Apothekenstärkungsgesetz

Kooperationsapotheker: Gesetzentwurf weist in die richtige Richtung

Berlin - 23.07.2019, 16:45 Uhr

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK, hier der Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann) hat sich mit deutlich positivem Tenor zum Apothekenstärkungsgesetz zu Wort gemeldet. (m / Foto: BVDAK)

Der Bundesverband Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK, hier der Vorsitzende Dr. Stefan Hartmann) hat sich mit deutlich positivem Tenor zum Apothekenstärkungsgesetz zu Wort gemeldet. (m / Foto: BVDAK)


BVDAK wird ein Modell fürs Impfen entwickeln

Zustimmung findet beim BVDAK auch die Honorierung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen in einem Budgetrahmen von 150 Millionen Euro netto. Deutscher Apothekerverband und GKV-Spitzenverband sollen nun im Benehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung das Nähere regeln. Der BVDAK kündigt bereits an, er werde „seinerseits die Ausgestaltung dieser wichtigen Regelung konstruktiv und kritisch begleiten“.

Auf uneingeschränkten Zuspruch treffen beim BVDAK auch die sonst viel kritisierten regionalen Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeimpfungen in Apotheken. Der BVDAK hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder für Impfungen in der Apotheke stark gemacht – ganz anders als die ABDA. Auch jetzt verweist der Verband darauf, dass es bereits in zwölf europäischen Ländern Grippeimpfungen in der Apotheke gebe und kündigt an: „Der BVDAK wird ein entsprechendes Modell erarbeiten.“

Die geplante Regelung zu automatisierten Ausgabestationen kommt beim BVDAK ebenfalls gut an: Sie erleichtere Vor-Ort-Apotheken die Versorgung ihrer Patienten auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Ja, zum Botendienst auf Kundenwunsch

Positiv sieht Hartmann zudem die neuen Regelungen zum Botendienst, die in einer begleitenden Änderungsverordnung zu finden sind. Demnach soll der Botendienst künftig nicht mehr auf den Einzelfall begrenzt, sondern grundsätzlich auf Kundenwunsch zulässig sein. Hartmann: „Damit vereinfachen sich die Möglichkeiten, um den Patienten ein höheres und an modernen Gegebenheiten  orientiertes Servicelevel anbieten zu können.“

Die in der Änderungsverordnung ebenfalls geplante Anhebung der Notdienstgebühr sowie der BtM-Gebühr wertet der Verband als „fairen Ausgleich für immer mehr Bürokratismus“.

Und so lautet das vorläufige Fazit des BVDAK: „All diese Punkte stärken die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Vor-Ort-Apotheken. Mit diesen Serviceleistungen können sich stationäre Apotheken weiter vom Versandhandel abgrenzen.“ Sich selbst sieht der Verband weiterhin gefordert: Man werde „alle künftigen Prozesse im Sinne der inhabergeführten Apotheken vor Ort konstruktiv begleiten“ und den eigenen „Einfluss in Berlin weiter geltend machen“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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