BPhD-Gastkommentar zur Apothekenreform

„Das Konzept der öffentlichen Apotheke muss neu gedacht werden“

Berlin - 27.08.2019, 10:15 Uhr

Ilias Essaida ist Beauftragter für Gesundheitspolitik beim BPhD und kritisiert das Reformvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für den Apothekenmarkt. (Foto: BPhD)

Ilias Essaida ist Beauftragter für Gesundheitspolitik beim BPhD und kritisiert das Reformvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für den Apothekenmarkt. (Foto: BPhD)


Was muss passieren, damit die Vor-Ort-Apotheke für Patienten attraktiv bleibt? Diese Frage ist aktuell eine der Wichtigsten - wenn nicht sogar die Wichtigste – der Apothekenwelt. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) versucht mit dem sogenannten Apotheken-Stärkungsgesetz eine Antwort auf diese Frage zu finden. Ein Versuch, der leider etwas mager ausgefallen ist, findet Ilias Essaida, Beauftragter für Gesundheitspolitik des Bundesverbandes der Pharmaziestudierenden Deutschlands (BPhD). Ein Gastkommentar.

Spahn möchte die Apotheken vor Ort gegenüber dem Versandhandel stärken – soweit die Theorie. Er will die Rx-Preisbindung aus dem AMG in das SGB V verschieben. Auch ausländische Versender sollen so wieder rechtsgültig an den Rahmenvertrag gebunden werden, um zu Lasten der GKV verordnete Medikamente abgeben und anschließend abrechnen zu dürfen. So soll verhindert werden, dass das Solidaritätsprinzip des deutschen Gesundheitssystems ausgehöhlt wird. Doch die Preisbindung soll nicht für alle gelten. Privatversicherte und Selbstzahler hätten weiterhin die Möglichkeit, Rx-Boni zu erhalten und würden so systematisch gegenüber den gesetzlich Versicherten bevorteilt. Möchte man wirklich eine solidarische Preisgestaltung, so muss die Preisbindung für alle Gültigkeit besitzen.

Die eigentliche Problematik des Versandhandels liegt aber darin, dass auch dieser Gesetzentwurf es nicht schafft, konkrete Regeln für den Rx-Versand zu formulieren. Einen Versandhandel wird man zukünftig nicht umgehen können. Bestellungen im Internet sind alltäglich geworden, daher ist der Wunsch der Patienten, auch Arzneimittel online bestellen zu können, durchaus verständlich. Das fehlende Regelwerk befeuert nur Kritiker, die den Versandhandel oftmals als Untergang der öffentlichen Apotheke darstellen.

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Als wesentliche Neuerung sollen zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen eingeführt werden. Dennoch erscheint auch dieser Versuch, die Apotheken stärken zu wollen, etwas halbherzig. Als Beispiel für zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen wird die Medikationsanalyse genannt. Die BAG-Selbsthilfe kritisiert zurecht, dass dies eigentlich schon Bestandteil des Aufgabenbereichs der Apotheke ist und damit keine wesentliche Neuerung. Dabei ist es aber zwingend notwendig und längst überfällig, dass diese Dienstleistungen angemessen vergütet werden. Leider ist dies dem Minister nur 150 Millionen Euro wert. Das ist natürlich schon einmal ein Anfang, darf aber keinesfalls das Ende der Investitionsoffensive sein. Zumal das Geld nur aus den Töpfen der GKV kommen soll.

Der Apothekerberuf muss zukünftig Abstand davon nehmen, sich nur mit der reinen Logistik und Abgabe von Arzneimitteln zu befassen. Stattdessen sollten die Patienten weiter in den Mittelpunkt rücken. Gerade das ist es, was die Apotheke meiner Meinung nach braucht, um zukunftsfähig zu sein.

Was können die Versender nicht so leicht nachmachen?

Möchte man die Apotheke für Patienten attraktiver machen, indem man Dienstleistungen entwickelt, so sollte man sie auch bei der Ausarbeitung mit ins Boot holen. Das wäre die Chance, zusammen mit den Betroffenen etwas zu entwickeln, das die Versandapotheken nicht so schnell nachmachen können. So kann ein grundsätzlicher Vorteil geschaffen werden, der die Patienten für lange Zeit an die örtliche Apotheke bindet. Stattdessen wird die Selbstverwaltung beauftragt, neue Dienstleistungen zu entwickeln. Die Patientenverbände bleiben dabei leider außen vor. Ein Fehler, den auch der Paritätische Gesamtverband bemängelt.

Unsere Gesellschaft unterliegt einem demographischen Wandel. Die Menschen werden immer älter und die Medikationen komplexer. Eine stetige Überwachung und Anpassung der Einnahme sorgt für die nötige Arzneimitteltherapiesicherheit. Dabei ist die klinische Pharmazie das Bein, auf das wir uns stellen müssen.

