Gegenäußerung zum Bundesrat

Bundesregierung will längere PTA-Ausbildungsdauer prüfen

Berlin - 16.10.2019, 16:14 Uhr

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates beschlossen, die sich mit der PTA-Reform befasst. (c / Foto: Külker)

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates beschlossen, die sich mit der PTA-Reform befasst. (c / Foto: Külker)


Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch bereits eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats zum PTA-Reformgesetz beschlossen. Die meisten Vorschläge aus den Ländern lehnt die Regierung ab, acht von ihnen will sie aber folgen – und für 13 gibt sie eine Prüfzusage ab. Prüfen will sie beispielsweise die Forderung des Bundesrats nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung. Am morgigen Donnerstag erreicht das Reformvorhaben das Parlament.

Während die Gegenäußerung der Bundesregierung zur bereits am 20. September beschlossenen Stellungnahme des Bundesrats zum Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz auf sich warten lässt, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bei der PTA-Reform sehr schnell reagiert. Erst am vergangenen Freitag stand der erste Durchgang des „Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des Berufsbildes und der Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und pharmazeutisch-technischen Assistenten“ im Bundesratsplenum auf der Tagesordnung. Beschlossen hat die Länderkammer eine umfassende Stellungnahme mit zahlreichen Änderungswünschen. Und schon für die Kabinettssitzung am heutigen Mittwoch hat das BMG eine Gegenäußerung zur Bundesrats-Stellungnahme vorbereitet. Das Kabinett beschloss sie ohne Aussprache.

Wie bereits berichtet, plant Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das bisherige Berufsgesetz für PTA durch ein gänzlich neues und modernisiertes Gesetz abzulösen. Dieses enthält Regelungen zum Berufsbild, zum Ausbildungszugang und zur Struktur der Ausbildung. Ebenso zu den Mindestanforderungen an die Schulen sowie zum Ausbildungsverhältnis während der praktischen Ausbildung. Nicht vorgesehen ist, die schulische Ausbildung zu verlängern. Zudem sind Änderungen in der Prüfungsverordnung vorgesehen und in der Apothekenbetriebsordnung sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, PTA mehr Verantwortung zu übertragen.

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Doch der Aufschlag des Ministers ließ viele Wünsche der Länder offen. 51 Anträge umfasst die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf. Elf davon betreffen den Gesetzentwurf im Allgemeinen, die restlichen gehen ins Detail. Es geht dabei insbesondere um die Themen Schulgeldfreiheit, eine Ausbildungsvergütung auch während der schulischen Ausbildung, die Ausbildungsstruktur und -dauer, die pädagogische Qualifizierung der Lehrkräfte und der Apothekenmitarbeiter, die Rolle der Apotheker und ihrer Standesorganisationen bei der Ausbildung, die Kompetenzerweiterung der PTA im Apothekenbetrieb und die Notensystematik sowie Prüfungs-  und Bestehensregeln. Die Einwände der Länder sind nicht zu unterschätzen – es handelt sich nämlich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz. Das heißt, Bundesrat und Bundestag müssen sich einig werden, soll die Reform kommen.

Die Gegenäußerung der Bundesregierung folgt allerdings nur acht der Vorschläge aus den Ländern, einem stimmt sie teilweise zu. Für 13 Vorschläge erteilt sie eine Prüfzusage und 25 lehnt sie ab. Zudem kommt sie zwei Prüfbitten nach und zwei weitere zwei Anträge nimmt sie „zur Kenntnis“.

Einigkeit: Reform soll erst am 1. Januar 2023 in Kraft treten

Die Vorschläge des Bundesrats, denen die Bundesregierung zustimmt, betreffen unter anderem die Berücksichtigung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und ein späteres Inkrafttreten des Gesetzes – Anfang 2023 statt 2021 – sowie redaktionelle Verbesserungen. Teilweise stimmt sie dem Antrag zu, der vorsieht, PTA teilweise ohne Aufsicht pharmazeutische Tätigkeiten ausführen zu lassen. Zwar geht die Regierung nicht so weit, dass sie auf ihre konkreten und kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen verzichten würde, die PTA erfüllen müssen, um ohne Aufsicht arbeiten zu können (zum Beispiel mehrjährige Berufserfahrung und eine mindestens „gute“ Prüfungsnote). Die Länder plädieren nämlich dafür, allen PTA die Kompetenzerweiterung zuzugestehen. Doch der Bundesrat will in der geplanten neuen Vorschrift in der Apothekenbetriebsordnung auch eine weitere Ausnahme bestimmen, bei der die Aufsichtspflicht nicht entfallen darf: beim patientenindividuellen Stellen und Verblistern von Arzneimitteln. Und dem stimmt die Regierung zu.

Was die Regierung prüfen will

Beim besonders umstrittenen Thema Verlängerung der Ausbildungsdauer – die Länder wollen sie auf mindestens drei Jahre ausdehnen: mindestens 3000 Stunden Schule und 1200 Stunden Apotheke – zeigt sich die Regierung zumindest nicht gänzlich ablehnend. Sie will den entsprechenden Antrag der Länder, der sich auch für eine neue Ausbildungsstruktur mit einem Wechsel zwischen schulischen und praktischen Ausbildungsabschnitten ausspricht, prüfen. Das gleiche gilt für die Anträge der Länder zur pädagogischen Qualifizierung der Lehrkräfte, der Kooperation der Schulen mit den Ausbildungsapotheken sowie die Notenbildung und die Möglichkeit des Ausgleichs einer mangelhaften Prüfungsleistung durch die Vornote.

Schulgeld, Ausbildungsvergütung und Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe: Eckpunkte bis Ende 2019

Abgelehnt wird unter anderem der Antrag, dafür zu sorgen, dass von Anfang an eine Ausbildungsvergütung zu zahlen ist. Dazu erklärt die Regierung – auch mit Blick auf die Schulgeld- und sonstige Finanzierungsfragen – grundsätzlich:


Das Bundesministerium für Gesundheit wird entsprechend dem Koalitionsvertrag die Ausbildungen in den Gesundheitsfachberufen neu ordnen und stärken und dafür ein Gesamtkonzept zusammen mit den Ländern erarbeiten. Neben Themen  wie Schulgeldfreiheit und der Frage der Akademisierung werden auch das Thema Ausbildungsvergütung und damit einhergehende Finanzierungsfragen erörtert. Bis Ende 2019 sind Eckpunkte als Basis für notwendige gesetzliche Änderungen geplant.“

Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats zum PTA-Reformgesetz


Nun kann die parlamentarische Arbeit am Gesetzentwurf starten. Bereits am morgigen Donnerstag steht die erste Lesung im Bundestag an. Das Reformgesetz gehört zu den Vorlagen, die im vereinfachten Verfahren ohne Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen werden. Für nächste Woche Mittwoch, den 23. Oktober 2019, ist die öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages angesetzt.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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