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Spahn macht Dampf beim Apotheken-Stärkungsgesetz, er will’s noch im Juli ins Kabinett bringen, mit allen Unwägbarkeiten. Und wir Apothekers sind dann soweit: Lieber dieses Gesetz als kein Gesetz. Na, da hat man uns ganz schön weichgekocht. Außerdem: Die GKV will lieber Verträge mit Versendern als unser Honorar erhöhen, Pharmaunternehmen dürfen ausländischen Versendern niedrigere Preise bieten und die Hilfsmittelversorgung durch Apotheken wird noch bürokratischer. Was bleibt: der Apothekerberuf ist ein Engpassberuf. Was kommt danach?
1. Juli 2019
Mein liebes Tagebuch, das möchte man am liebsten gar nicht wissen, wie die Arzneimittel z. B aus den niederländischen Arzneiversandhäusern in den vergangenen heißen Tagen nach Deutschland transportiert wurden. Bei brütendheißen 39 Grad und mehr, in einem Pappkarton verpackt, in einem Kleintransporter der gängigen Speditionsunternehmen, ohne Kühlung im Frachtraum. Ein Unding! Während die deutschen Großhändler beim Arzneitransport die harten GDP-Anforderungen erfüllen müssen und Arzneimittellieferungen mit Fahrzeugen vornehmen, die die Temperaturanforderungen einhalten, muss man das wohl bei den Lieferungen mit Logistikern und Speditionen bezweifeln. Das Bundesgesundheitsministerium will hier zwar Abhilfe schaffen: Für Arzneimittel, die im Botendienst und im Versandhandel ausgeliefert werden, soll es künftig eine Pflicht zur Temperaturkontrolle geben – so sieht es Apotheken-Stärkungsgesetz vor. Der deutsche Großhandelsverband Phagro hält die Anforderungen allerdings für unzureichend. Denn die Anforderungen an die Versandapotheken seien „viel zu unbestimmt und wider besseren Wissens juristisch ungenau“, so der Phagro. Mein liebes Tagebuch, dem kann man nur zustimmen. Und vor allem: Wie sieht es mit den Kontrollen aus? Will das Bundesgesundheitsministerium da einfach wegschauen? Arzneimittelqualität ist nicht teilbar. Arzneimittelversand, Arzneimittelsicherheit und heiße Temperaturen – irgendwie passt das derzeit nicht zusammen. Wenn man das will, dann muss der Gesetzentwurf nachgebessert werden.
2. Juli 2019
Wenn es um die Digitalisierung geht, kennt das Bundesgesundheitsministerium keinen Spaß. Spahn hat sich nun mal in den Kopf gesetzt, dass hier endlich etwas zum Laufen kommt und dass Termine eingehalten werden. Was im Prinzip vollkommen in Ordnung ist, sonst läuft hier nämlich nichts. Ein Beispiel: Die niedergelassenen Ärzte mussten mit Frist 1. Juli an die neue Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sein. Diese Datenautobahn soll die Ärzte sicher und schnell vernetzen, um z. B. E-Rezepte und Medikationspläne austauschen zu können. 100.000 Praxen sind bereits angebunden. Aber: 60.000 Arztpraxen haben es bisher noch nicht geschafft, sich rechtzeitig anzubinden. Und nun? Da wird es wohl Honorarkürzungen für die säumigen Ärzte geben, etwa 200 bis 300 Euro werden dies sein. Mein liebes Tagebuch, da fällt uns doch ein, dass auch uns Apothekers eine Frist zur TI-Anbindung gesetzt wird: Die Apotheker sollen bis Ende März 2020 angebunden sein, steht im Entwurf zum „Digitale Versorgungsgesetz“. Realistisch? So wie man unsere dafür zuständigen Stellen kennt, eher nicht. Technische Versuche müssen noch durchgeführt werden, die Apotheken müssen mit den entsprechenden Geräten ausgestattet werden. Die ABDA hat vorsorglich schon mal eine Fristverlängerung um neun Monate gebeten. Mein liebes Tagebuch, wir schlagen vor: Fristverlängerung um mindestens zwei Jahre.
