Lockerung der Abgabe von Rx-Arzneimitteln

Neue „Behandlungsapotheker“ in dänischen Apotheken

Remagen - 05.08.2019, 10:15 Uhr

In Dänemark dürfen Behandlungsapotheker seit August auch bestimmte Arzneimittel für Dauertherapien ohne Rezept abgeben. (c / Foto: Polarpx / stock.adobe.com)

In Dänemark dürfen Behandlungsapotheker seit August auch bestimmte Arzneimittel für Dauertherapien ohne Rezept abgeben. (c / Foto: Polarpx / stock.adobe.com)


In Dänemark dürfen Apotheker mit einer Zusatzausbildung seit Anfang Juli bestimmte Arzneimittel zur Dauerbehandlung auch ohne Rezept an Patienten abgeben. Das Sortiment ist allerdings relativ eingeschränkt.

Dänemark hat ein neues System eingerichtet, mit dem Patienten unter Dauertherapien eine Anschlussmedikation auch ohne Rezept in der Apotheke abholen können. Hierzu wurde eine neue Spezialqualifikation geschaffen, der „Behandlungsapotheker“. Eine Durchführungsverordnung regelt, was die neuen „Behandlungsapotheker“ im Rahmen des Systems dürfen und was nicht. 

Nur einmal und nur die kleinste Packung

Nach der Verordnung dürfen sie verschreibungspflichtige Medikamente für Patienten nachbestellen, die einen Behandlungsbedarf, aber kein aktuell gültiges Rezept haben. Die Präparate dürfen nur an Patienten abgegeben werden, die sich in einer „stabilen medizinischen Behandlung“ befinden. Hiermit ist gemeint, dass der Patient ein Arzneimittel bei unveränderter Dosis für eine bestimmte Indikation schon länger als sechs Monate bekommen hat.

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Der behandelnde Apotheker darf das Arzneimittel nur in der kleinsten Packung und nur einmal nachbestellen und abgeben. Danach muss der Patient wieder zum Arzt gehen, wenn er das Arzneimittel weiter braucht. Auf Schwangere, Stillende sowie Kinder unter 15 Jahren wird das neue System nicht angewendet. Der Behandlungsapotheker muss den behandelnden Arzt des Patienten unverzüglich über veranlasste Nachbestellungen informieren und diese dokumentieren.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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