Störung

Securpharm-Datenbank nicht erreichbar – und nun?

Berlin - 13.06.2019, 17:55 Uhr

Hier geht noch alles. Die ABDA informiert aber aktuell aufgrund einer Störung, wie vorzugehen ist, wenn eine Datenbank nicht zu erreichen ist. (b / Foto: DAZ.online)

Hier geht noch alles. Die ABDA informiert aber aktuell aufgrund einer Störung, wie vorzugehen ist, wenn eine Datenbank nicht zu erreichen ist. (b / Foto: DAZ.online)


Die ABDA hat ihre Mitgliedsorganisationen über eine Störung im Securpharm-System informiert. Die Herstellerdatenbank soll nicht erreichbar sein. Die Securpharm-Status-Webseite vermeldet hingegen, dass alle Server laufen. Und auch erste befragte Apotheken wollen allenfalls eine Verzögerung bemerkt haben. Doch was ist zu tun, wenn die Verifizierung über die Datenbank wirklich nicht möglich ist?

Die Apothekerkammern haben am heutigen Donnerstagnachmittag die Apotheken informiert, dass es eine Störung im Securpham-Datenbanksystem gibt. Offensichtlich haben dies nicht alle Apotheken bemerkt. So war aus einer Berliner Apotheke zu hören, es habe zwar Verzögerungen gegeben, die etwas Geduld erforderten – doch am Ende habe die Verifizierung geklappt. Andere wollen gar nichts bemerkt haben – zumal man es offensichtlich noch gewohnt ist, dass nicht alles ganz glatt läuft.

Dennoch: Im Schreiben der ABDA heißt es: „Diese Störung ist nach ersten Erkenntnissen voraussichtlich auf ein Problem in der Erreichbarkeit der Herstellerdatenbank zurückzuführen. Eine Verifikation und das Ausbuchen von Medikamenten ist derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt möglich“. Teilweise sei aber eine Überprüfung von Arzneimitteln über die securPharm-GUI je nach Verfügbarkeit der Herstellerdatenbank möglich.

Mag der Server nun laufen oder nicht – was zu tun ist, wenn sich das individuelle Erkennungsmerkmal technisch gar nicht überprüfen lässt, sollte ohnehin jede Apotheke wissen: Dann muss besagtes Erkennungsmerkmal nämlich notiert und nachträglich ausgebucht werden. Die Packung kann in der Zwischenzeit abgegeben werden.

Die ABDA verweist ergänzend auf ihr FAQ-Papier zu Securpharm hin. Dort findet sich unter 3.19 folgende Frage und Antwort:

Darf eine Apotheke ein Arzneimittel ohne vorherige Verifizierung abgeben, falls z.B. das Internet oder der Strom ausfällt?

Bei vorübergehenden technischen Störungen zum Zeitpunkt der Abgabe ist es erlaubt, Arzneimittel abzugeben und die Verifizierung und Ausbuchung nachträglich durchzuführen, sobald die Störungen behoben sind. Dafür muss die Seriennummer und der Produktcode bei der Abgabe notiert (oder der DataMatrixCode abfotografiert) und die Packung nachträglich manuell ausgebucht werden. Für den Fall eines alleinigen Ausfalls des Internets kann Ihr Apothekensoftwarehaus auch eine Komfortfunktion vorsehen, bei der der gescannte Produktcode im System gespeichert und nach Wiederherstellung einer Internetverbindung automatisch nachträglich ausgebucht wird. Den Betriebsstatus der securPharm-Teilsysteme können Sie unter www.securpharm-status.de nachvollziehen.

Wer den Status unter dem genannten Link prüft, sieht dort derzeit allerdings, dass sowohl die Herstellerdatenbank als auch der Apothekenserver und der Authentifizierungsserver erreichbar sind.

Die Delegierte Verordnung bestimmt darüber hinaus in ihrem Artikel 29:

Pflichten, wenn die Überprüfung der Echtheit und die Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals nicht möglich sind

Unbeschadet des Artikels 25 Absatz 1 gilt: Wenn zur Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit ermächtigte oder befugte Personen aufgrund technischer Probleme nicht in der Lage sind, zum Zeitpunkt der Abgabe eines Arzneimittels, das mit einem individuellen Erkennungsmerkmal versehen ist, an die Öffentlichkeit die Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals zu überprüfen und dieses zu deaktivieren, notieren sie das individuelle Erkennungsmerkmal und nehmen die Überprüfung der Echtheit und die Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals vor, sobald die technischen Probleme behoben sind.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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6 Kommentare

