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Nach Bundesratsbeschluss und EU-Widerstand
Maag: Apothekenreform könnte durch EU-Kommission kippen
Zeitgleich zum Deutschen Apothekertag (DAT) 2019 in Düsseldorf hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion am gestrigen Mittwoch zum Pressegespräch geladen. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Karin Maag, pflichtete ihrem Fraktionskollegen Michael Hennrich bei, der zuvor ein komplettes Kippen der Apothekenreform ins Spiel gebracht hatte. Maag sagte, man dürfe die Apotheker nicht im Regen stehen lassen, allerdings könnte die EU bewirken, dass man die Reform grundsätzlich überdenkt.
Während die ABDA beim Deutschen Apothekertag 2019 weiterhin die Forderung nach einem Rx-Versandhandelsverbot als nicht prioritär ansieht und stattdessen auf die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzt, sind für die Apotheken die Einlassungen der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Karin Maag, hinsichtlich der mit knapper Mehrheit vom Bundesrat empfohlenen Änderungen zum Apothekenstärkungsgesetz interessant. Die Länderkammer stimmte für ein Rx-Versandverbot zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit und zur gleichzeitigen Gleichbehandlung von GKV- und PKV-Versicherten, die mit dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn geplanten Rx-Boni-Verbot im SGB V nicht zu erreichen sei. Maag sieht nun Diskussionsbedarf.
Entscheidungen von EU-Kommission zu Rx-Boni wichtig
Maag nahm in diesem Zusammenhang auch Stellung zu einer Äußerung vom Fraktionskollegen Michael Hennrich, der „ein Zurück auf Null“ bei den strittigen Fragen des Apothekenstärkungsgesetzes angeregt hatte. Er beziehe sich auch auf Widerstände, die der Gesetzesentwurf hinsichtlich des Rx-Boni-Verbotes für EU-Versender bei der EU-Kommission ausgelöst haben soll – wie das Handelsblatt berichtet.
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Maag ordnete diese Äußerungen als in erster Linie persönliche Einschätzungen von Hennrich ein, ergänzte allerdings: „Wir diskutieren darüber tatsächlich. Wir sehen natürlich jetzt den Bundesrat, der wieder auf das Versandhandelsverbot kommt. Ganz banal und formal kann ich jetzt dazu antworten, die Regierung wird im nächsten Kabinett dazu eine Antwort geben. Und dann wird uns das Gesetz zugeleitet. Damit ist das parlamentarische Verfahren eröffnet. Jetzt ist es in der Tat so, da hat der Kollege Hennrich Recht, dass wir jetzt nicht mit den Schultern zucken können und sagen, was interessiert uns die EU.“
Gesetzgebungsverfahren zunächst weiter laufen lassen
Gleichzeitig befürwortet Maag, dass im Gesetzgebungsverfahren zunächst einmal weiter gegangen werde. Man dürfe die Apotheker „nicht im Regen stehen lassen“ und ihnen vermitteln, dass auf die Bedenken mit Schulterzucken reagiert würde. Es dauere aber noch, bis die neue EU-Kommission Antworten gefunden habe. „Wenn dann aus der EU Signale kommen, dass beispielsweise Boni gefordert würden, dann müssen wir das Ganze nochmal überdenken“, so Maag.
E-Rezepte, elektronische Patientenakte – notwendige Digitalisierung
Maag stellte außerdem digitale Themen wie das E-Rezept, elektronische Heil- und Hilfsmittelversorgung und Digitalisierung der häuslichen Krankenversorgung in den Fokus, die ihrer Meinung nach „ganz wichtig“ seien. „Die Zettelwirtschaft wollen wir nicht verbieten, aber wir sagen, wir fördern jetzt keine Faxe mehr und solche Dinge“, so Maag über notwendige Digitalisierungsschritte. Gleichzeitig versicherte Maag, dass sie wollten, dass die Marktbedingungen hinsichtlich des E-Rezeptes für die Vor-Ort-Apotheken und für den Versandhandel gleich seien sollten und dass es zu keinem Marktvorteil für einen der Beteiligten käme.
Die gesundheitspolitische Sprecherin ging in diesem Zusammenhang auch auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung der elektronischen Patientenakte ein. Das Bundesgesundheitsministerium müsse sich unter anderem mit den Forderungen von bis zu 60 neuen Paragrafen im SGB V auseinandersetzen. Maag ergänzte: „Die Sicherheit (der elektronischen Patientenakte) ist so, dass sie für uns vertretbar ist. Es ist so, dass wir meinen, man kann jetzt auch mit der elektronischen Patientenakte beginnen.“ Verpflichtend angeschlossen würden an die TI (Telematikinfrastruktur) die Apotheken und die Krankenhäuser.
Digitale-Versorgung-Gesetz: Überprüfung der Apps durch BfArM
In erster Lesung im Bundestag wird in dieser Woche über das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz, DVG) beraten. Patienten sollen in Zukunft einen Anspruch auf Gesundheits-Apps niedriger Risikoklassen haben. Voraussetzung sei eine Verordnung durch einen Arzt oder die Genehmigung durch die Krankenkassen. Die Hersteller der Apps kämen in ein Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen, das beim BfArM geführt werden soll. Dort sollen laut Maag auch die Überprüfungen positiver Versorgungseffekte durchgeführt werden.
2 Kommentare
E-Rezept.
von Roland Mückschel am 26.09.2019 um 10:26 Uhr
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3 Jahre
von Anita Peter am 26.09.2019 um 9:26 Uhr
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