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BPhD-Gastkommentar zur Apothekenreform
„Das Konzept der öffentlichen Apotheke muss neu gedacht werden“
Was können die Versender nicht so leicht nachmachen?
Möchte man die Apotheke für Patienten attraktiver machen, indem man Dienstleistungen entwickelt, so sollte man sie auch bei der Ausarbeitung mit ins Boot holen. Das wäre die Chance, zusammen mit den Betroffenen etwas zu entwickeln, das die Versandapotheken nicht so schnell nachmachen können. So kann ein grundsätzlicher Vorteil geschaffen werden, der die Patienten für lange Zeit an die örtliche Apotheke bindet. Stattdessen wird die Selbstverwaltung beauftragt, neue Dienstleistungen zu entwickeln. Die Patientenverbände bleiben dabei leider außen vor. Ein Fehler, den auch der Paritätische Gesamtverband bemängelt.
Unsere Gesellschaft unterliegt einem demographischen Wandel. Die Menschen werden immer älter und die Medikationen komplexer. Eine stetige Überwachung und Anpassung der Einnahme sorgt für die nötige Arzneimitteltherapiesicherheit. Dabei ist die klinische Pharmazie das Bein, auf das wir uns stellen müssen.
Pharmazeutische Dienstleistungen ja, aber nur mit geändertem Studium
Pharmazeutische Dienstleistungen einzuführen beziehungsweise auszubauen, stärkt die Vor-Ort-Apotheken nur dann, wenn dies auch nachhaltig geschieht. Zukünftige Apotheker müssen bereits im Studium auf die veränderten Bedingungen in den Apotheken vorbereitet werden. Die Klinische Pharmazie muss schon im Studium eine größere Rolle spielen. Deshalb fordert der BPhD schon länger die Gleichgewichtung der fünf Schwerpunktfächer im Hauptstudium. Unsere mittlerweile fast 18 Jahre alte Approbationsordnung ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit und sollte daher unter Berücksichtigung der Klinischen Pharmazie angepasst werden.
Verlängerung der Studienzeit nötig
Derzeit verlassen die Studierenden die Universitäten nach dem zweiten Staatsexamen als exzellente Naturwissenschaftler. Damit wir uns auch auf die Herausforderungen, die die Beratung in der Apotheke an uns stellt, besser vorbereiten können, muss uns Studierenden einfach mehr Zeit eingeräumt werden. Eine neue Approbationsordnung sollte daher ebenfalls eine Studienzeit von mindestens neun Semestern vorsehen.
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BMG: Modellvorhaben für Grippeimpfungen in der Apotheke und Dauerverordnungen
Hervorheben möchte ich ganz klar die geplanten Modellprojekte für eine Grippeschutzimpfung in der Apotheke. Wie bei manchen unserer europäischen Nachbarn, wie England oder der Schweiz, schon zu beobachten ist, kann die Möglichkeit, sich direkt in der Apotheke impfen zu lassen, maßgeblich zu einer Erhöhung der Impfquote beitragen. Dabei sollten sich die Apotheker keinesfalls genötigt fühlen, Impfungen durchzuführen. Nur diejenigen, die sich dazu im Stande sehen und sich entsprechend weitergebildet haben, sollten eine solche Impfung anbieten dürfen. Erweist sich das Projekt als erfolgreich, darf man aber auch nicht davor zurückschrecken, es auf weitere risikoarme Impfungen auszuweiten. Auch hier stellt sich wieder die Frage, ob und inwieweit das Thema Impfen Bestandteil des Studiums werden sollte.
Apotheker müssen sich ihre Position erkämpfen
Die Mehrfachabgabe und die Stärkung des Botendienstes sowie die Einführung des E-Rezeptes sind Schritte in die richtige Richtung. Aber warum sind diese Schritte so zaghaft? Möchte man die Vor-Ort-Apotheke stärken, so muss man das Problem bei den Wurzeln packen:
Die Apothekenwelt wandelt sich. Die Vor-Ort-Apotheke fühlt sich durch den Versandhandel bedroht und befürchtet, ihr bisheriges Alleinstellungsmerkmal, nämlich die Versorgung der Gesellschaft mit Arzneimitteln, zu verlieren. Das Konzept der öffentlichen Apotheke muss daher grundlegend neu gedacht werden. Dabei muss der Fokus auf eine standortnahe, patientenorientierte sowie zuverlässige und individuelle Beratung und Betreuung der Patienten gelegt werden. Die Apotheker müssen sich ihre Stellung als Arzneimittelexperten erkämpfen und die Ausbildung muss sie zu solchen befähigen. Die aktuelle Version des Apotheken-Stärkungsgesetzes denkt dieses Konzept nicht zu Ende.
1 Kommentar
Notfalldispension, Impfung, MRs, Dosierungsangabenpflicht
von A. Fischer am 27.08.2019 um 13:13 Uhr
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