Gastkommentar Apotheker Lorenz Weiler

Das einzig sinnvolle E-Rezept ist aus Papier

Hannover - 20.08.2019, 15:00 Uhr

Apotheker Lorenz Weiler aus Hannover meint in einem Gastkommentar, dass die beste Version des E-Rezeptes ein Papierausdruck samt QR-Code wäre. (Foto: Weiler Vital Apotheke Hemmingen)

Apotheker Lorenz Weiler aus Hannover meint in einem Gastkommentar, dass die beste Version des E-Rezeptes ein Papierausdruck samt QR-Code wäre. (Foto: Weiler Vital Apotheke Hemmingen)


Weiler: Papierausdruck plus QR-Code

Wer aber den persönlichen Beratungsdialog als „Pflichttermin für den Patienten“ einer durchoptimierten Lieferkette und der Kundenbequemlichkeit opfern will, der erklärt Arzneimittel zur gewöhnlichen Konsumware und den freien Apothekerberuf für überflüssig.

Bei einem Papierausdruck wird dagegen immer diese implizite Aufforderung an den Patienten mitgeliefert: Gehe zu einem Arzneimittelfachmann und lass’ dich dort persönlich beraten. Ein primär elektronisches Dokument hat deutlich weniger von diesem Aufforderungscharakter. Aber dennoch: Auch ein PDF ist ein inzwischen weithin vertrautes und handhabbares Dokument, dass der Patient zunächst in Besitz nimmt, bevor er es weiterleitet. Auch hier wird ihm eine gewisse Zeit des Innehaltens auferlegt, in der sich bewusst entscheiden kann, an wen er sich im Einzelfall wenden möchte.

Vorschlag für ein E-Rezept: Es gibt weiterhin einen Papierausdruck, allerdings mit QR-Code. (Foto: Lorenz Weiler)

Im Sinne der Arzneimittelsicherheit ist es daher absolut essenziell, dem Patienten im ersten Schritt das uneingeschränkte Eigentum an der ärztlichen Verordnung zu verschaffen. Das gelingt aber nur, wenn er - allein mit seinen Standardwerkzeugen - vollumfänglich über das E-Rezept verfügen und anschließend die Bestellung auslösen kann.

Jegliche proprietäre Apps und Webshops, welche Leistungsanbieter allein aus Marketingzwecken dennoch entwickeln werden, sind daher für das Einlesen der Verordnungen in ihr eigenes System zwingend auf das generische PDF-Format oder ein Foto des Papierausdrucks zu verweisen. Die Anbieter dürfen nicht auf andere Weise (z.B. direkt vom Arzt, über einen Dauerabrufgenehmigung vom Server, o.ä.) an die Verordnungsdaten gelangen können. Nur so ist zu verhindern, dass bereits im Verordnungsprozess eine Lenkung durch interessierte Kreise stattfinden kann, sei es durch gesponserte Apps, Boni oder sonstige Provisionen.

Im Fall der VorOrt-Apotheke kann das E-Rezept entweder wie gewohnt in Papierform vorgelegt oder aber das PDF vom Handy gescannt werden. Zudem wären auch unsichere Kanäle wie WhatsApp oder E-Mail bedenkenlos zur Vorbestellung zu nutzen, da sämtliche datenschutzrelevanten Angaben auf dem E-Rezept entfallen können. Aus Gründen der Praktikabilität sollten lediglich vorhanden sein:

  • Kontaktdaten des verordnenden Arztes
  • Vorname und ggf. Initialen des Nachnamens des Patienten für die Zuordnung innerhalb der Familie
  • Medikationszeilen mit Lfd. Nr., PZN, Bezeichnung, Menge, Dosierung, ggf. fällige Zuzahlung im Klartext
  • Freitext für Anwendungshinweise
  • QR-Code(s) mit Vorgangsnummer(n)

Als pragmatischer Schutz gegen Missbrauch durch Dritte sollten für die Einlösung des QR-Codes vom Überbringer zusätzlich Nachname und Geburtsdatum des Patienten benannt und von der Apotheke mit den Serverdaten abgeglichen werden müssen. Daten, die aus dem vorgeschlagenen Rezeptblatt nicht hervorgehen. Auf diese Weise brauchen sich nahe stehende Personen, die für ein Familienmitglied dringende Arzneimittel besorgen möchten, nicht mit unnötigen Passwörtern oder Karten herumschlagen.

Oberstes Ziel muss es schließlich bleiben, sämtliche Prozesse allein am Wohl des Patienten auszurichten. Neben maximaler Alltagstauglichkeit bedeutet dies aber auch, ihn hier und da vor seiner eigenen Bequemlichkeit zu schützen. Hierfür braucht es am Ende weder eine elektronische Gesundheitskarte aus „Datenträgerzeiten“ noch irgendwelche umständliche (Web-)Apps jeglicher Couleur.

Zur Person

Lorenz Weiler, wurde 1968 in eine Hildesheimer Apothekerfamilie geboren, studierte von 1987-1991 Pharmazie in Würzburg und besuchte Seminare an der Wirtschaftsakademie Deutscher Apotheker (WDA) in Bayreuth. Neben seiner anschließenden Tätigkeit als angestellter Apotheker erwarb er zusätzlich ein Diplom in Kulturwissenschaften der Universität Hildesheim und wechselte daraufhin für zehn Jahre in die Eventbranche. Dort konnte er im Rahmen der Veranstaltungsorganisation auch sein Faible für Webseitenprogrammierung und Grafikdesign weiterentwickeln. Im Jahr 2005 gründete er die WeilerVital-Apotheke in Hemmingen bei Hannover und übernahm 2014 dazu die elterliche Apotheke in Hildesheim als Filiale. Seine langjährig erworbenen Erkenntnisse darüber, was an Digitalisierung für die Vor-Ort-Apotheke tatsächlich funktioniert und was nicht, ermutigten ihn Anfang des Jahres, sich mit im eigenen Apothekenteam entwickelten Ideen zum E-Rezept an die Fachöffentlichkeit zu wenden und den Kontakt zur Telematik-Abteilung der ABDA zu suchen.



