Änderung der Verschreibungsverordnung

Dosierung soll auf jedes Rezept

Berlin / Stuttgart - 05.06.2019, 11:30 Uhr

Nur noch mit Dosierung: Ärzte sollen künftig die Dosierung des Arzneimittels auf die Verordnung schreiben. (s / Foto: Sherry Young / stock.adobe.com)

Nur noch mit Dosierung: Ärzte sollen künftig die Dosierung des Arzneimittels auf die Verordnung schreiben. (s / Foto: Sherry Young / stock.adobe.com)


„Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“, das sieht der Referentenentwurf des BMG zur 18. Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung vor. Rezepte nur noch mit Dosierung – allerdings nicht für alle Patienten. Liegt ein Medikationsplan vor, entfällt die Dosisangabe auf dem Rezept. Einen zusätzlichen Aufwand für Apotheken sieht das BMG nicht.

Ärzte sollen künftig nicht nur das Arzneimittel auf dem Rezept verordnen, sondern auch Angaben zur Dosierung machen. So wünscht es das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die 18. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) soll diese Dosierungspflicht rechtlich verankern. Der Referentenentwurf hierzu formuliert wörtlich: „Für die Verschreibung von Humanarzneimitteln wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur Angabe der Dosierung auf dem Rezept eingeführt“.

Was ändert sich?

Doch was soll nun genau geändert werden? Konkret soll § 2 AMVV präzisiert werden. Zunächst werden zwei Nummern, die sich auf Rezepturarzneimittel beziehen, zusammengefasst. So werden in Absatz 1 die Nummern 4a und 7 zusammengefasst. Der neue § 2 Absatz 1 Nr. 4a soll dann folgendermaßen lauten:


Die Verschreibung muss enthalten: bei einem Arzneimittel, das in der Apotheke hergestellt werden soll, die Zusammensetzung nach Art und Menge oder die Bezeichnung des Fertigarzneimittels, von dem eine Teilmenge abgegeben werden soll, sowie eine Gebrauchsanweisung“.

18. Verordnung zur Änderung der AMVV § 2 Absatz 1 Satz 4a


Keine Dosierung bei Medikationsplan

Dadurch wird die Nummer 7 frei. Sie wird mit der Regelung zur Angabe der Dosierung ersetzt. Zugleich wird bestimmt, dass die vorgesehene ärztliche Pflicht zur Dosierungsangabe unter bestimmten Voraussetzungen entfällt – beispielsweise, wenn der Patient ohnehin einen Medikationsplan hat oder der Arzt eine anderweitige Dosierungsanweisung mitgegeben hat. Die neugefasste AMVV lautet in § 2 Absatz 1 Satz 7:


Die Verschreibung muss enthalten: die Dosierung; dies gilt dann nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verordnete Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung der ärztlichen Person vorliegt und die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat“. 

18. Verordnung zur Änderung der AMVV § 2 Absatz 1 Satz 7


In der Begründung verweist der Referentenentwurf darauf, dass die EU-Richtlinie über die Ausübung der der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung bereits bestimme, dass auf Verschreibungen, die in einem anderen Mitgliedsstaat als dem, in dem die Behandlung stattfindet (sog. Cross-Border-Verschreibungen), die Dosierung anzugeben ist. Dies soll nun also auch auf deutschen Verschreibungen, die hierzulande eingelöst werden, der Fall sein. Jedenfalls dann, wenn kein Medikationsplan vorliegt. „Die neue Vorschrift trägt im Rahmen des Medikationsprozesses zu einer verbesserten Transparenz für alle Beteiligten bei und somit auch zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit“, begründet das BMG die Änderung.

Kein Aufwand für Apotheken

Das BMG rechnet für die Ärzte mit Mehrkosten und spricht in dem Zusammenhang von einem „Erfüllungsaufwand". In welchen Dimensionen sich dieser bewegt, macht das BMG an den Angaben des Arzneiverordnungs-Reports 2018 fest. Demzufolge wurden im Jahr 2017 rund 664 Millionen Verschreibungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen ausgestellt, zusätzlich gehe man von 10 Prozent für den Bereich der privaten Krankenversicherungen aus, was in der Gesamtsumme etwa 730 Millionen Verschreibungen ergebe. Diese Zahl entspricht jedoch nicht der tatsächlich erforderlichen für die Dosierungsangabe. Denn: Medikationsplan-Patienten entfallen schließlich.

Hierzu schreibt das BMG im Referentenentwurf einen interessanten Satz: „Es liegen jedoch weder Daten dazu vor, wie viele Medikationspläne an Patienten und Patientinnen von verschreibenden Personen ausgegeben werden noch dazu, in wie vielen Fällen sonstige schriftliche Dosierungsanweisungen mitgegeben werden. Es wird jedoch geschätzt, dass bei der Hälfte aller Verschreibungen ein Medikationsplan oder eine andere schriftliche Dosierungsanweisung vorliegt". Aus diesem Grund schätze man, dass künftig die Dosierung nur bei rund 365 Millionen Verschreibungen notwendig sein werde.

Medikationspläne werden zunehmen

Zeitlich bemisst das BMG den Mehraufwand für die Dosierungsangabe mit 30 Sekunden. Bei einem mittleren, nicht gewichteten Lohnkostensatz von 35,60 Euro (Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung - „Leitfaden“) ergebe sich pro Jahr einen Erfüllungsaufwand von etwa 108 Millionen Euro. Hier blickt das BMG  optimistisch in die Zukunft: „Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Akzeptanz des Medikationsplans in den kommenden Jahren steigen und der Aufwand für das Vermerken der Dosierung auf den Rezepten somit sinken wird", heißt es im Entwurf.

