Kassenführung in der Apotheke

Die neue Bon-Pflicht: Was ist zu beachten?

Berlin - 10.12.2019, 07:00 Uhr

Ab nächstem Jahr ist der Bon auch in der Apotheke Pflicht – zumindest muss er dem Kunden angeboten werden. (b/Foto: wildworx / stock.adobe.com)

Ab nächstem Jahr ist der Bon auch in der Apotheke Pflicht – zumindest muss er dem Kunden angeboten werden. (b/Foto: wildworx / stock.adobe.com)


Ab 1. Januar 2020 gelten verschärfte Regelungen für die Kassenführung – auch in der Apotheke. Unter anderem kommt eine Pflicht zu einer Belegausgabe, auch „Bon-Pflicht“ genannt. Was hat es damit auf sich?

Den Steuerbehörden soll kein Geld mehr durch manipulierte Kassensysteme entgehen. Daher verabschiedete der Gesetzgeber bereits Ende 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Die neuen Regelungen, die für mehr Sicherheit sorgen sollen, treten nach und nach in Kraft. Bereits im vergangen Jahr wurde die Kassennachschau eingeführt. Am 1. Januar 2020 wird die sogenannte Bon-Pflicht für alle Steuerpflichtigen starten, die computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen nutzen – also auch für Apotheken. Für jeden Geschäftsvorfall muss dem Apothekenkunden künftig ein Bon ausgedruckt oder auf elektronischem Weg in einem standardisierten Format z.B. auf das Smartphone geschickt werden.

Nun hat die ABDA zu dieser Neuregelung informiert. Sie erläutert zunächst, dass es der Zustimmung des Kunden bedarf, soll der Bon in elektronischer Form übermittelt werden. Regelfall werde aber – zumindest zunächst – die Erstellung eines Papierbeleges sein, der stets zwingend auszudrucken und dem Kunden zur Entgegennahme anzubieten ist. Der Kunde wiederum müsse den Beleg weder annehmen noch aufbewahren. Auch für die Apotheke bestehe keine Pflicht, die nicht entgegengenommenen Papierbelege aufzubewahren. Bei der Entsorgung dieser Belege sollte aber sichergestellt sein, dass deren Inhalt nicht Dritten zugänglich gemacht wird. Um berufs- und datenschutzrechtliche Vorgaben einzuhalten, rät die ABDA Apotheken, diese Belege zu schreddern oder auf andere geeignete Weise zu vernichten.

Was gehört nun auf den Kassenbon?

Die Pflichtangaben auf dem Beleg ergeben sich aus § 6 Kassensicherungsverordnung. Aufzuführen sind danach mindestens:

  • der vollständige Name und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
  •  das Datum der Belegausstellung,
  • der Zeitpunkt des Vorgangbeginns und der Vorgangsbeendigung,
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder der Umfang und die Art der Leistung,
  • die Transaktionsnummer,
  • das Entgelt und der darauf entfallende Steuerbetrag für die Lieferung oder Leistung in einer Summe sowie der anzuwendende Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung ein Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und
  • die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.

Fehlen einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung wird vorerst nicht beanstandet

Die ABDA weist ferner darauf hin, dass der ab 1. Januar 2020 anzuwendende § 146a Abgabenordnung (AO) neben der Regelung zur Belegausgabepflicht weitere Vorgaben enthält, etwa im Hinblick auf die technischen Anforderungen an die verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme. Diese elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen nun eine Einzelaufzeichnung gewährleisten – und sind zusammen mit diesen digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Für diesen Schutz und die Zertifizierung müssen die Anbieter der Kassensysteme sorgen. Allerdings wird dies offenbar nicht fristgemäß gelingen. Daher gibt es einen gewissen Aufschub: Anfang November hat das Bundesministerium der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder geschrieben und sie über eine Nichtbeanstandungsregelung informiert. Darin heißt es, dass die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen zwar „umgehend durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich zu erfüllen“ seien. Aber: „Zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO wird es nicht beanstandet, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen“ Zugleich stellt das Ministerium klar: „Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO bleibt hiervon unberührt.“