Apotheker Lorenz Weiler, Hannover
redaktion@daz.online


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6 Kommentare

QR-code

von Kleiner Apotheker am 22.08.2019 um 8:34 Uhr

Super Idee! Der Arzt hat keinen technischen Mehraufwand - Drucker hat er schon. Nur die Software muß angepasst werden. In der Apotheke das gleiche - QR-Scanner sind bereits vorhanden. Der Haken wird sein: die Idee ist zu gut und zu einfach - da verdient keiner dran...

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Genialer Vorschlag

von Hummelmann am 21.08.2019 um 22:33 Uhr

Das ist mit großem Abstand der beste Vorschlag, den ich seit Jahren zu diesem Thema gelesen oder gehört habe. Ich habe zahllose Kunden, die weder ein Smartphone besitzen, noch in der Lage wären ohne fremde Hilfe die Bedienung eines Smartphones zu lernen.
Bisher war mir völlig unklar, wer diese Kunden auf welche Weise zukünftig mit Arzneimitteln versorgen soll.
Der Vorschlag mit dem QR-Code auf dem Papierrezept löst dieses Problem auf genial einfache und unschlagbar preiswerte Weise. Wer darüber hinaus diesen Code mit elektronischen Mitteln speichern und weiter leiten will, kann das ja gerne davon völlig unabhängig tun. Aber dazu braucht es keine zertifizierte Soft- oder Hardware.
Obwohl ich eigentlich eine ziemlich optimistische Grundeinstellung im Leben bevorzuge, habe ich trotzdem gewisse Bedenken, wenn ich die Chancen zur Realisierung beurteilen soll. Denn ich beobachte in der jüngeren Bevölkerung einen besorgniserregenden Hang zur Digitalisierung, dem in der Regel auch alle individuellen Datenschutz- und Sicherheitsbedenken untergeordnet werden. Gleichzeitig wollen unzählige Hardware- und Softwareanbieter ein großes Stück vom Gesundheitskuchen haben und in den Kreisen der politischen Entscheidungsträger findet man mit einfachen, logischen und leicht umzusetzenden Ideen leider nur sehr selten Gehör.
Eigentlich sollten bei der Beantwortung dieser Frage diejenigen, die Rezepte ausstellen (Ärzte) und diejenigen, die Rezepte einlösen (Apotheken, Sanitätshäuser, Physiotherapeuten etc.) die Stimmen mit dem meisten Gewicht haben. Deshalb betrachte ich den Vorschlag mit dem QR-Code auf Papier als Weckruf für unsere Standesvertreter...

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endlich ein vernünftiger Ansatz im Digitalisierungswahn

von Eberhard Scharf am 21.08.2019 um 13:28 Uhr

Sehr guter Vorschlag, der es unbedingt verdient hat weiter verfolgt zu werden. Damit klappt wohl auch die weitere Versorgung auf dem Land durch Vor-Ort-Apotheken ohne große Hürden und ohne Verstärkung des Trends zur Abwanderung zum Versandhandel!
Es ist manchmal so einfach...

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Gastkommentar Weiler zu E-Rezept

von Karsten Wolter am 21.08.2019 um 10:47 Uhr

Cross - Denken ist hilfreich, tatsächlich genial.
Der Beratungsdialog wird gefördert, die freie
Apothekenwahl abgesichert und die Hoheit
des Patienten über seine Verordnung gewährleistet.

Mit diesem Modell einen Feldversuch mit überschaubaren
Budget zu initieren macht Sinn.

Mit kollegialen Grüßen
Karsten Wolter
Kur-Apotheke, Bad Berleburg


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e.l Rezept auf Papier mit QR-Code

von Christel Peilstöcker am 21.08.2019 um 10:26 Uhr

Den Vorschlag finde ich phantastisch. Seit vielen Jahren betrete ich eine Apotheke nur noch als Kunde (Rentnerin) und besitze noch immer kein Smartphone. Wie viele Menschen in meiner Lage mag es geben? Wäre es nicht ihnen gegenüber rücksichtsvoll, ein Rezept in Papierform auszuhändigen, damit sie noch einmal überprüfen können, was da eigentlich draufsteht?

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Einfach Genial!

von Andreas Grünebaum am 20.08.2019 um 18:50 Uhr

Da muss man erstmal drauf kommen - obwohl man das ja schon aus anderen Branchen kennt! Wenn ich im Flughafen einchecke, habe ich inzwischen immer auch eine Papierversion der Tickets mit dabei, obwohl das doch so schön bei Lufthansa, Delta und Co. über die „App“ geht. Erfahrungsgemäß dauert das aber an allen Kontrollstellen deutlich länger, als den QR-Code einfach auf Papier vorzuzeigen. Ich habe da schon Passagiere gesehen, die verzweifelt ihr Smartphone in diese oder jene Lage vor den Scanner hielten und am Ende zur Seite gewunken wurden.
Die Optionen der digitalen Übertragung bleiben ja dennoch erhalten und auch eine optionale App wäre denkbar, falls der Kunde sein Rezept auf diesem Wege versenden möchte.

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