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29. Mai 2019
Das ist der Schlussstrich unter dem DocMorris-Arzneimittelautomaten in Hüffenhardt: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat bestätigt, dass der Versender mit dem Automaten gegen Wettbewerbsrecht verstößt. DocMorris hatte versucht, den Automaten als eine Art Versandhandel darzustellen. Nix, da, sagte das Gericht, bei diesem Konstrukt handelt es sich nicht um einen erlaubten „antizipierten“ Versandhandel, die Abgabe durch den Automaten sei kein Versand an den Endverbraucher von einer Apotheke“. Das Procedere der Automatenabgabe genüge außerdem nicht den Vorschriften der deutschen Apothekenbetriebsordnung. Nun denn, mein liebes Tagebuch, das sind klare Worte, denen nichts hinzuzufügen ist. Revision gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen, DocMorris könnte allenfalls „Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof“ einlegen.
Mit dem baden-württembergischen Gesundheitsminister Manne Lucha (Die Grünen) war der Automat ebenfalls nicht zu machen, er hatte sich schon früh dagegen ausgesprochen. Zum jüngsten Urteil ließ er wissen, dass mit dieser Entscheidung die Versorgung der Menschen durch Präsenzapotheken gestärkt wurde. Sein Ministerium unterstütze nun die Erprobung des elektronischen Rezepts in Baden-Württemberg im Modellprojekt Gerda. Mein liebes Tagebuch, genau, im Vergleich zum E-Rezept ist so ein Automat von gestern. Im Apotheken-Stärkungsgesetz will das Bundesgesundheitsministerium klarstellen, dass Arzneimittelabgaben über Automaten verboten sind. Hoffen wir, dass dieser Passus bald Gesetz wird.
Noch eine Meldung zum Thema DocMorris, E-Rezept und zur Kooperation mit den Fachärzteverband: Ein „mit dem Vorgang vertrauter DocMorris-Mitarbeiter“ soll nun Details genannt haben, wie man sich das bei DocMorris so vorstellt: Das Projekt soll „für alle Apotheken, kanalunabhängig offen“ sein. Wie schön, mein liebes Tagebuch, DocMorris wolle gar nicht an den Vor-Ort-Apotheken vorbei eine exklusive Rezeptweiterleitung in die Niederlande vorbereiten, nein, ach wo, solche Gedanken seien „völlig unbegründet“. „Etliche Apotheken“ würden bei dem Pilotversuch sogar mitmachen, man sei schon in Gesprächen mit den Apothekern. Ach, mein liebes Tagebuch, wie beruhigend ist das denn! Also, wenn das stimmt – wie naiv sind denn da so etliche Apotheken, die glauben, dass sie mit einem Unternehmen, das dem shareholder value verpflichtet ist, fair zusammenarbeiten könnten.
Gerüchten zufolge soll die ABDA auch mit dem Spitzenverband der Fachärzte über ein E-Rezept-Projekt gesprochen, aber aus mehreren Gründen abgelehnt haben. Die ABDA selbst dementiert solche Gespräche. Mein liebes Tagebuch, selbst wenn sie da mal drüber gesprochen hat, es ist richtig, solche Kooperationen nicht zu machen, es hätte zudem wenig Sinn gemacht. Denn die ABDA selbst tritt vollkommen zurecht für die freie Apothekenwahl der Patienten ein. Eine wie auch immer geartete Rezeptzuweisung von und Zusammenarbeit mit Fachärzten wäre da gar nicht möglich.
Während die Union nur die Importförderklausel für Biopharmazeutika abschaffen möchte, kämpft Christopher Hermann, Chef der AOK Baden-Württemberg weiter dafür, die Importförderklausel komplett zu streichen. Er nennt den Unions-Vorschlag eine „halbgare“ Änderung und erinnert daran, dass sich „maßgebliche Experten des Gesundheitswesens“, dazu gehören auch die Apotheker, gegen die Importquote ausgesprochen hatten. Und er erinnert an die Arzneimittel-Skandale, in die Importe verwickelt waren. Mein liebes Tagebuch, man kann mit Hermann nicht immer einer Meinung sein, aber in diesem Fall: 100 Prozent Zustimmung.
Das kann noch heiter werden. War das Urteil des EuGH im Jahr 2016 zur Rx-Preisbindung ein kleines Beben, so kann drei Jahre später daraus ein Riesen-Tsunami werden. Rechtsexperten hatten schon damals gewarnt: Wenn die Luxemburger Richter die Rx-Preisbindung auf Apothekenebene kippen, steht letztlich das gesamte Arzneimittelpreisgefüge auf dem Spiel. Sie könnten Recht behalten. Der Hintergrund: Aktuelle zivilrechtliche Entscheidungen aus Düsseldorf zeigen nämlich, dass durch dieses EuGH-Urteil auch die Großhandels- und Herstellerebene betroffen sind. Im Klartext: Die derzeit geltende Preisbindung auf Herstellerebene könnte obsolet sein. Und damit, mein liebes Tagebuch, könnten wir unsere gesamte Arzneimittelpreisverordnung in der Pfeife rauchen, unsere Arzneimittelpreisgefüge würde in sich zusammenstürzen wie ein Kartenhaus. Mannomann, schlimmer geht nimmer. Aufgrund eines Prozesses zwischen zwei Pharmafirmen muss das Oberlandesgericht Düsseldorf derzeit klären, ob Pharmaunternehmen von ihrem Listenpreis gegenüber einzelnen Abnehmern, z. B. Apotheken, abweichen dürfen. Nach geltendem Recht ist dies verboten. Für einen ausländischen Versender muss der gleiche Preis gelten wie für eine inländische Apotheke. Ein Hersteller will nun aber einem Versender einen günstigeren Preis einräumen, man sieht sich durch einen einheitlichen Herstellerabgabepreis in der Berufsausübungsfreiheit beschränkt. Für die Rechtsexperten Hilko Meyer und Morton Douglas kommt diese Entscheidung des OLG Düsseldorf nicht überraschend. Sie prognostizierten schon 2016, dass auch „weitere Interessenten“ versuchen könnten, die geltenden Grenzen des Preissystems auszutesten. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist noch nicht veröffentlicht, mit Spannung werden die Urteilsgründe erwartet. Mein liebes Tagebuch, was da auf uns zukommen könnte, bedeutet: Eine Apotheke könnte dann ihre Einkaufspreise mit den pharmazeutischen Herstellern frei verhandeln. Unser gesamtes Preisgefüge bräche zusammen. Und tschüss, liebe gute Arzneimittelpreisverordnung. Das kann doch unsere Bundesregierung nicht wollen!
10 Kommentare
Impfen
von K. Stülcken am 03.06.2019 um 11:22 Uhr
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Fachärzte Kooperation
von Karl Friedrich Müller am 03.06.2019 um 6:54 Uhr
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von Anita Peter am 03.06.2019 um 6:27 Uhr
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Tagebuch
von Heiko Barz am 02.06.2019 um 17:50 Uhr
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Warum nicht mal wieder wählen ...
von BasisApotheker am 02.06.2019 um 17:41 Uhr
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Na supi
von Karl Friedrich Müller am 02.06.2019 um 15:42 Uhr
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AW: Na supi
von Karl Friedrich Müller am 02.06.2019 um 15:45 Uhr
Dienstleistungen
von Dr. Radman am 02.06.2019 um 12:25 Uhr
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Chaotentruppe
von Conny am 02.06.2019 um 10:06 Uhr
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Mit Zuversicht in die pharmazeutische Zukunft
von Ulrich Ströh am 02.06.2019 um 9:28 Uhr
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