Hilfsmittel, das ist seit Jahren ein Aufregerthema erster Klasse. Für eine Apotheke ergibt sich der Eindruck, das Sortiment Hilfsmittel wird stärker und intensiver überwacht als das Sortiment Arzneimittel. Man fasst es nicht. Und: Hilfsmittel sind ein Bereich, der exemplarisch wie kein anderer für Bürokratie steht! Eigentlich sollte doch alles getan werden, um Bürokratie abzubauen. Nur nicht bei den Hilfsmitteln. Hier tobt sich der urdeutsche Sankt Bürokratius aus wie sonst nirgends. Jüngstes Beispiel für den Bürokratiezuwachs: Mit einer Änderung des Präqualifizierungsverfahrens für die Hilfsmittelversorgung brauchen Präqualifizierungsstellen nun eine Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle. Mein liebes Tagebuch, wer diesen letzten Satz flüssig über die Lippen bekommt, hat gute Aussichten auf die schwarz-rot-goldene Bürokratius-Medaille am zertifizierten Bande. Und das ist neu: Eine Apotheke muss sich also nicht nur präqualifizieren, um Hilfsmittel abgeben zu dürfen (allein das ist schon ein Unding), sondern sie muss sich auch kostenpflichtigen Überwachungsaudits stellen. Gegebenenfalls muss die eine oder andere Apotheken zuvor auch ihre Präqualifizierungsstelle wechseln, wenn diese ihre Arbeit eingestellt hatte, weil sie keine Akkreditierung der Deutschen Akkreditierungsstelle hatte. Mein liebes Tagebuch, es ist schier unfassbar, welch bürokratischer Popanz in Reinkultur da aufgebaut wurde, um ein paar Kompressionssstrümpfe oder Sitzhilfen abgeben zu dürfen! Hinzu kommt: Vernünftige Margen gibt’s für Hilfsmittel eh nicht, da haben die Kassen den Daumen drauf, Hauptsache billig. Also, da kommt dann schon mal der Gedanke auf: Soll wir uns das weiterhin noch antun? Verzichten wir auf das Hilfsmittelsortiment und überlassen wir diese Bürokratie doch den Sanitätshäusern! Das mag für die eine oder andere Apotheke der bessere Weg sein. Aber nicht für jede. Vor allem nicht für die Apotheke, die ihren Kunden und Patienten ein umfassendes Vollsortiment anbieten will. Die Entscheidung fällt nicht leicht.
3. Juli 2019
Er war schon immer ein berufspolitisch engagierter Apotheker und er ist es noch immer, auch wenn er nun in den berufspolitischen Ruhestand geht: Lutz Engelen, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Und er ist ein streitbarer Berufspolitiker, der nicht unterwürfig und nonchalant alles, was „von oben“, sprich von der ABDA kommt, abnickt. Auch wenn man in der Vergangenheit nicht jede seiner berufspolitischen Pirouetten nachvollziehen konnte, so war es doch immer herzerfrischend, dass er zusammen mit seinem Kammervorstand der ABDA auch mal die rote Karte zeigte und mit Austritt aus diesem Club drohte. Im September wird er seinen Präsidenten-Posten zur Verfügung stellen. Auf dem Weg zur letzten ABDA-Mitgliederversammlung holte ihn das Geschichten-Taxi von DAZ.online ab. Im Gespräch machte Engelen seine Kritik am ABDA-System deutlich. Sein Zukunftswunsch: Die ABDA bräuchte mehr Mut zur Polarisierung. Da ist was dran, mein liebes Tagebuch.