Die ABDA weist überdies auf fristgebundene Mitteilungspflichten gegenüber dem zuständigen Finanzamt hin: Wer bereits vor dem 1. Januar 2020 ein elektronisches Aufzeichnungssystem angeschafft hat, muss Angaben zu diesem sowie der Sicherheitseinrichtung machen – und zwar mittels amtlich vorgeschriebenen Vordrucks bis zum 31. Januar 2020 (§ 146a Abs. 4 AO). Allerdings, so die ABDA weiter, lasse sich etwa der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Steuern entnehmen, dass der amtlich vorgeschriebene Vordruck derzeit noch nicht zur Verfügung stehe. Daher sei eine Meldung noch nicht möglich. Betroffenen Unternehmen werde empfohlen, abzuwarten, bis der Vordruck veröffentlicht wird.

Für weitere Informationen zur Belegausgabepflicht und zu § 146a AO verweist die ABDA auf Internetseiten des Bundesfinanzministeriums. Ihr abschließender Rat: „Wegen der Komplexität der Thematik bietet sich bei Zweifelsfragen eine Rücksprache mit dem persönlichen Steuerberater an“.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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15 Kommentare

Bonpflicht!!

von pille62 am 03.01.2020 um 11:45 Uhr

....ob, Bonpflicht,130 auf Autobahnen, Anfragen beim Verassungsschutz im Waffenrecht, Anwerben von Fachkäften, Mietpreisbremse usw.alles nur Symbolpolitik.
Keine dieser Maßnahmen löst ihr Problem.
Die Bonpflicht nicht die Gewinnverschleierung und Steuerhinterziehung durch Umgehungstatbestände von Milliarden durch deutsche Konzerne,die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 130 nicht, weil die meisten bereits mit dieser Geschwindigkeit unterwegs sind.
Wir ein vielfaches an illegalen Waffen bereits im Umlauf haben, die angeworbenen Fachkräfte den Bedarf eh nicht decken werden, die Mietpresibremse mehr oder weniger unwirksam ist.
Selbst wenn mann unterstellen kann, das ein Problem erkannt wurde, sind die Maßnahmen zur Lösung meist untauglich.
So auch im Falle der Bonpflicht

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Bon

von onrasiel am 15.12.2019 um 10:22 Uhr

Es war noch nicht der letzte produzierte Müll in unserem Staat !

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Bons und mehr!

von Heiko Barz am 12.12.2019 um 11:24 Uhr

Es läuft bei mir ein Film ab. Ich sehe Legionen von Bonkontrolleuren, ab 1. Jan. 2020 mit Finanzamtsausweisen bewehrt, bei Eisbuden, Zuckerwatteproduzenten und Mandelröstern die Dokupflichten zu prüfen.
Die dort ermittelten Verfehlungen werden danach sichtbar publiziert, um den nötigen Fortbestand dieses „Schwachsinns“ zu untermauern.
In seiner Bewerbungsrede zum SPD Vorsitz betonte Walter-Borjans, die Deutsche Wirtschaft nachhaltig vor den kapitalistischen Verdrängungsmechanismen schützen zu wollen. Auch sprach er von der Verpflichtung, massiv Steuern wieder zu Lasten dieser Großkonzerne zu erheben, denen es bisher zu leicht gemacht wurde, diese Steuern zahlen zu müssen.
Sein Genosse Lauterbach aber wird ihm in Bezug auf die Hollandpiraten schon die richtigen Tips geben, diese Holzschuh-Pseudoapotheken vor seinen Steuervisionen zu schützen.
Und was sagen die CDU-Kontrahenten Hennig und Spahn zu diesen Steuermanipulationen?
Und jetzt ist mein träumerischer Film zu Ende, aber die Bonpflicht bleibt real.
Fazit: ein paar Bußgelder bei Bonusverfehlungen kleiner und kleinster lobbyloser Deutscher Händler für den überdrehten Deutschen Finanzmechanismus, welcher aber die milliardenschweren Steuervergehen der „Multis“ einfach nicht sehen will und darf. Welch ein Deutschland, welch ein Europa?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Bons und mehr

von Heiko Barz am 12.12.2019 um 11:49 Uhr

Nicht „Bunusverfehlungen“ sondern „Bonverfehlungen“ eine Art „Freudscher Versprecher“!

