dieser E-Rezept-App erst jetzt mit Hochdruck gearbeitet wird. Dass das E-Rezept kommt, weiß man nicht erst seit gestern.
Na ja, mein liebes Tagebuch, falls es dann doch mit der DAV-E-Rezept-App ein wenig länger dauern sollte und die DocMorris-Fachärzte derweil ihre Rezepte zum Versender in die Niederlande schicken, dann greifen wir zu unserem Kieferschen Rettungsanker, den pharmazeutischen Dienstleistungen, denn die können die Versender nicht. Mein liebes Tagebuch, wie hat der BAK-Präsident Kiefer das mit dem Rettungsanker wohl gemeint? Der Anker liegt tief im Wasser – heißt das, dass wir dann schon abgesoffen sind, wenn wir nach ihm greifen? Also, mal im Ernst: Die pharmazeutischen Dienstleistungen in allen Ehren, wie auch immer sie im Detail aussehen mögen (wir wissen es noch nicht)! Aber ob sie für die deutschen Apotheken ein Rettungsanker sein können, wagen wir mal zu bezweifeln, mein liebes Tagebuch. Um solche Dienstleistungen erbringen zu können, müssen wir uns vermutlich erst noch weiterbilden. Dann sind sie zeit- und kostenintensiv, das werden bei weitem nicht alle Apotheken stemmen können. Und am Ende wissen wird noch überhaupt nicht, was dabei finanziell überkommt – die Honorare müssten mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelt werden. Wie so etwas ausgehen kann, wissen wir. Und wenn wir an die Honorierung unserer Rezepturen denken, wissen wir, dass wir da mächtig drauflegen.
„Freiheit vor staatlicher Reglementierung“, das gelte auch für den Apothekenmarkt, meint der Verfassungsrichter Prof. Dr. Peter M. Huber im Gespräch mit dem politisch aktiven Pharmaziestudenten Benedikt Bühler auf dem Karlsruher Verfassungsfest. Aber dass sich EU-Versandapotheken an die Rx-Preisbindung halten müssten, sei eine zulässige Einschränkung der Berufsfreiheit, weil man kein Apothekensterben will. Mein liebes Tagebuch, wer sich jetzt schon freut, freut sich zu früh. Denn der Verfassungsrichter sagte auch, dass dies nur eine Ausnahme von der Regel sei und eine solche Einschränkung der Berufsfreiheit gut begründet werden müsse. Genau, da liegt der Hase im Pfeffer. Man müsste da wohl erst plausibel nachweisen, dass die Menschen in ländlichen Regionen nicht mehr versorgt werden können. Dann könnte es unter europarechtlichen Gesichtspunkten ein Grund sein, die Warenverkehrsfreiheit zu beschränken, meint der Verfassungsrechtler. Freilich, die Arzneimittelversorgung fällt unter das Gesundheitswesen und das liegt eigentlich in der Entscheidungshoheit eines jeden EU-Staats. Aber die Binnenmarktfreiheiten und die Warenverkehrsfreiheit sind „Querschnittsmaterie“, sagte der Verfassungsrechtler, und fügt hinzu: „Dass Arzneimittel Waren sind, hat der EuGH wiederholt entschieden. Eine vollständige Abgrenzung gibt es da nicht.“ Und damit haben wir den Salat, mein liebes Tagebuch.
28. Mai 2019
Impfen gehört in ärztliche Hand, ist Frank-Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, überzeugt, Er selbst als Radiologe würde sich niemals trauen zu impfen. Und damit wettert er gegen das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Spahn, den Apothekern in Modellversuchen das Impfen gegen Grippe zu erlauben. „Die Impfquote wird nicht durch Apotheker gesteigert, sondern durch Vernunft und Aufklärung“, schiebt der Ärztepräsident noch nach. Na, mein liebes Tagebuch, das möchten wir mal stark bezweifeln, vor allem, wenn man die Zahlen aus Ländern sieht, in denen Apotheker impfen dürfen. Der Zugang zur Apotheke ist nun mal niedrigschwellig, nicht mit Wartezeit verbunden: Reinkommen, drankommen. Die Menschen werden das gerne annehmen. Und die Apotheken, die mitmachen wollen, werden das mit Sicherheit hervorragend durchführen. Also, wo ist das Problem?
Auch in dieser Woche wurde um die Importförderklausel gerungen. Neuester Änderungsantrag der Union zu diesem Thema: Biopharmazeutika sollen komplett von der Importförderung ausgeschlossen werden. Mein liebes Tagebuch, warum so zaghaft? Warum gibt sich die Union nicht einen Ruck und streicht die Importförderung ganz? Klar, die Saarländer Clique, Seilschaften und Lobbying der Importeure wirken sich da aus. Aber das muss doch mal ein Ende haben! Die SPD verlangt eine komplette Streichung der Klausel – da sollte sie jetzt mal hart bleiben.
