PR-Video der Bundesregierung

„Mal bin ich Fitnesstrainer, (…) manchmal bin ich Apotheker!“

Berlin - 07.01.2020, 07:00 Uhr

In einem PR-Video der Bundesregierung zur neuen Pflegeausbildung gibt es einen bedenklichen Querverweis auf den Apothekerberuf. (b/Foto/Screenshot: Bundesregierung /DAZ.online)

In einem PR-Video der Bundesregierung zur neuen Pflegeausbildung gibt es einen bedenklichen Querverweis auf den Apothekerberuf. (b/Foto/Screenshot: Bundesregierung /DAZ.online)


Apotheker schaltet BMG, Kammer und Aufsicht ein

Ein Apotheker aus Hessen wurde auf diese Aussagen aufmerksam, kontaktierte DAZ.online und gleichzeitig das Bundesgesundheitsministerium, seine Landesapothekerkammer sowie die Arzneimittelaufsicht in seinem Bundesland. In seinem Beschwerdebrief weist der Pharmazeut darauf hin, dass das Pharmaziestudium ein Abitur voraussetzt, aus mehreren Semestern und einem Praktikum besteht, dass man zur erfolgreichen Bewältigung des Studiums drei Staatsexamen benötigt und dass die Tätigkeit als Apotheker eine Approbation voraussetzt.

Die Abgabe von Arzneimitteln sei daher verantwortungsvoll und eben nicht „im Vorübergehen“ möglich, so der Apotheker. Der Pharmazeut erinnert auch daran, dass das Führen von akademischen Graden und explizit auch der Berufsbezeichnung „Apotheker/-in“ laut Strafgesetzbuch strafbewehrt ist. Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geleitete Bundesgesundheitsministerium fordert er daher auf, das Video unverzüglich zu löschen und die weitere Verbreitung zu unterlassen. Nach Angaben des Apothekers ist der Film nicht nur im Internet, sondern auch in Kinos zu sehen.

Regierung sucht nach Zuständigkeiten, ABDA antwortet nicht

Doch das BMG scheint gar nicht zuständig zu sein für den PR-Spot. Auf mehrere Fragen von DAZ.online zu dem Video verwies ein BMG-Sprecher lediglich an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), das seit März 2018 von der SPD-Politikerin Dr. Franziska Giffey und in der vergangenen Legislaturperiode von Katarina Barley (ebenfalls SPD) geleitet wurde. Doch auch das BMFSFJ fühlt sich nicht zuständig und verwies auf das Bundespresseamt (BPA), das für das Video verantwortlich sein soll. Antworten aus dem BPA liegen DAZ.online allerdings noch nicht vor. Die ABDA hat auf eine Nachfrage zur Einschätzung des PR-Videos bislang gar nicht geantwortet.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Ein Werbe-Video für den Pflegeberuf sorgt für Unmut bei Apothekern

Pfleger als Apotheker?

Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege

Kabinett stimmt Reform der Ausbildung zu 

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

11 Kommentare

PR Video

von Alexander Zeitler am 08.01.2020 um 19:50 Uhr

Haben wir an verantwortlichen Stellen nur noch AHNUNGSLOSE?
Wieso sollte es in der ABDA-Spitze anders sein?
Schlägt überall das Peter-System/Syndrom zu?
Gute Nacht Politik und Standesvertretung. Un dann uns noch die FDP verlassen. ui ui ui

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

@Holger

von Peter am 08.01.2020 um 15:24 Uhr

Prof. Börne spielt einen Arzt, er spielt aber keinen Pfleger der einen auf Arzt macht ;) Es ist auch nicht anstössig, wenn in der Werbung jemand Arzt oder Apotheker spielt, uns "echten" hingegen ist es per Gesetz verboten. Wenn du aber mal darauf achtest, dann wird in der Reklame nur ein weisser Kittel gezeigt, es wird aber nie gesagt "ich als Arzt oder ich als Apotheker" weil auch das verboten ist. Und mittlerweile muss sogar der Anschein des Arztes oder Apothekers durch Nennung des Berufstitels des Weisskittels entkräftet werden. Früher war's die Zahnarztfrau, heute ist es die Zahnhygienikern, steht bei jeder Reklame unten dabei ;) Wieso gibt es wohl Dr. Best nimmer :D "Ich als Dr. Best empfehle ihnen" ist per Gesetz Geschichte....

