Einigung zwischen Union und SPD

PTA-Ausbildung soll bei 2,5 Jahren bleiben, PTA sollen anleiten dürfen

Berlin - 12.11.2019, 12:30 Uhr

Die Reform der PTA-Ausbildung: Nach Informationen von DAZ.online konnten sich die Sozialdemokraten bei der längeren Ausbildungsdauer nicht durchsetzen. Bei zwei anderen Forderungen hatte die SPD aber mehr Erfolg. (Foto: imago images / Westend61)

Die Reform der PTA-Ausbildung: Nach Informationen von DAZ.online konnten sich die Sozialdemokraten bei der längeren Ausbildungsdauer nicht durchsetzen. Bei zwei anderen Forderungen hatte die SPD aber mehr Erfolg. (Foto: imago images / Westend61)


Schon bald will der Bundestag die PTA-Berufsreform beschließen. Bis zuletzt war man sich in einigen Punkten uneins: Die SPD hatte sich gewünscht, dass die PTA-Ausbildung auf drei Jahre verlängert wird und dass erfahrene PTA in der Apotheke Schülerinnen anleiten dürfen. Nach Informationen von DAZ.online konnten sich die Sozialdemokraten zumindest bei der längeren Ausbildungsdauer aber nicht durchsetzen. Bei zwei anderen Forderungen hatte die SPD mehr Erfolg.

Mit dem Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett im August beschlossen hatte, soll insbesondere die Ausbildung der pharmazeutisch-technischen Assistenten/-innen reformiert werden. Die Ausbildungsdauer soll aber – zumindest laut Entwurf –  bei 2,5 Jahren bleiben. Es sind zudem Veränderungen bei der späteren PTA-Tätigkeit vorgesehen: PTA sollen künftig erweiterte Kompetenzen im Apothekenbetrieb übernehmen können. Und auch zur Vergütung der PTA-Schüler soll es neue Vorgaben in den Ausbildungsverträgen geben. Den Apotheken stehen zudem Mehrausgaben für PTA-Fortbildungen bevor.

Allerdings hat es in den vergangenen Wochen vermehrt Diskussionen um die Ausbildungsdauer gegeben. Obwohl der Bundesrat – das Gesetz ist zustimmungspflichtig – eine Verlängerung der Ausbildung eingefordert hat, hatte die Bundesregierung nur erklärt, sie werde dieses Anliegen „prüfen“. Bislang lag auch kein Änderungsantrag aus dem Bundestag vor, der eine Verlängerung vorsieht. Auch in den Verbänden ist man sich uneins: Die Apothekengewerkschaft Adexa und der Bundesverband PTA (BVpta) wollten die Fachschulausbildung von 24 auf 30 Monate verlängern. Inklusive der praktischen Ausbildung hätte sich die Ausbildung somit auf drei Jahre verlängert. Die ABDA hielt dagegen und wollte an der bestehenden Dauer nichts ändern.

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Zuletzt machte in dieser Angelegenheit aber die SPD Druck: Die SPD-Gesundheitsexpertin Bettina Müller legte dem Ministerium drei Prüfbitten zu der Reform vor. Konkret wünschte sich die SPD darin eine Verlängerung der Ausbildung auf drei Jahre. Zudem sollten nicht mehr nur Apotheker, sondern auch erfahrene PTA in der Apotheke Fachanleitungen bei PTA-Schülern übernehmen dürfen. Und: Klinikapotheken sollten als Ort und Träger für PTA-Ausbildungen ergänzt werden.

Mit ihrer zentralen Forderung nach der Ausbildungsverlängerung konnte sich die SPD allerdings nicht durchsetzen. Nach Informationen von DAZ.online stand zuletzt zur Debatte, dass man nach der 2,5-jährigen Ausbildung noch einen achtwöchigen Theorie-Block einführt, um die PTA dann in die Apotheke zu entlassen. Doch offenbar war der SPD das zu wenig. Immerhin: Nach acht Jahren soll die Ausbildung evaluiert werden, um dann erneut zu untersuchen, ob Änderungen nötig sind.

Es wird spannend, wie der Bundesrat diese Einigung bewertet. Denn die Länder hatten sich in ihrer ersten Stellungnahme klar für eine Verlängerung der Ausbildungszeit ausgesprochen. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist, könnten die Länder rein theoretisch einen Vermittlungsausschuss einberufen.

Praxisanleitungen für erfahrene PTA möglich

Was die sogenannten Praxisanleitungen betrifft, konnte die SPD die Union allerdings überzeugen. Künftig sollen auch PTA mit bestimmten Qualifikationen Praxisanleitungen in der Apotheke durchführen können. Konkret sollen Praxisanleitungen künftig durch Apotheker sowie durch weiteres pharmazeutisches Personal, das über eine pädagogische Zusatzqualifikation und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügt, angeboten werden können. Allerdings sollen die Länder befristet bis Ende 2030 davon abweichen dürfen, um eventuelle Engpässe bei den Ausbildungskapazitäten der Apotheken zu vermeiden.

Eine weitere von der SPD eingebrachte Forderung soll nun ebenfalls per Änderungsantrag in die Reform eingebracht werden. Demnach sollen die Krankenhausapotheken als Ort und Träger der praktischen PTA-Ausbildung ergänzt werden. Zur Begründung heißt es im entsprechenden Änderungsantrag, dass PTA die Möglichkeit haben sollen, die praktische Ausbildung künftig auch in Klinikapotheken zu absolvieren. Die Träger der praktischen Ausbildung sind künftig also der oder die Apothekenleiter/-in oder der Träger des Krankenhauses.

In der Prüfbitte der SPD-Politikerin Müller hieß es zu diesem Thema zur Erklärung:


Krankenhausapotheken sind für eine in die schulische Ausbildung integrierte praktische Ausbildung in besonderer Weise geeignet. Die Regelung erscheint darüber hinaus dazu geeignet, die Stellung der Krankenhausapotheke insgesamt sowie zukunftsweisende Modelle wie z.B. den Stationsapotheker zu stärken.“

SPD-Gesundheitsexpertin Bettina Müller


PTA: Kein Stellen, Verblistern, Zyto-Herstellen ohne Apotheker-Beaufsichtigung

Außerdem gibt es noch eine weitere wichtige Klarstellung in Sachen Kompetenzerweiterungen für PTA. Union und SPD haben sich dazu auf einen Änderungsantrag zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) geeinigt, mit dem geregelt wird, dass „die Gesamtverantwortung der Apothekenleiterin oder des Apothekenleiters durch das Entfallen der Pflicht zur Beaufsichtigung nicht berührt wird“. Konkret sollen PTA statt „in eigener Verantwortung“ künftig „ohne Beaufsichtigung“ arbeiten dürfen. 

Von dieser Neuregelung ausgenommen werden sollen allerdings zusätzlich das patientenindividuelle Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln sowie die Zubereitung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung. Zur Begründung heißt es hier, dass die ApBetrO für diese Bereiche „spezielle Sondervorschriften“ vorsieht, die ein „erhöhtes Sicherheitsniveau“ erfordern. Schon im Gesetzentwurf waren Ausnahmen vorgesehen, unter anderem für Betäubungsmittel.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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