Mitgliederversammlung der BAK

Weiterentwicklung der Approbationsordnung beschlossen

Stuttgart - 14.11.2019, 17:45 Uhr

BAK-Präsident Kiefer hat sich in einem Videostatement zum Beschluss der BAK-MV geäußert, die Approbationsordnung zu überarbeiten. (s / Foto: Screenshot YouTube)

BAK-Präsident Kiefer hat sich in einem Videostatement zum Beschluss der BAK-MV geäußert, die Approbationsordnung zu überarbeiten. (s / Foto: Screenshot YouTube)


Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK-MV) hat sich am gestrigen Mittwoch für eine Weiterentwicklung der Approbationsordnung ausgesprochen und ist damit der Empfehlung des BAK-Vorstands gefolgt. Grundlage der Novellierung soll ein Thesenpapier „Zur Ausbildung des Apothekers“ sein, das von der AG „Anforderungen an die Qualifikation des Apothekers“ entwickelt wurde. Die Novellierung sei notwendig, weil sich die Inhalte verändert hätten und die angepasst werden müssten, erklärte BAK-Präsident Kiefer im Anschluss in einem Videostatement.

Bis zu einer neuen Approbationsordnung ist es ein weiter Weg, der erste Schritt ist nun aber vollbracht. Am gestrigen Mittwoch hat die BAK-MV sozusagen der Standesvertretung das Mandat erteilt, die Sache ins Rollen zu bringen und die nötigen Gespräche anzuberaumen. Notwendig sei das, weil sich die Inhalte verändert hätten und die angepasst werden müssten, erklärte BAK Präsident Kiefer im Anschluss in einem Videostatement. 

Komplett neu organisiert werde das Studium aber nicht. So soll die Einheitlichkeit der Approbation erhalten bleiben, die weiterhin für alle Berufsfelder befähigen soll. Man werde seitens der BAK nun mit allen Beteiligten reden, also mit den Berufsträgern in den verschiedenen Berufsfeldern, den Hochschullehren, aber auch mit denen, die es nachher in den Ländern umsetzten müssen. Und letztendlich müsse man natürlich auch mit dem Ministerium reden, damit der Prozess angestoßen und das, was im Vorfeld erarbeitet wurde, zum Erfolg geführt werde, so Kiefer.

Thesenpapier mit den Vorschlägen der AG „Anforderungen an die Qualifikation des Apothekers“.

Im Vorfeld ist ein achtseitiges Thesenpapier mit den Vorschlägen der AG „Anforderungen an die Qualifikation des Apothekers“ erarbeitet worden. In dieser Arbeitsgruppe waren unter anderem vier junge Apotheker vertreten, die ihre Ausbildung nach der AAppO von 2001 absolviert hatten und Erfahrungen in öffentlichen Apotheken gesammelt haben.

In dem Papier heißt es unter dem Punkt „Allgemeine Thesen zur Ausbildung“ unter anderem, dass die Einheitlichkeit der Approbation erhalten bleiben müsse, so dass der Apotheker seinen Beruf in allen pharmazeutischen Tätigkeitsbereichen ausüben kann. Weiter müssten die zu vermittelnden Kenntnisse und Kompetenzen ständig auf ihre Relevanz hin überprüft und angepasst werden. Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Vermittlung berufsspezifischer digitaler Kompetenz in der pharmazeutischen Ausbildung berücksichtigt werden muss. Zudem spricht sich die AG in dem Papier explizit gegen eine Umstellung auf das Bachelor-Master-System aus.

Was wird aus der Klinischen Pharmazie?

Weiter geht es dann mit Thesen zur universitären Ausbildung. Dort heißt es, dass die Ausbildungsinhalte im Grundstudium hinsichtlich ihrer Bedeutung für die spätere pharmazeutische Berufsausübung überprüft und angepasst werden sowie die Ausbildungsinhalte der Pharmazeutischen Biologie stärker auf moderne pharmazeutisch-biologische Inhalte angepasst werden müssen. Und auch die Inhalte der pharmazeutischen Technologie müssen auf den Prüfstand – nämlich hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Apotheke und die pharmazeutische Industrie. 

Dann geht es um die Klinische Pharmazie. Hier finden die Mitglieder der Arbeitsgruppe, dass die Fächer Klinische Pharmazie und Pharmakologie erweitert und inhaltlich stärker aufeinander abgestimmt werden müssen. Im Zentrum der Wissensvermittlung stehe dabei die Patientenorientierung. Außerdem müsse die interprofessionelle Ausbildung gefördert werden. Eine weitere These lautet: „Der Apotheker muss befähigt werden, sein Fachwissen über Arzneimittel, krankheitsgerechtes Verhalten und Prävention jeweils adressatengerecht, insbesondere an Patienten und Angehörige der Heilberufe weiterzugeben“.

Staatsexamen wird überarbeitet, aber nicht wesentlich verändert

Auf die Pharmazeutischen Prüfungen wird in dem Papier dann noch einmal separat eingegangen. Diese müssten stärker kompetenzorientiert ausgerichtet werden, heißt es. Fürs erste Staatsexamen wünscht man sich, dass der Gegenstandskatalog, der vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) erarbeitet wird, überarbeitet wird. So solle sich die Pharmazeutische Prüfung im ersten Abschnitt stärker auf pharmazeutisch relevante Fragestellungen ausrichten, heißt es. 

Von einer Abschaffung der MC-Fragen (Multiple Choice) ist in dem Thesenpapier keine Rede. Zentralen Gegenstandskatalogen und Prüfungsfragen fürs zweite und dritte Staatsexamen erteilt man eine klare Absage. MC-Fragen wie im ersten Abschnitt seien für den zweiten und dritten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nicht geeignet, ebenso wenig wie eine zentrale Vorgabe von Prüfungsaufgaben für andere Prüfungsformen., heißt es. Unter anderem gebe es dann nämlich zu wenig Flexibilität im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen.

Das Thesenpapier war schon zuvor vom Geschäftsführenden BAK-Vorstand und dem BAK-Vorstand angenommen worden. Gestern hat dann auch die BAK-MV hat dem Thesenpapier zugestimmt.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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