29. Mai 2019
Das ist der Schlussstrich unter dem DocMorris-Arzneimittelautomaten in Hüffenhardt: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat bestätigt, dass der Versender mit dem Automaten gegen Wettbewerbsrecht verstößt. DocMorris hatte versucht, den Automaten als eine Art Versandhandel darzustellen. Nix, da, sagte das Gericht, bei diesem Konstrukt handelt es sich nicht um einen erlaubten „antizipierten“ Versandhandel, die Abgabe durch den Automaten sei kein Versand an den Endverbraucher von einer Apotheke“. Das Procedere der Automatenabgabe genüge außerdem nicht den Vorschriften der deutschen Apothekenbetriebsordnung. Nun denn, mein liebes Tagebuch, das sind klare Worte, denen nichts hinzuzufügen ist. Revision gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen, DocMorris könnte allenfalls „Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof“ einlegen.
Mit dem baden-württembergischen Gesundheitsminister Manne Lucha (Die Grünen) war der Automat ebenfalls nicht zu machen, er hatte sich schon früh dagegen ausgesprochen. Zum jüngsten Urteil ließ er wissen, dass mit dieser Entscheidung die Versorgung der Menschen durch Präsenzapotheken gestärkt wurde. Sein Ministerium unterstütze nun die Erprobung des elektronischen Rezepts in Baden-Württemberg im Modellprojekt Gerda. Mein liebes Tagebuch, genau, im Vergleich zum E-Rezept ist so ein Automat von gestern. Im Apotheken-Stärkungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium klarstellen, dass Arzneimittelabgaben über Automaten verboten sind. Hoffen wir, dass dieser Passus bald Gesetz wird.
Noch eine Meldung zum Thema DocMorris, E-Rezept und zur Kooperation mit den Fachärzteverband: Ein „mit dem Vorgang vertrauter DocMorris-Mitarbeiter“ soll nun Details genannt haben, wie man sich das bei DocMorris so vorstellt: Das Projekt soll „für alle Apotheken, kanalunabhängig offen“ sein. Wie schön, mein liebes Tagebuch, DocMorris wolle gar nicht an den Vor-Ort-Apotheken vorbei eine exklusive Rezeptweiterleitung in die Niederlande vorbereiten, nein, ach wo, solche Gedanken seien „völlig unbegründet“. „Etliche Apotheken“ würden bei dem Pilotversuch sogar mitmachen, man sei schon in Gesprächen mit den Apothekern. Ach, mein liebes Tagebuch, wie beruhigend ist das denn! Also, wenn das stimmt – wie naiv sind denn da so etliche Apotheken, die glauben, dass sie mit einem Unternehmen, das dem shareholder value verpflichtet ist, fair zusammenarbeiten könnten.
Gerüchten zufolge soll die ABDA auch mit dem Spitzenverband der Fachärzte über ein E-Rezept-Projekt gesprochen, aber aus mehreren Gründen abgelehnt haben. Die ABDA selbst dementiert solche Gespräche. Mein liebes Tagebuch, selbst wenn sie da mal drüber gesprochen hat, es ist richtig, solche Kooperationen nicht zu machen, es hätte zudem wenig Sinn gemacht. Denn die ABDA selbst tritt vollkommen zurecht für die freie Apothekenwahl der Patienten ein. Eine wie auch immer geartete Rezeptzuweisung von und Zusammenarbeit mit Fachärzten wäre da gar nicht möglich.
Während die Union nur die Importförderklausel für Biopharmazeutika abschaffen möchte, kämpft Christopher Hermann, Chef der AOK Baden-Württemberg weiter dafür, die Importförderklausel komplett zu streichen. Er nennt den Unions-Vorschlag eine „halbgare“ Änderung und erinnert daran, dass sich „maßgebliche Experten des Gesundheitswesens“, dazu gehören auch die Apotheker, gegen die Importquote ausgesprochen hatten. Und er erinnert an die Arzneimittel-Skandale, in die Importe verwickelt waren. Mein liebes Tagebuch, man kann mit Hermann nicht immer einer Meinung sein, aber in diesem Fall: 100 Prozent Zustimmung.