Die Securpharm Website meldet

von Rita Längert am 14.06.2019 um 13:18 Uhr

das alle Server laufen. Na dann ist doch alles supi.
Allein diese Woche mindestens 3 Ausfälle (11.06. ab 11Uhr ca. 1 Std, 13,06. ab 13Uhr ca. 2 Std, 14.06. ab ca. 10Uhr immer wieder nicht erreichbar), gestern war noch nicht mal die Website erreichbar, aber wenn man doch eine Rückmeldung bekommt, das alle Server oder der Herstellerserver nicht erreichbar sind, steht wenigstens immer "Vielen Dank" unter der Mitteilung ! Bei Nichterreichbarkeit der Server entstehen, zumindest in meinem System, extreme Verzögerungen, die das Weiterarbeiten extremst erschweren. Während wir minutenlang auf den Bildschirm starren und hoffen , das wir weiterarbeiten können (und dafür bezahlen wir auch noch!!!!) bekommen die Ärzte für jede Kleinigkeit eine Extravergütung. Weisse Bescheid!

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Aufwand!!!

von Jan Kusterer am 14.06.2019 um 12:18 Uhr

Es kann nicht sein, dass ein System was einen so langen Vorlauf hatte nicht funktioniert. Wo ist die Redundanz im System? Und kann der Serverbetreiber der Apothekenseite nicht im Namen von UNS allen eine Aufwandsentschädigung verlangen bei dem Betreiber der Herstellerdatenbank bei Nichterreichbarkeit. Wir zahlen Geld für ein System was nicht einwandfrei funktioniert.
Und der Mehraufwand kostet uns noch viel mehr.

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Besser umsatteln

von ratatosk am 14.06.2019 um 8:54 Uhr

Es ist sicher besser auf das halbseidene Geschäft mit dem internationalen Verschieben von Grauprodukten umzusatteln, natürlich mit Sitz auf den Kanalinseln, dann ist man von diesem Schwachsinn auf ausdrücklichen Beschluß von EU und D ja nicht behelligt !
Die eigentlichen Probleme wie unseriöse GH und Importe werden negiert, aus welch dunklen Gründen heraus bleibt schleierhaft.
Mann sind wir bescheuert regiert und verwaltet.

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Ob Ihr wirklich richtig steht, seht Ihr wenn da Licht ausgeht !

von Pharma-Irrsinn 2019 am 13.06.2019 um 19:02 Uhr

Ich komme sehr gerne der gesetzlichen Verpflichtung nach und schreibe von hunderten Packungen die kurzen PC und SN-Nummern ab und buche sie anschließend wieder manuell aus, der Aufwand ist ja geradezu minimal... Aber wozu eigentlich, wenn der Patient ohnehin schon die Apotheke verlassen hat? Auskunft ABDA: Damit es nicht so viele Karteileichen auf dem Securpharm-Server gibt, außerdem müssen Sie bei einer tatsächlichen Fälschung den Kunden informieren! - Na klar, nicht zuletzt dank EU-DSGVO auch ganz easy.... HAALLLLLOOOO?? Was für eine Unverfrorenheit !!! Gerne stelle ich vom leeren Arbeitsmarkt noch jemanden ein der diesen dümmlichen Hilfsjob der nachträglichen PC und SN-Eintipperei übernimmt, aber die aktuelle Vergütung gibt das leider nicht her und arbeiten will in diesem Berufsumfeld mit diesen Perspektiven ohnehin keiner mehr, das restliche Personal versucht nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten, auch, warum bei Herr Meier und Herr Huber nach der Umstellung von Valsartan auf Candesartan jetzt plötzlich auch Candesartan defekt ist und sie Olmesartan resp. Losartan nehmen sollen, warum es kein Gynokadin mehr gibt und wo die Shingrix-Impfung bleibt, wer noch schnaufen kann, der telefoniert den hunderten Dauerdefekten hinterher und druckt fleißig Nicht-Verfügbarkeits-Sonder-PZNs auf, die es nach dem Wissenstand der AOK ja gar nicht braucht - was ist nur aus diesem Beruf geworden? Zum K****** Schönen Feierabend ihr Bürokraten, nur immer weiter so, die Richtung stimmt - bald brauchen wir keinen Spahn mehr, dann kapituliert ohnehin jeder freiwillig !

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AW: Ob Ihr wirklich richtig steht, seht Ihr

von Matthias am 13.06.2019 um 20:39 Uhr

Sehr richtig! Traurig, aber wahr!!!

Kann ja mal vorkommen?

von Stefan Schwenzer am 13.06.2019 um 18:32 Uhr

Ein derart relevantes System sollte eigentlich auf Ausfallsicherheit optimiert sein, aber nun gut. Zum Glück speichert unsere Software die Daten automatisch zwischen und verifiziert später. Dennoch: wer den Schaden verursacht (hier offenbar die Hersteller) muss auch dafür zahlen. Der Mehraufwand der Apotheken bei der Nacherfassung, sei es durch händisches Nachtragen oder durch eine extra dafür lizensierte Software, muss entschädigt werden.

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