Vertreterversammlung

Sanacorp mit mehr Umsatz und Gewinn

München - 09.07.2019, 11:45 Uhr

Die Sanacorp-Mitglieder müssen sich mit einer geringeren Dividende zufriedengeben. (m / Foto: Sanacorp)

Die Sanacorp-Mitglieder müssen sich mit einer geringeren Dividende zufriedengeben. (m / Foto: Sanacorp)


Die Apotheker-Genossenschaft Sanacorp hat das Geschäftsjahr 2018 mit Zuwächsen bei Umsatz und Gewinn abgeschlossen. Die Mitglieder müssen sich allerdings mit einer geringeren Dividende als im Vorjahr zufriedengeben. Das hat die Vertreterversammlung des Unternehmens beschlossen.

Das Geschäftsjahr 2018 ist für den Pharmahändler Sanacorp aus Planegg bei München positiv verlaufen. Wie das Unternehmen im Nachgang der Vertreterversammlung in einer Presseinformation berichtete, legte der Umsatz gegenüber 2017 um 3,5 Prozent auf 4,64 Milliarden Euro zu. Der positive Umsatztrend habe sich auch im Ergebnis der Sanacorp Pharmahandel GmbH niedergeschlagen, die 2018 ein Vorsteuerergebnis von 23,5 Millionen Euro inklusive Sondereffekte erwirtschaftete, was einem Plus von gut 27 Prozent gegenüber 2017 entspricht. Allerdings schränkte das Unternehmen ein, dass die verbesserte Ertragslage maßgeblich auch auf eine Neustrukturierung des Gebäude- und Grundstücksportfolios der Gesellschaft zurückzuführen gewesen sei. 

Ungeachtet der soliden geschäftlichen Entwicklung müssen sich die Mitglieder des genossenschaftlich organisierten Großhändlers mit einer leicht rückläufigen Dividende begnügen. So beträgt die von der Kölner Vertreterversammlung beschlossene Basisdividende für das abgelaufene Geschäftsjahr 3,06 Prozent. Hinzu kommt eine Förderdividende in Höhe von 10,95 Prozent pro gezeichnetem Geschäftsanteil. Im vergangenen Jahr lag die Basisdividende noch bei 3,14 Prozent, die Zusatzdividende bei 11,47 Prozent.

Unzufriedenheit mit Preisgestaltung

Herbert Lang, Vorstandsvorsitzender der Sanacorp, wies darauf hin, dass sich das kürzlich erlassene Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG) „zumindest nicht negativ“ auf den Ertrag der Sanacorp auswirke. In das Omnibus-Gesetz sei kurzerhand zusätzlich die Klarstellung der Definition von Skonto und Rabatt im pharmazeutischen Großhandel aufgenommen worden. Auch wenn nach dem Skontourteil vom Oktober 2017 mit dem TSVG nun eine Klarstellung erfolgt sei, könne dies nicht die endgültige Lösung sein, denn letztlich sei die von den vollsortierten Pharmagroßhändlern seit Jahren gelebte Praxis lediglich gesetzlich eindeutig festgeschrieben worden, so Lang. Eine kostendeckende oder gar ertragssichernde Arbeitsweise sei hierdurch „in keiner Weise“ sichergestellt worden.



Thorsten Schüller, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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