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Faire-Kassenwettbewerb-Gesetz
Große Koalition will frühe Nutzenbewertung für Reserveantibiotika streichen
Antrag: Es fehlen wirksame Arzneimittel
Zur Begründung heißt es in dem Antrag:
Aufgrund von Resistenzen gegen vorhandene Antibiotika fehlen vermehrt wirksame Arzneimittel zur Behandlung von Infektionen. Die Resistenzbildung unterscheidet dieses Therapiegebiet wesentlich von anderen Therapiegebieten und erfordert einen sachgerechten Einsatz von Antibiotika und die kontinuierliche Erforschung und Entwicklung neuer Antibiotika. Nur so kann sichergestellt werden, dass bakterielle Infektionen langfristig effektiv behandelbar sind. (...) Neue Therapieoptionen sind jedoch selten. Deshalb wird geregelt, dass Reserveantibiotika im Verfahren zur Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen (§ 35a) gesondert behandelt werden.“
Mit der Neuregelung solle ein stärkerer Anreiz für die Entwicklung solcher Arzneimittel geschaffen werden, heißt es weiter. Und: Bei der Festlegung der Einordnungskriterien sollen RKI und BfArM die globale Liste multiresistenter Problemkeime und die Klassifikation von Antibiotika der Weltgesundheitsorganisation sowie die Resistenzdaten des RKI und der Zentralstelle für die Auswertung von Resistenzdaten bei systemisch wirkenden Antibiotika (Z.A.R.S.) berücksichtigen. Dadurch werde sichergestellt, dass die Resistenzsituation bei der Entscheidung in der Versorgung berücksichtigt wird.
1 Kommentar
Zu kurz gesprungen
von Anddani am 25.11.2019 um 18:53 Uhr
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