Vor der öffentlichen Anhörung

Tauziehen um Kompetenzen und Ausbildung von PTA

Berlin - 21.10.2019, 14:00 Uhr

Wie soll die PTA-Ausbildung reformiert werden? Dazu gibt es keine einheitliche Meinung. (m / Foto: Gerhard Seybert / stock.adobe.com)

Wie soll die PTA-Ausbildung reformiert werden? Dazu gibt es keine einheitliche Meinung. (m / Foto: Gerhard Seybert / stock.adobe.com)


Wie viel mehr Kompetenz darf es sein?

Die ABDA bekräftigt in ihrer jüngsten – mittlerweile vierten – Stellungnahme zum Reformvorhaben zudem nochmals ihre Kritik an den Plänen zur Kompetenzerweiterung für PTA. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Apothekenleiter unter bestimmten Voraussetzungen (mehrjährige Berufserfahrung der PTA, gute Prüfungsnote, nachgewiesene Fortbildungen) auf die Aufsicht der PTA verzichten können. Doch die ABDA lehnt „aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit und damit der Patientensicherheit und des Patientenschutzes“ ab, dass PTA „in eigener Verantwortung“ Entscheidungen treffen können sollen.

Die PTA-Lehrkräfte blicken einer Kompetenzerweiterung hingegen „offen entgegen“ – wenn einige Bedingungen erfüllt sind, die anders lauten als die im Regierungsentwurf. So müsse ein finanzieller Anreiz gegeben und „optimalerweise im Tarifvertrag festgeschrieben“ sein. Vor allem aber plädiert die DPhG-Arbeitsgruppe für eine berufsbegleitende Fachweiterbildung als notwendige Voraussetzung. „Vorstellbar ist eine Ausbildungsdauer von zwei Jahren wie bisher mit einer zusätzlichen Ausbildungszeit zur Kompetenzerweiterung“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Weiterhin müsse die Haftungsfrage geklärt sein.

Begrüßenswert und „bedeutsam“ findet übrigens die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die geplante Kompetenzerweiterung. „Das kommt den Krankenhäusern (Krankenhausapotheken) bei der Gestaltung von Dienstplänen sehr entgegen“, schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Die DKG wünscht sich jedoch an verschiedenen Stellen des Gesetzentwurfs Nachbesserungen. Nämlich dort, wo aus ihrer Sicht die Besonderheiten von Klinikapotheken nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind. Das beginnt schon im neu zu definierenden Berufsbild, in dem explizit dargestellt werden sollte, dass der PTA-Beruf auch in Krankenhausapotheken ausgeübt werden kann. Zudem werde beispielsweise bei den Regelungen zum Ausbildungsvertrag zu einseitig auf die öffentliche Apotheke abgestellt.

Wie geht es nun also weiter? Die Gesundheitspolitiker werden am kommenden Mittwoch die geladenen Experten nochmals zu den Knackpunkten befragen. Dann wird sich zeigen, welche konkreten Änderungsanträge die Fraktionen beschließen. Während sich der BVpta für eine grundlegende Bearbeitung des Gesetzentwurfs auf Grundlage der Bundesratsempfehlungen ausspricht und vorschlägt, eine Task Force einzurichten, bei der er sich auch gerne selbst einbringt, will die DPhG-AG möglichst viel vom Regierungsentwurf retten. „Eine – wie durch den Bundesrat geforderte – grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs ist weder notwendig noch sinnvoll“, heißt es in der Stellungnahme der Lehrkräfte.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

PTA-Wahnsinn

von Wolfgang Müller am 21.10.2019 um 15:23 Uhr

Vielleicht sollte zum Thema "PTA-Ausbildung/Dauer und Inhalte" erstmal geklärt werden, was PTAs de facto in Apotheken tatsächlich längst schon machen. Und - genau wie Apotheker/innen - in Zukunft auch immer besser und ausgiebiger machen sollen:

Hochkompetente Beratung zur Anwendung von Arzneimitteln, nämlich. Weitestgehend eigenverantwortlich, in Anwesenheit eines Apothekers, der bei Bedarf unterstützen kann.

Als Zweites braucht man nur noch endlich einmal (wieder?) zu klären, was um Himmels willen PRAKTISCH unter "Beaufsichtigung des PTAs durch einen Apotheker" gemeint ist. Vor allem auch für die Außenstehenden: Für die Politiker, die diesen bisher bzgl. der Apothekerschaft unsäglichen Gesetzgebungs-Prozess bitte noch retten müssten!

Lese ich die händeringenden und wimmelnden/wimmernden ABDA-Stellungnahmen dazu, denke ich inzwischen wirklich, dass mit "Aufsicht" doch das kontrollierende Zugucken beim Handverkauf gemeint sein könnte. Zzgl. dann „Freigabe“ vor der Abgabe an den Kunden. Was soll sonst der ganze Quatsch überhaupt? Dass ein/e PTA keinesfalls ernsthaft "eigenverantwortlich" arbeite?

Dringend sollte die aktuelle Gesetzgebung dazu dienen, diese Klärungen im Apothekerschafts-Schilda (wieder?) herbeizuführen. Bitte, Adexa, BVPTA, Bundesrat und alle klar denkenden Menschen in der Apothekerschaft: Gebt nicht auf, dieses Geschwurbel zum PTA-Beruf JETZT, bei DIESER historischen Gelegenheit, ein für alle Mal zu beenden.

Sonst können wir ja den PTA auch gleich abschaffen oder ins Back-Office verbannen, wenn wir da keine bestens ausgebildeten, erwachsenen, eigenverantwortlichen Menschen als echte, entscheidende Partner zu sehen bereit sind. Vielleicht wollen das ja einige hochwohlmögende, verängstigte, Eigenabsicherung-irre Studierte sogar. Bizarr.

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