Pharmazeutische Dienstleistungen ja, aber nur mit geändertem Studium

Pharmazeutische Dienstleistungen einzuführen beziehungsweise auszubauen, stärkt die Vor-Ort-Apotheken nur dann, wenn dies auch nachhaltig geschieht. Zukünftige Apotheker müssen bereits im Studium auf die veränderten Bedingungen in den Apotheken vorbereitet werden. Die Klinische Pharmazie muss schon im Studium eine größere Rolle spielen. Deshalb fordert der BPhD schon länger die Gleichgewichtung der fünf Schwerpunktfächer im Hauptstudium. Unsere mittlerweile fast 18 Jahre alte Approbationsordnung ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit und sollte daher unter Berücksichtigung der Klinischen Pharmazie angepasst werden.

Verlängerung der Studienzeit nötig

Derzeit verlassen die Studierenden die Universitäten nach dem zweiten Staatsexamen als exzellente Naturwissenschaftler. Damit wir uns auch auf die Herausforderungen, die die Beratung in der Apotheke an uns stellt, besser vorbereiten können, muss uns Studierenden einfach mehr Zeit eingeräumt werden. Eine neue Approbationsordnung sollte daher ebenfalls eine Studienzeit von mindestens neun Semestern vorsehen.

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BMG: Modellvorhaben für Grippeimpfungen in der Apotheke und Dauerverordnungen

Hervorheben möchte ich ganz klar die geplanten Modellprojekte für eine Grippeschutzimpfung in der Apotheke. Wie bei manchen unserer europäischen Nachbarn, wie England oder der Schweiz, schon zu beobachten ist, kann die Möglichkeit, sich direkt in der Apotheke impfen zu lassen, maßgeblich zu einer Erhöhung der Impfquote beitragen. Dabei sollten sich die Apotheker keinesfalls genötigt fühlen, Impfungen durchzuführen. Nur diejenigen, die sich dazu im Stande sehen und sich entsprechend weitergebildet haben, sollten eine solche Impfung anbieten dürfen. Erweist sich das Projekt als erfolgreich, darf man aber auch nicht davor zurückschrecken, es auf weitere risikoarme Impfungen auszuweiten. Auch hier stellt sich wieder die Frage, ob und inwieweit das Thema Impfen Bestandteil des Studiums werden sollte.

Apotheker müssen sich ihre Position erkämpfen

Die Mehrfachabgabe und die Stärkung des Botendienstes sowie die Einführung des E-Rezeptes sind Schritte in die richtige Richtung. Aber warum sind diese Schritte so zaghaft? Möchte man die Vor-Ort-Apotheke stärken, so muss man das Problem bei den Wurzeln packen:

Die Apothekenwelt wandelt sich. Die Vor-Ort-Apotheke fühlt sich durch den Versandhandel bedroht und befürchtet, ihr bisheriges Alleinstellungsmerkmal, nämlich die Versorgung der Gesellschaft mit Arzneimitteln, zu verlieren. Das Konzept der öffentlichen Apotheke muss daher grundlegend neu gedacht werden. Dabei muss der Fokus auf eine standortnahe, patientenorientierte sowie zuverlässige und individuelle Beratung und Betreuung der Patienten gelegt werden. Die Apotheker müssen sich ihre Stellung als Arzneimittelexperten erkämpfen und die Ausbildung muss sie zu solchen befähigen. Die aktuelle Version des Apotheken-Stärkungsgesetzes denkt dieses Konzept nicht zu Ende.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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1 Kommentar

Notfalldispension, Impfung, MRs, Dosierungsangabenpflicht

von A. Fischer am 27.08.2019 um 13:13 Uhr

Falls man mehr sein will, als ein erweiterter Logistiker fällt mir nur das ein:

1. Notfalldispension: Die Landärzte ziehen weg, machen Urlaub, man kann sich den Transport nicht organisieren etc, etc, Warum kann der Apotheker nach einem Interview nicht eine Notfalldispension durchführen mit der kleinsten Packung?!

2. Impfung, nach den RKI Zahlen muss soetwas wirklich mal kommen. Jede weitere Impfung ist gut für die Gesellschaft uns falls einer nicht will, muss er sich nicht dafür weiterbilden.

3. MRs (Medication Reviews) sind eigentlich ein Hauptthema für Apotheken, aber wenn man dafür nicht honoriert wird, warum soll man es umsonst machen?!

4. Dosierungsangabenpflicht. Die Beratung kann nur mit einem gewissen Grad an Information erfolgreich verlaufen. Wenn ich diverse Entlassbriefe aus Krankenhäusern lese und dann mal mit dem Patient/Betreuer die neuen Medikamente (das können auch mal nur 3 sein) bespreche gibt es mindestens einmal diskrepanzen, bzw. keine Angaben. Warum kann man nicht mal Diagnostik und Therapieentscheidung beim Arzt betonen und den Therapieerfolg beim Fachman/frau für Arzneimittel. Ich entscheide dann, welche Dosis genommen wird und dokumentiere warum. Novaminsulfon 15 Tropfen 3mal täglich usw. Wer kennt es nicht.

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