Kein Erfüllungsaufwand für Apotheken

Ebenso zuversichtlich sieht das BMG, dass Ärzte ihre Dosierungspflicht konsequent umsetzen und somit keine Rücksprachen hiezur mit Apotheken erforderlich sein werden: „Für Apotheken, für Bürgerinnen und Bürger sowie für Kliniken entsteht jeweils kein Erfüllungsaufwand“, schreibt das BMG. 



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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7 Kommentare

falsche Dosierung auf Rezept

von Andreas Seifert am 06.06.2019 um 11:51 Uhr

Oft erleben wir, dass die auf dem Rezept angegebene
Dosierung nicht mit der tatsächlichen Dosierung übereinstimmt.
Auf dem Medikationsplan und / oder in der Patientendatei des Arztes ist die Dosierung dann meist so, wie der Patient es sagt.
Eine Änderung auf dem Rezept wurde einfach vergessen.

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BMG völlig inkompetent

von ratatosk am 06.06.2019 um 8:28 Uhr

Ein weiterer Meilenstein in der Dokumentation der völligen Inkompetenz in praktischen Fragen, Der Ansatz ist ja gut, aber so wieder nur ein weiterer Ansatz für Retaxationen.
Denn daß man einfach vorsieht, daß beim Fehlen die Praxen haften, darauf kann man in D nicht hoffen. Es ist auch nicht das erste Mal, daß ohne jede Datenkenntnis irgendetwas geblubbert wird. Hat man letzlich gerade bei den Grippeimstoffen gesehen, wo man irgendetwas behauptet, zu dem man einfach keine Daten hat, außer den Zulassung. Vom völligen Versagen bei der Nichtlieferbarkeit von Medikamenten ganz zu schweigen, da wir hier unter Drittweltniveau liegen, da die dortigen Länder zumindest wissen daß sie Probleme haben.

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Das auch noch! Dosierung auf jedes Rezept

von Dietmar Roth, Rottenburg am 06.06.2019 um 7:57 Uhr

Wenn nur noch ein Arzneimittel pro Rezeptformular verordnet werden dürfte, würden die beiden dadurch freien Felder für alle möglichen und notwendigen Sonderkennzeichen ausreichen.
Das wäre dann die perfekt ausgefüllte Erfüllung!

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Schwachsinn in Reinkultur

von Hans-Dieter Rosenbaum am 05.06.2019 um 18:53 Uhr

Da legt ein Patient ein Rezept vor, auf welchem die Dosierung nicht steht. Woher weiß ich, dass er einen Medikationsplan besitzt ? Wenn ich das Rezept beliefere, wird es dann von der Kasse retaxiert, weil die Dosierung nicht angegeben wurde, da ein Medikationsplan vorliegt ? Oder muss ich mit Datum und Unterschrift auf dem Rezept vermerken, dass ich mit dem Arzt persönlich geklärt habe, ob ein Medikationsplan existiert ? Gibt es eigentlich dafür auch eine Sonder-PZN, die ich tunlichst auf das Rezept zu drucken sollte ? Ein weiteres Mal zeigt sich, dass im BMG nur Dummköpfe und Ignoranten herum sitzen (den Chef natürlich ausdrücklich einbezogen !). Wann wird Spahn endlich Wirtschaftsminister, Frau Merkel ?!

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AW: Schwachsinn in Reinkultur

von Heiko Barz am 05.06.2019 um 21:20 Uhr

Und dann kommen noch die Wochenend - und Feiertagsdienste mit den überaus „sorgfältig“ ausgefüllten Krankenhausrezepten, die schon per se kaum beliefert werden können, wenn nicht reichlich telefonisch nachgebessert würde.
Wenn ich den Satz lese vom Referentenentwurf, drängt sich mir die wichtige Frage auf, wer sind diese Referenten, wer lenkt deren Gedankenbahnen und gibt die Vorgaben? Welche politische Struktur versteckt sich hinter dem „Popans“ Referent? Wie könnte man ermitteln, welche Namen diesem besonderen Expertenkreis zuzuordnen sind ? Denn genau in diesem anonymen Personenkreis wird unser Schicksal besiegelt.
Der Herr Spahn gibt den Takt vor und sein Orchester - seine Referenten - hüllen dieses ministeriale „Wollen“ guttönend ein.
Wenn Spahn seinen Referenten sagt, dass das RxVV europarechtlich zu Problemen führen soll, dann „rödelt“ diese Expertengruppe solange im europäischen Paragraphensumpf,
Bis ein dem Minister genehmer „Entwurf“entstanden ist. So what!

cui bono

von knofel am 05.06.2019 um 18:51 Uhr

Wieder ein Geschenk von Herrn Spahn an seine niederländischen Freunde!
In den Niederlanden muss jede Apotheke seit Jahren die ärztliche Dosierung auf jede Packung aufbringen (ebenso wie den Patientennamen), eigentlich auch, wenn die Packungen ins Ausland gehen.
Wenn die deutschen Verordner endlich (aus Sicht der Niederländer) auch die Dosierungen preisgeben müssten, wäre das eine enorme Erleichterung für die Damen und Herren in Heerlen, Venlo etc.

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Dosierung auf Rezept

von Zöller Peter am 05.06.2019 um 17:30 Uhr

Kein Erfüllungsaufwand für Apotheken?!

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