Bon Pflicht

von Eckart Niemöller am 12.12.2019 um 10:03 Uhr

Ich schlage vor die von den Kunden nicht mitgenommenen Bons zu sammeln und zu anonymisieren und dann dem Finanzminister in den Vorgarten zu schütten.
Wat sünd dat all blots för Twirnbüddels de so een dösige Politik maakt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Kassenbon pflicht

von Islakar,Ferdinand am 11.12.2019 um 13:14 Uhr

Die sowas endscheiden haben nicht alle Tassen im Schrank. Aber was kann man von so eine Regierung verlangen, habe noch keinen vernünftigen von den Parteien, gesehen oder gehört jeden Tag bringen die neuen Müll auf dem Tisch. Mit anderen Worten, wir schaffen es.

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Kassenbon

von Inge Deufert am 11.12.2019 um 8:04 Uhr

Ich schlage zivilen Ungehorsam vor und werde wie bisher Kassenbons auf Verlangen ausdrucken.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Bon

von Conny am 10.12.2019 um 21:28 Uhr

Endlich hört es auf mit dem Schwarzgeld in den Eisdielen und Pizzarien. Nicht zu vergessen die chinesischen und viertnamischen Fastfoodläden.Und der Umweltschutz? Es ist wieso alles zu spät !

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Bonpflicht

von Andreas Schmidt am 10.12.2019 um 19:34 Uhr

Sind die den alle völlig irre geworden ??
Wurden bei der Bonpflicht denn überhaupt keine Klimaaspekte berücksichtigt??
Wieviel Tonnen Papier und Tinte verbraucht diese Vorschrift??
Das Monster Bürokratie wird immer größer.

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AW: Bonpflicht

von H.-J. Rux am 11.12.2019 um 11:48 Uhr

Gehst noch?
Ich kann es bald nicht mehr hören. Immer gleich mit Klimaaspekte argumentieren. Sie verwenden bestimmt auch noch Toilettenpapier und tätigen ihren Einkauf nicht immer Klimakonform. Dann doch gleich zurück ins Mittelalter.

AW: Bonpflicht

von Dr. Ralf Schabik am 14.12.2019 um 0:42 Uhr

@ H.-J. Rux: Ich bin bei Ihnen ... die inflationäre Verwendung des Begriffs "Klimaschutz" nervt tierisch. Denn "Klima" ist nur ein winziger Teil unserer einen UMWELT, die wir haben. Ich denke, da hat Andreas Schmidt dieses Unwort gedankenlos übernommen. Was aber NICHTS an seinen Argumenten ändert: Tonnen Papier, sinnlos vergeudete Tinte, nicht messbarer immenser Zeitaufwand FÜR NIX ! Der Vergleich mit dem Toilettenpapier hinkt gewaltig und enttäuscht mich insofern, als jemand, der sich Gedanken über eine schwachsinnige Regelung macht, von Ihnen ins Lächerliche gezogen wird. Wir haben viel zu wenige Leute in diesem Lande, die mal den Mund aufmachen, wenn es darum geht, Schwachsinn zu thematisieren.

Kassenbon

von Kagel am 10.12.2019 um 17:43 Uhr

Besteht auf Trödelmärkten Bonpflicht?

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Kassenbon

von Redaktion DAZ.online am 10.12.2019 um 17:48 Uhr

Nur bei steuerpflichtigen Händlern, wenn computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen verwendet werden. Offene Kassen, sind ausgenommen

Bon

von Andreas Kronsbein am 10.12.2019 um 11:20 Uhr

Ich hab gestern 10 Kilometer Kassenrolle und entsprechend Tintenpatronen geordert. Wer weiss, obs da nicht nächstes Jahr Lieferschwierigkeiten gibt :-( Bin gespannt, wie lange das reicht

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AW: Typisch Apotheker(in)

von Hummelmann am 11.12.2019 um 16:56 Uhr

Während die einen noch nachdenken über zivilen Ungehorsam durch nachträglichen Bondruck auf Wunsch des Kunden, ordern die anderen schon mal ausreichend Bonrollen, Tinte und Sammelbehälter.

Lieferengpässe bei Papierrollen? Was Besseres könnte den Bäumen und dem Klima doch gar nicht passieren...

Solange wir JEDEN UNSINN SOFORT in die Tat umsetzen, brauchen wir uns über ausufernde Bürokratie nicht mehr beschweren.

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