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Facebook-Live-Diskussion
Spahn: GKV-Ausgaben für Homöopathie haben nur einen kleinen Anteil
Neben der Apothekenreform und den Arzneimittel-Lieferengpässen könnte es in diesem Herbst noch ein weiteres brisantes Thema in der Arzneimittelpolitik geben: die Erstattung von Homöopathie durch Krankenkassen im Rahmen von Satzungsleistungen. Erwin Rüddel (CDU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses im Bundestag, hat nämlich angekündigt, diese Erstattung streichen zu wollen. In einer Facebook-Live-Diskussion positioniert sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht klar zu diesem Thema. Allerdings erklärt er, dass die Erstattungskosten für Homöopathika aus seiner Sicht einen sehr kleinen Teil der Gesamtausgaben ausmachen.
Spahn: Homöopathie bleibt Satzungsleistung
Aus Sicht des Ministers hat die Frage der Homöopathie-Satzungsleistungen aber offensichtlich einen untergeordneten finanziellen Stellenwert. „Nach allem was ich gerade weiß, geht es da um 20 Millionen Euro insgesamt, die über die Satzungsleistung Homöopathie in ganz Deutschland in einem Jahr bezahlt werden – bei über 230 bis 240 Milliarden Euro Gesamtausgaben ist das ein sehr, sehr kleiner Anteil.“ Eine Quelle für diese Zahl nannte Spahn nicht. Wie viel die Kassen wirklich über ihre Satzungsleistungen für die Homöopathie ausgeben, ist nicht gut belegt. Die Kassen selbst kommunizieren ihre Ausgaben dafür nicht, teils kursieren auch unterschiedliche Angaben. Die FAZ hatte vor einigen Monaten berichtet, dass sich die Gesamtausgaben pro Jahr auf 127 Millionen Euro belaufen, allerdings auch ohne eine Quelle für diese Zahl zu nennen.
Spahn ist sich bewusst, dass die Debatte um die Homöopathie „eine sehr emotionale, aber auch eine richtige und wichtige“ Debatte sei und stellt klar: „Der Grundsatz, dass Krankenkassen nur das zahlen sollen, wo auch tatsächlich ein Nutzen nachgewiesen ist, wo auch durch Studien belegt ist, dass das einen Mehrwert für den Patienten hat, dieser Grundsatz bleibt erhalten. Deswegen gibt es – wenn überhaupt – Homöopathie nur als Satzungsleistung.“
Erst kürzlich hat der Gesetzgeber mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz die Wahltarife für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen abgeschafft. Zuletzt waren dort nur etwas mehr als 560 Versicherte deutschlandweit eingeschrieben. Spahn erklärt in seinem Facebook-Video dazu: „Auch dort haben wir viel Bürokratie, die damit verbunden war, abgeschafft.“
5 Kommentare
Studie
von Dr Schweikert-Wehner am 16.09.2019 um 6:52 Uhr
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Intensivpflege
von Klaus Schneider am 14.09.2019 um 13:12 Uhr
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Bravo!
von Dr. Petersen am 13.09.2019 um 13:25 Uhr
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AW: Bravo
von Dr Schweikert-Wehner am 15.09.2019 um 9:41 Uhr
AW: Bravo
von Dr. Petersen am 15.09.2019 um 20:14 Uhr
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