Toxisch verunreinigte Glucose

Köln: Geschlossene Apotheken beliefern weiterhin Pflegeheime

Stuttgart - 30.09.2019, 11:18 Uhr

Drei Kölner Apotheken mussten letzte Woche schließen: Warum der Kölner Stadtanzeiger am Samstag von einem „Versorgungsnotstand“ schrieb, liegt an den Versorgungsverträgen, die zwischen Apotheken und Pflegeheimen geschlossen werden. (Foto: picture alliance / Marcel Kusch / dpa)

Drei Kölner Apotheken mussten letzte Woche schließen: Warum der Kölner Stadtanzeiger am Samstag von einem „Versorgungsnotstand“ schrieb, liegt an den Versorgungsverträgen, die zwischen Apotheken und Pflegeheimen geschlossen werden. (Foto: picture alliance / Marcel Kusch / dpa)


Die drei Kölner Apotheken, die nach dem Tod einer jungen Mutter und ihres per Notkaiserschnitt geborenen Babys durch einen toxisch verunreinigten Glucosetoleranz-Test vergangenen Donnerstag vorsorglich geschlossen wurden, dürfen weiterhin Pflegeheime beliefern. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete am Samstag darüber.

Am vergangenen Samstag war im Kölner Stadtanzeiger zu lesen, dass die Mitarbeiter des städtischen Gesundheitsamtes in Köln hinter den Kulissen damit beschäftigt seien, einen Versorgungsnotstand zu verhindern. 

Nach zwei Todesfällen hatten vergangene Woche am Donnerstag das NRW-Gesundheitsministerium und die Bezirksregierung Köln die sofortige Schließung von drei Apotheken in Köln angeordnet. Eine 28-jährige Schwangere und ihr per Notkaiserschnitt geborener Säugling waren eine Woche zuvor in der Folge eines Glucosetoleranz-Tests verstorben. Die Glucose war in der Heilig Geist Apotheke in Köln abgefüllt und wahrscheinlich dort toxisch verunreinigt worden. Am Wochenende war weiterhin unklar, ob es sich um ein tragisches Versehen oder um Vorsatz handelte.

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Warum der Kölner Stadtanzeiger am Samstag von einem „Versorgungsnotstand“ schrieb, liegt an den Versorgungsverträgen, die zwischen Apotheken und Pflegeheimen geschlossen werden. Da sensible Patientendaten weitergegeben werden müssten, seien sie nun im Falle der geschlossenen Apotheken nicht einfach auf andere Apotheken übertragbar – es bräuchte die Zustimmung jedes einzelnen Betroffenen. Und weil die drei von den Ermittlungen betroffenen Kölner Apotheken offenbar auch Pflegeheime belieferten, muss die Versorgung der Heimbewohner weiterhin sichergestellt werden:

„Um die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen, ist es daher laut Gesundheitsministerium im Einzelfall möglich, dass die geschlossenen Apotheken die Heimbewohner weiter versorgen dürfen“, schrieb der Kölner Stadtanzeiger am Samstag.

Wie die Nachrichtenagentur dpa schreibt, würden die Arzneimittel nun von einem externen Unternehmen geliefert und in den eigentlich geschlossenen Apotheken nur umverpackt. Das habe das Gesundheitsministerium auf Nachfrage erklärt. Außerdem gebe es im aktuellen Fall strenge Kontrollen durch ein Vier-Augen-Prinzip, Dokumentationspflichten und Stichproben der Behörden.


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