Unterdosierungen

Zyto-Skandal Thema im Petitionsausschuss des NRW-Landtags

Karlsruhe - 25.06.2019, 09:00 Uhr

Eine ehemalige Patientin des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. hat sich an den Petitionsausschuss des NRW-Landtages gewandt. (Foto: imago images / blickwinkel)

Eine ehemalige Patientin des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. hat sich an den Petitionsausschuss des NRW-Landtages gewandt. (Foto: imago images / blickwinkel)


Eine frühere Patientin des Bottroper Zyto-Apothekers Peter S. hat sich an den Petitionsausschuss des Düsseldorfer Landtags gewandt: Sie versucht, eine Opferentschädigung zu erhalten – und möchte eine Gesetzesänderung erzielen. Der Apotheker habe eine Gewalttat „durch Unterlassen“ vollzogen, argumentiert sie.  

Länger als ein Jahr hat die Bottroperin Heike Benedetti Krebsmittel aus der Alten Apotheke erhalten – später sorgte auch sie dafür, dass der Skandal viel Aufmerksamkeit erhielt: Benedetti organisierte monatliche Demonstrationen vor Ort. Sie trat auch als Nebenklägerin im Strafprozess gegen den Apotheker Peter S. auf, der in erster Instanz vom Landgericht Essen zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Doch bislang sei das Leid der Patienten nicht ausreichend berücksichtigt worden, sagt Benedetti: Sie strebt ein Zivilverfahren gegen S. an und will Schmerzensgeld von ihm erhalten. Der Apotheker habe aus Geldgier „Roulette mit dem Leben der Krebspatienten gespielt“ und so Leid und Verzweiflung über seine Patienten gebracht.

Allerdings ist unklar, inwiefern Betroffene Ansprüche gegen S. durchsetzen können, auch da kürzlich ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde: Gläubiger fordern bereits eine Summe von rund 50 Millionen Euro, schreibt die „Dorstener Zeitung“ unter Verweis auf den Insolvenzverwalter. Benedetti hat daher auch bei dem für sie zuständigen Landschaftsverband Westfalen-Lippe einen Antrag auf eine Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt, der jedoch abgelehnt wurde, weshalb sie eine Petition beim nordrhein-westfälischen Landtag eingereicht hat, wie auch der WDR berichtete.

Bottroper Zyto-Skandal

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Voraussetzung für eine entsprechende Leistung ist ein tätlicher Angriff – dem auch die vorsätzliche Beibringung von Gift gleichgestellt ist, wie auch eine wenigstens fahrlässige Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben durch ein mit gemeingefährlichen Mitteln begangenes Verbrechen. Der Apotheker habe Krebspatienten die verschriebenen, vermutlich lebensrettenden oder zumindest lebensverlängernden Zytostatika vorenthalten, argumentiert sie in ihrem DAZ.online vorliegenden Petitionsantrag – es handele sich um eine Gewalttat durch „Unterlassen“. Einerseits müsse der Landschaftsverband auch solche Fälle anerkennen, sagt Benedetti – andererseits müsse der Gesetzestext zukünftig ergänzt werden, um einen derartigen Anspruch explizit aufzunehmen.



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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