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Apotheker als Berufswert?

von Heiko Barz am 08.01.2020 um 12:17 Uhr

Die Diskussion zeigt einmal mehr, dass die Wertigkeit des traditionellen Apothekerberufs medial in den letzten 15 Jahren ohne ernstzunehmende Widersprüche der Berufsfvertretungen unwürdig und berufsvernichtend massiv abgenommen hat.
Dieser Zeitraum dazu ist genau definiert seit Beginn des wirtschaftlich irrationalen AM - Rabattsystems.
Vielen Dank Frau U.Schmidt!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Wir sollten mal reflektieren was apothekerliche Aufgaben sind

von Benjamin Schäfer am 07.01.2020 um 18:58 Uhr

Aber es stimmt doch! Jeder Apotheker, der mal Stationen versorgt hat bekommt mit wieviel Verantwortung auf den Pflegern lastet. Unter anderem ärztliche Tätigkeiten die getan werden müssen, auch wenn kein Arzt da ist. Auch leisten viele Pfleger hochapothekerliche Aufgaben - auf Station bei der Bestellung, bei der Btm-Abgabe, wo der Arzt nur mal zum unterschreiben vorbeikommt und am Krankenbett, wenn es um brisante Fragen geht wie Sondengabe, ect.... An der Aussage selbst ist nichts falsch. Skandalös ist, dass die Pfleger a) damit viel zuwenig in der Ausbildung konfrontiert sind b) überhaupt nichts daran toll ist für massive Überverantwortung in einem Beruf mit mickrigem Einkommen zu werben und c) dass die eigentlichen Apotheker dank selbstauferlegten und staatlichen Bürokratiezwängen selbst kaum noch eigentliche Apothekeraufgaben machen können. Etwas zugespitzt stimmt die Aussage. Der Pfleger ist mehr Apotheker als wir. Vermutlich wird der Beruf deswegen auch mehr in den Medien und in der Bevölkerung wertgeschätzt ;-)

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

@ Holger

von Christiane Patzelt am 07.01.2020 um 13:20 Uhr

was ist bitte ein Hilfsapotheker? Ist das sowas wie ein Hilfsanwalt oder ein Hilfsarzt oder ein Hilsjournalist oder ein Hilfschirurg?

Ganz ehrlich: zu viel Western geguckt, du Hilfscheriff....

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Humor

von Holger am 08.01.2020 um 8:26 Uhr

Du gehst wahrscheinlich zum Lachen in den Keller, oder wie??

Zuständigkeit

von Bernd Küsgens am 07.01.2020 um 9:52 Uhr

Wieder einmal ist keiner zuständig. Lt. Pressegesetz muß es aber diesen geben. Ministerien kennen die Gesetze nicht. Da wundert man sich überhaupt nicht mehr.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

@Holger

von Peter am 07.01.2020 um 9:07 Uhr

Strafrecht ist natürlich Quatsch, aber ich meine es wäre sogar rechtens weil es unter Anmaßung fallen dürfte.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Strafrecht

von Holger am 08.01.2020 um 8:24 Uhr

Das mit dem Strafgesetzbuch ist ja nicht meine Idee, zitiere ich lediglich aus dem Text. Die einschlägige Strafvorschrift wäre wohl der §132a Abs. 1 Nr. StGB, aber die Autoren des Videos würden sich mit Sicherheit (und auch berechtigt!) auf die Freiheit der Kunst berufen. Prof. Börne im Tatort ist ja auch nicht Professor, sondern Schauspieler.

Hehehe, köstlich

von Peter am 07.01.2020 um 7:43 Uhr

man stelle sich mal vor, er würde nicht Medikamente abgeben und sagen "Manchmal bin ich Apotheker" sondern Blutdruck messen und sagen "Manchmal bin ich Arzt".... LOL

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Korrektur

von Holger am 07.01.2020 um 9:00 Uhr

Kleine Korrektur:
Er gibt als Pfleger nicht Arzneimittel ab, sondern er wendet sie im Auftrag und unter der Verantwortung des Arztes an. Damit verrichtet er eine ärztliche Tätigkeit, die seitens des Arztes allerdings delegierbar an Pflegekräfte ist.

Das Video ist an dieser Stelle einfach ungeschickt gemacht - er hätte halt ein "Hilfs" vor den Apotheker setzen sollen und alles wäre klar. Aber die Keule des Strafrechts muss man deswegen doch wohl nicht schwingen.

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.