Die ausländische Versandapotheke ist nicht an den einheitlichen Apothekenabgabepreis gebunden. O.k., so weit, so schlecht, der EuGH will es so. Doch das hat weitreichendere Folgen, als man auf Anhieb denkt, wie sich nun herausstellt. Denn das bedeutet auch, wie nun das Oberlandesgericht Düsseldorf feststellt, dass ein inländisches Pharmaunternehmen bei der Belieferung ausländischer Versandapotheken mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch nicht an den einheitlichen Herstellerabgabepreis gebunden ist – und zwar selbst dann, wenn die Arzneimittel letztlich für den deutschen Markt bestimmt sind. Mein liebes Tagebuch, das heißt, dass ein Pharmaunternehmen den ausländischen Versendern niedrigere Preise und damit bessere Konditionen anbieten kann als den inländischen Apotheken. Es wird immer wilder! Da bröckelt so nach und nach unser gesamtes Arzneimittel-Preisbildungssystem. Stürzt es bald in sich zusammen? Das wird auch davon abhängen, wie das Apotheken-Stärkungsgesetz ausgestaltet sein wird, als Stütze oder eher als Abrissbirne.
4. Juli 2019
Also, mein liebes Tagebuch, nun mach mal hin, sieh mal das Gute im Bösen, wird schon nicht so schlimm kommen, das Apotheken-Stärkungsgesetz hat doch so viele nette Seiten, wir können froh sein, dass wir es kriegen – das war die von oben oktroyierte Stimmung auf der Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbands. Und, so ergänzen wir, mein liebes Tagebuch, dann lass uns noch ein fröhlich Liedlein zusammen singen und uns das Gesetz mit ein paar Bierchen schön trinken. Ach ja, die bayerische Gemütlichkeit schlägt halt immer durch. Kann man so machen, wenn man wenig bis nichts erreicht hat und vieles schlucken muss. Also, die bayerische Losung lautet jetzt: „Lieber dieses Gesetz als kein Gesetz“. Und damit es klar ist, welche schöne Dinge wir jetzt bekommen: die Gleichpreisigkeit (das glauben manche tatsächlich), außerdem bleibe die freie Apothekenwahl erhalten und das Makeln von E-Rezepten verboten. Und dann gibt es mehr Geld für Notdienst und BtM-Doku (das ist noch lange nicht in trockenen Tüchern!) und das für die ABDA berauschende Geschenk der honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen (dumm nur, dass das Finanzvolumen von 150 Mio. Euro so mickrig ist). Ein bisschen Kritik hatte Verbandschef Hubmann allerdings auch: Der Botendienst dürfe nicht ausgeweitet werden, sondern sollte weiterhin auf den Einzelfall begrenzt bleiben. Und Abholfächer – igitt, die gehen gar nicht, da kommt man nach vorausgegangener Beratung via Telekommunikation zu stark in die Nähe zum Versand. Der Botendienst sollte weiterhin auf den Einzelfall beschränkt bleiben, so Hubmann. Oh Gott, mein liebes Tagebuch, wie weltfremd ist das denn? Wenn Apotheken heute schon Werbung machen, „die Apotheke bringt’s“, wenn Apotheken von sich aus anbieten, per Boten nach Hause zu liefern, wenn Abholfächer ein von Kunden geschätzter Service sind – da ist doch der auf den Einzelfall begrenzte Botendienst eine Farce. Das nimmt uns doch keiner ab. Aber das war und bleibt wohl schon immer ein Manko des apothekerlichen Standesdenkens: Wir legen uns die Welt zurecht, wie wir sie gern sehen und nicht wie unsere Kunden sie gerne hätten. Mein liebes Tagebuch, nach 2019 wird sich die Apothekenwelt mehr verändern als uns lieb sein kann.
