KVen zum Neuen Rahmenvertrag

So sollen Ärzte auf „vermehrte Rückfragen aus der Apotheke“ reagieren

Stuttgart - 02.08.2019, 17:45 Uhr

Rücksprache mit dem Arzt? Oft gar nicht so leicht, schließlich muss man an der Helferin vorbei. (s / Foto: Christoph Hähnel /stock.adobe.com)                                         

Rücksprache mit dem Arzt? Oft gar nicht so leicht, schließlich muss man an der Helferin vorbei. (s / Foto: Christoph Hähnel /stock.adobe.com)                                         


Bayern und Rheinland-Pfalz informieren über Rücksprachegesuche

Den Tipp mit der Wirkstoffverordnung gibt es in Bayern ebenfalls. Und auch hier wird den Ärzten erklärt, dass wenn aufgrund von Lieferschwierigkeiten der Preisanker überschritten wird, die Apotheke Rücksprache halten und das Ergebnis auf dem Rezept dokumentieren muss.

In Rheinland-Pfalz ist man eher sparsam. Dort heißt es: „Der neue Rahmenvertrag verursacht vermehrt Anfragen der Apotheken an die Praxen. Hintergrund sind die Abgabemodalitäten bei teureren Arzneimitteln aufgrund von Nichtlieferbarkeit. Das Apothekenpersonal vermerkt die Rücksprache mit der Arztpraxis auf dem Rezept. Aus den genannten Preisgründen ist das Ergebnis der Absprache ebenfalls in der Patientenakte sinnvoll.“ Weitere Erklärungen zum Thema gibt es nicht. Allerdings weist die KV dort ihre Mitglieder noch darauf hin, dass bei Verordnungen von mehreren kleinen Packungen in einer Zeile diese auch entsprechend beliefert werden. Dies könne bedeuten, dass höhere Verordnungskosten entstehen. Zusätzlich falle die Zuzahlung für den Patienten höher aus. 

Hamburg klärt am umfassendsten auf

Die KV Hamburg hingegen spricht sich ganz klar für die Wirkstoffverordnung aus. Zuerst wird aber ausführlich das Preisankerproblem erklärt und die Erfordernis der Rücksprache bei dessen Überschreitung. Die zahlreichen Anrufe aus Arztpraxen zu dieser Frage ließen darauf schließen, dass es unerwartet häufig vorkomme, dass Apotheken Rezepte mit namentlichen Verordnungen nicht beliefern können, ohne den „Preisanker“ zu überschreiten. Entsprechend häuften sich auch die Rückfragen in der Praxis, da die Apotheken sonst eine Retaxation riskieren würden, heißt es. Und dann folgt der wichtige Hinweis: „Für den Arzt hingegen erhöht sich die Regressgefahr nicht: Die Apotheke muss auch bei Überschreitung des Preisankers immer das günstigste Arzneimittel aus den zur Verfügung stehenden wählen und im Rahmen der Hamburger Wirkstoffvereinbarung trägt nahezu jedes Generikum (unabhängig vom Preis) zur Erreichung der Wirtschaftlichkeitsziele bei. Dennoch führt diese bürokratisch notwendige Mehrarbeit leider vielfach zu Unverständnis.“

Die KV Hamburg empfiehlt deswegen, soweit möglich und sinnvoll, eine reine Wirkstoffverordnung ohne Produktnamen vorzunehmen, da es bei Wirkstoffverordnungen keinen Preisanker gibt. Und sie appelliert an ihre Mitglieder: „Bitte achten Sie dabei auch auf vollständige und eindeutige Angaben zum Wirkstoff, zur Darreichungsform und zur Packungsgröße.“

Weiter wird dazu geraten, mit den Apotheken im engeren Umkreis bereits im Vorfeld ein gemeinsames Vorgehen in bestimmten Situationen abzustimmen. Diese Maßnahmen in Verbindung mit etwas Verständnis trügen dazu bei, den Aufwand beim Ausstellen und der Belieferung von Arzneimittelrezepten für alle Beteiligten zu reduzieren. 



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Ein Monat Rahmenvertrag: Friedenspflicht endet, Gespräche laufen weiter

KVen raten zur Wirkstoffverordnung

GKV-Spitzenverband stellt klar: Keine Arztrücksprache mehr erforderlich

Umstrittene Preisanker-Regelung vereinfacht

Nachfrage bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Können manche Ärzte wirklich keine Wirkstoffe verordnen?

Wie man dem Preisanker aus dem Weg geht

Wunderwaffe Wirkstoffverordnung

4 Kommentare

ineffektiver Schwachsinn

von Uwe am 04.08.2019 um 14:29 Uhr

Politiker müssten längst wissen, dass Ärzte und Äpotheker längst am Limit arbeiten, und dass Telefonate um Centbeträge völlig unwirtschaftlich sind. Warum also dieser Irrsinn?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Rabatt-Buerokratie auch wieder Killer der Grundversorger

von Haiko Reuter am 03.08.2019 um 9:07 Uhr

Die Namensänderung auf Rezept ist mit der Praxissoftware irre zeitraubend und irritierend für Patienten. Kann doch der Apotheker übernehmen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Politiker wollen es so, Apotheker und Arzt in Geiselhaft

von Alfons Neumann am 03.08.2019 um 1:31 Uhr

also erstmal pragmatisch mit Doctores versuchen zu regulieren (-> klappt vor Ort sogar manchmal): Wenn KraKa-Rabattkrams nicht lieferbar, dann Generalvollmacht zur Abgabe oberhalb Preisanker ok - da muß erstmal auch eine (Pseudo-Arzt-)Helferin mal den Chef fragen ...
Aber wenn Ärztin/Arzt generell mauert/nicht spurt... gut, dann kommt sie/er auf schwarze Liste von wegen besonders pinselig, Patient/in muß dann eben leider zur Rezeptänderung zurück in Praxis, weil Doc es so will, wir haben versucht, das Problem zu lösen, aber Doc will es ja nicht ...
Wäre schön, wenn Apotheker/Arzt-Zusammenarbeit doch mal ohne Standesdünkel so einfach funktionieren würde !

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ärzte

von Conny am 02.08.2019 um 18:16 Uhr

Hätte alles nicht sein müssen , wenn keine -Deppen darf ich nicht schreiben- unglückliche agierende Menschen verhandelt hätten

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.