Das kann noch heiter werden. War das Urteil des EuGH im Jahr 2016 zur Rx-Preisbindung ein kleines Beben, so kann drei Jahre später daraus ein Riesen-Tsunami werden. Rechtsexperten hatten schon damals gewarnt: Wenn die Luxemburger Richter die Rx-Preisbindung auf Apothekenebene kippen, steht letztlich das gesamte Arzneimittelpreisgefüge auf dem Spiel. Sie könnten Recht behalten. Der Hintergrund: Aktuelle zivilrechtliche Entscheidungen aus Düsseldorf zeigen nämlich, dass durch dieses EuGH-Urteil auch die Großhandels- und Herstellerebene betroffen sind. Im Klartext: Die derzeit geltende Preisbindung auf Herstellerebene könnte obsolet sein. Und damit, mein liebes Tagebuch, könnten wir unsere gesamte Arzneimittelpreisverordnung in der Pfeife rauchen, unsere Arzneimittelpreisgefüge würde in sich zusammenstürzen wie ein Kartenhaus. Mannomann, schlimmer geht nimmer. Aufgrund eines Prozesses zwischen zwei Pharmafirmen muss das Oberlandesgericht Düsseldorf derzeit klären, ob Pharmaunternehmen von ihrem Listenpreis gegenüber einzelnen Abnehmern, z. B. Apotheken, abweichen dürfen. Nach geltendem Recht ist dies verboten. Für einen ausländischen Versender muss der gleiche Preis gelten wie für eine inländische Apotheke. Ein Hersteller will nun aber einem Versender einen günstigeren Preis einräumen, man sieht sich durch einen einheitlichen Herstellerabgabepreis in der Berufsausübungsfreiheit beschränkt. Für die Rechtsexperten Hilko Meyer und Morton Douglas kommt diese Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht überraschend. Sie prognostizierten schon 2016, dass auch „weitere Interessenten“ versuchen könnten, die geltenden Grenzen des Preissystems auszutesten. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist noch nicht veröffentlicht, mit Spannung werden die Urteilsgründe erwartet. Mein liebes Tagebuch, was da auf uns zukommen könnte, bedeutet: Eine Apotheke könnte dann ihre Einkaufspreise mit den pharmazeutischen Herstellern frei verhandeln. Unser gesamtes Preisgefüge bräche zusammen. Und tschüss, liebe gute Arzneimittelpreisverordnung. Das kann doch unsere Bundesregierung nicht wollen!
31. Mai 2019
Die Ärzte haben auf dem Deutschen Ärztetag in Münster einen neuen Präsidenten für ihre Bundesärztekammer (BÄK) gewählt: Klaus Reinhardt (59) löst Frank Ulrich Montgomery ab, der nach acht Jahren an der Spitze der BÄK nicht wieder kandidierte. Mit Reinhardt wurde erstmals ein Hausarzt zum Präsidenten der BÄK gewählt. Als Chef der BÄK vertritt er die Interessen von rund 70.000 Ärzten, Zahnärzten und Medizinstudenten in Deutschland. Reinhardt setzte sich bei der Wahl gegen seine Mitbewerberin, Martina Wenker, durch, mit 124 zu 121 Stimmen allerdings nur knapp. Mein liebes Tagebuch, das hätte ein historisches Ereignis werden können, wenn erstmals eine Ärztin zur Präsidentin der Bundesärztekammer gewählt worden wäre: Immerhin ist der Arztberuf schon lange rund zur Hälfte weiblich. Aber, mein liebes Tagebuch, da sieht es bei der BÄK ähnlich aus wie bei der ABDA, alle großen Posten sind fest in männlicher Hand. Und in unserem Beruf arbeiten sogar rund 80% Apothekerinnen. Gibt es bei der nächsten Wahl zum ABDA-Präsidenten die reelle Chance auf eine Präsidentin?
Wir erinnern uns, liebes Tagebuch: Der Pharmaziestudent Benedikt Bühler brachte unlängst eine Petition zum Rx-Versandverbot ein. Doch der Bundestag bügelt jetzt seine Petition ab. Der Petitionsausschuss teilte dem Studenten mit, dass seine Petition einer Petition ähnlichen Inhalts und gleicher Forderung untergeordnet werde. Doch das will Bühler nicht hinnehmen, denn in der anderen Petition gehe es gar nicht um das Rx-Versandverbot, sondern darum, dass nur solche Apotheken und Versandhändler mit den Krankenkassen abrechnen dürfen, die auch am Notdienst-System teilnehmen. Von Rx-Versandverbot steht da nichts drin. Bühler ist nun stinksauer und will sich wehren. Finanzielle Hilfe bekommt er von der Apothekergenossenschaft Noweda, rechtlichen Beistand vom Anwalt Morton Douglas. Bühler will jetzt Einspruch einlegen.
10 Kommentare
Impfen
von K. Stülcken am 03.06.2019 um 11:22 Uhr
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Fachärzte Kooperation
von Karl Friedrich Müller am 03.06.2019 um 6:54 Uhr
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von Anita Peter am 03.06.2019 um 6:27 Uhr
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Tagebuch
von Heiko Barz am 02.06.2019 um 17:50 Uhr
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Warum nicht mal wieder wählen ...
von BasisApotheker am 02.06.2019 um 17:41 Uhr
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Na supi
von Karl Friedrich Müller am 02.06.2019 um 15:42 Uhr
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AW: Na supi
von Karl Friedrich Müller am 02.06.2019 um 15:45 Uhr
Dienstleistungen
von Dr. Radman am 02.06.2019 um 12:25 Uhr
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Chaotentruppe
von Conny am 02.06.2019 um 10:06 Uhr
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Mit Zuversicht in die pharmazeutische Zukunft
von Ulrich Ströh am 02.06.2019 um 9:28 Uhr
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