Es gibt zu wenige Apothekerinnen und Apotheker. Der Apothekerberuf ist weiterhin ein Engpassberuf – sagt die Fachkräfteengpassanalyse (so etwas gibt es!) der Bundesagentur für Arbeit. Spürbar wird der Engpass wohl in erster Linie für die öffentliche Apotheke. Mein liebes Tagebuch, das hängt wohl auch mit den Besonderheiten des Apothekermarkts zusammen: zu über 80 Prozent weiblich und oft besser dotierte attraktive Arbeitsplätze außerhalb der Apotheke, z. B. in der Industrie und in der Klinik. Hinzu kommen schwierigere Bedingungen für die öffentliche Apotheke aufgrund gesundheitspolitischer Vorgaben, Stichwort Apotheken-Stärkungsgesetz. Der Engpass wird bleiben.
Wir sind nicht die einzige Berufsgruppe, der es an den Kragen geht dank EU. Nun sind die Architekten dran. Jetzt kippt der Europäische Gerichtshof die deutsche Honorarordnung für Architekten. Federführend vom selben Anwalt vorangetrieben wie seinerzeit beim Urteil zur Aufhebung der Preisbindung – die Argumente sind sinngemäß anwendbar. Die EU geht davon aus, dass die Honorarordnung für Architekten den Markteilnehmern aus anderen EU-Staaten den Zugang zum Markt erschwere. Mein liebes Tagebuch, da kommen mir immer die Tränen. Dass Honorare ebenso wie Durchschnittseinkommen und Steuern sich dem jeweiligen Umfeld angepasst haben, zählt für EuGH-Anwälte nicht. Es zählt der Wettbewerb um Teufel komm raus. Vielleicht hätte die EU erstmal versuchen sollen, die Einkommen- und andere Steuern zu harmonisieren als die Arzneimittelpreise und Architektenhonorare zu zerschlagen…
Der GKV-Spitzenverband lässt nicht locker, er will den gesamten Apothekenmarkt deregulieren. Im Mittelpunkt: keine Honorarerhöhung für Apotheken, denn die kriegen eh schon genug (sagt das Gutachten des Bundeswirtschaftsministeriums). Und außerdem: unbedingt mehr Versandhandel und die Möglichkeit für Verträge zwischen Versandapotheken und Krankenkassen. Mein liebes Tagebuch, mal abgesehen von all den negativen fachlichen Aspekten durch den Versandhandel für Patienten: Hat der GKV-Spitzenverband noch nichts von davon gehört, dass Versandhandel schlecht ist für die Umwelt, für den CO2-Abdruck. Noch nichts gehört von den Fridays for Future-Demos? Wie ethisch ist es denn, wenn man die unsägliche Paketflut und die Pakettransporte forcieren will, wo doch die Ware – und zwar jedes Arzneimittel! – quasi in Reichweite zu haben ist. Mein liebes Tagebuch, der GKV-Spitzenverband sollte mal anfangen in die Zukunft zu denken statt an fossilen Maximen zu kleben.
5. Juli 2019
Das Apotheken-Stärkungsgesetz will er noch im Juli vom Tisch haben. Bundesgesundheitsminister Spahn treibt es mit Volldampf ins Gesetzgebungsverfahren, die nächste Station ist das Bundeskabinett. Dass es noch so manchen Klärungsbedarf gibt, scheint ihn nicht zu stören. Da haben beispielsweise das Wirtschafts- und das Justizministerium Klärungsbedarf eingefordert zu europarechtlichen Fragen. Und es muss noch an mehreren Stellen gefeilt werden. Mein liebes Tagebuch, der Mann ist optimistisch. Was kommt da auf uns Apothekers letztendlich zu? Werden Notdienstfonds und BtM-Gebühr wie versprochen erhöht? Wie sieht’s mit dem Lieblingskind der ABDA, den heißumschwärmten Dienstleistungshonoraren aus? Und bleibt es dabei, dass die Rx-Festpreise im Sozialrecht verankert werden? Was klar ist: Der umstrittene Satz im Arzneimittelgesetz zur Rx-Preisbindung für EU-Versender wird gestrichen – da steht uns noch was bevor!
Ein eigener Pharmaziestudiengang – das wäre der Traum der Brandenburger Apothekerkammer. Denn allen Prognosen zufolge wird es in Brandenburg bald an Apothekerinnen und Apotheker fehlen. Die Kammer geht davon aus, mit einem eigenen Institut mehr Pharmazeuten im Land halten zu können. Auf einer Polit-Diskussion im Vorfeld der Landtagswahl fragte die Kammer die Landtagsabgeordneten, wie sie dazu stehen. Doch die machten wenig Hoffnung. Von der SPD fühlt sich Kammerpräsident Dobbert „verscheißert“, er wurde zum Thema eigener Studiengang immer wieder vertröstet. Nur die CDU setzt sich dafür ein, die übrigen Parteien halten sich mehr als zurück. Ob man jemals Pharmazie in Potsdam wird studieren können? Und zur Frage, warum die Grünen den unökologischen Versandhandel befürworten, meinte der Grünen-Vertreter Wandrey, es gebe da eine laufende Debatte in seiner Partei. In jedem Fall seien die Grünen aber dafür, „gewisse Verpackungen“ im Versandhandel zu verbieten. Mein liebes Tagebuch, halbherziger geht’s nicht.
Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Einsehen mit den Apothekern – zumindest bei der Frist für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Dem überarbeiteten Referentenentwurf des Digitale Versorgung Gesetzes (DVG) ist zu entnehmen, dass die Frist nun um sechs Monate auf den 30. September 2020 verlängert wird. Mein liebes Tagebuch, mehr als fraglich, ob das reicht. Was auch aus dem neuen Referentenentwurf hervorgeht: Unsere Vergütung für E-Medikationspläne ist weg! In der vorhergehenden Version des Gesetzesentwurfs war ein Honorar für E-Medikationspläne als pharmazeutische Dienstleistung. Mein liebes Tagebuch, gucken wir da schon wieder in die Röhre? Oder wird das Honorar möglicherweise mit einem anderen Gesetz oder einer anderen Verordnung geregelt? Das BMG hat sich dazu noch nicht geäußert. Da muss die ABDA aber mal genau hinsehen, das dürfen wir uns nicht gefallen lassen.
17 Kommentare
Paralleldemokratie
von Roland Mückschel am 08.07.2019 um 16:27 Uhr
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Bewegung.
von Roland Mückschel am 07.07.2019 um 18:26 Uhr
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AW: Paralleldemokratie?
von Holger am 08.07.2019 um 12:59 Uhr
Forderungen
von Holger am 07.07.2019 um 17:33 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 3 Antworten
AW: Forderungen ... wenn durch diesen „Quatsch“ Robin Hood ...
von Christian Timme am 07.07.2019 um 18:45 Uhr
AW: Forderungen
von Karl Friedrich Müller am 07.07.2019 um 20:22 Uhr
AW: Coole Einstellung ...
von Christian Timme am 07.07.2019 um 23:05 Uhr
:
von Anita Peter am 07.07.2019 um 14:43 Uhr
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HiMi und andere Grausamkeiten
von Karl Friedrich Müller am 07.07.2019 um 11:53 Uhr
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AW: HiMi und andere Grausamkeiten...
von Nils Möller am 11.07.2019 um 17:09 Uhr
Immer wieder gerne ... „und wider besseren Wissens juristisch ungenau“
von Christian Timme am 07.07.2019 um 11:24 Uhr
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Haltung fehlt
von Reinhard Rodiger am 07.07.2019 um 10:10 Uhr
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Bayrisches Eigentor
von Ulrich Ströh am 07.07.2019 um 8:52 Uhr
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Rahmenvertrag
von Dr. Radman am 07.07.2019 um 8:32 Uhr
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AW: Rahmenvertrag oder der Länge nach über die Festtagstafel gezogen
von Bernd Jas am 07.07.2019 um 13:04 Uhr
Nichtpressearbeit der Abda
von Conny am 07.07.2019 um 8:24 Uhr
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AW: Nichtpressearbeit der Abda
von Beate Kirk am 07.07.2019 um 16:44 Uhr
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