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Vergleichstool der Verbraucherschützer
Südtirol: Online-Preisvergleich für Arzneimittel
In der italienischen Region Südtirol sollen Patienten künftig leichter herausfinden können, welcher Hersteller OTC-Medikamente einer bestimmten Arzneimittel-Kategorie am günstigsten anbietet. Hierzu hat die Südtiroler Verbraucherzentrale ein neues Internet-Vergleichsportal kreiert.
Das Online-Portal der neuen Südtiroler Tageszeitung berichtet über eine interessante Initiative der Südtiroler Verbraucherzentrale (SVZ). Sie will vor allem Patienten, die finanziell nicht so gut gestellt sind, dabei helfen, die Kosten für nicht-erstattungsfähige Arzneimittel zu minimieren, und zwar mit einem neuen Online-Tool.
Der Vergleichsrechner Medikamente der SVZ wurde im Rahmen des Projekts „all e-nclusive: Technologien – Beeinträchtigungen – Armut“ erstellt. „All e-nclusive“ ist ein nationales Projekt zur Information und zum Schutz der Verbraucher, das vom italienischen Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung finanziert wird. Damit sollen benachteiligte Verbraucher und schwache Bevölkerungsschichten an Technologien herangeführt und bei deren Nutzung unterstützt werden. Damit soll Armutsfaktoren entgegengewirkt werden.
Drei Kategorien für die Erstattung
Für die Erstattung werden Arzneimittel in Italien in drei Klassen eingeteilt: Klasse A (Rx ambulant), Klasse H (Rx Krankenhaus) sowie Klasse C, die sowohl rezeptpflichtige als auch nicht-rezeptpflichtige Arzneimittel enthält. Der Gesundheitsdienst übernimmt grundsätzlich nur die Kosten für die Kategorien A und H.
Während die Preise für die erstattungsfähigen Kategorien A und H mit der Arzneimittelbehörde AIFA beziehungsweise einem Preiskomitee verhandelt werden, können die Hersteller die Preise für die nicht-erstattungsfähigen Arzneimittel (Kategorie C) frei festlegen. Allerdings müssen diese, sofern es sich um rezeptpflichtige Präparate handelt, landesweit einheitlich sein. Bei den nicht-rezeptpflichtigen Medikamenten legt dagegen die einzelne Apotheke, Parafarmacia (OTC-Shop) oder der Supermarkt den Preis individuell fest.
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Tatsächlich kann viel Geld gespart werden
Die nicht erstattungsfähigen, nicht rezeptpflichtigen Medikamente der Kategorie C (Fascia C) müssen die Patienten in Italien also komplett selbst bezahlen, wobei der Preis der Präparate stark variieren kann. In solchen Fällen kann es nützlich sein, sich vorab zu informieren, wo man sie am günstigsten bekommt. „Gerade dort setzt der Vergleichsrechner an, wo die Ausgabe nicht freiwillig ist: bei den verschriebenen Medikamenten, die der Gesundheitsdienst aber nicht trägt“, erklärt VZS-Geschäftsführer Andreaus. Mit Hilfe des kostenlosen Tools hat die neuen Südtiroler Tageszeitung erkannt, dass die Patienten beim Medikamenten-Kauf tatsächlich viel Geld sparen können.
Wie der Überblick zustande kommt
In die Suchmaske des Online-Tools kann entweder ein Markenname oder ein Wirkstoff eingegeben werden. Die Suche kann mit der Darreichungsform und der Dosis weiter eingegrenzt werden. Es erscheint eine Liste der von verschiedenen Herstellern erhältlichen Medikamente in der gewünschten Form und Dosis, zusammen mit dem jeweiligen Höchstpreis einer Packung und dem Preis pro Einheit. Dies ermöglich auf einen Blick einen problemlosen Vergleich.
Anhand einiger Beispiele verdeutlicht die Zeitung, dass sich diese relativ kleine Mühe durchaus lohnen kann. So zeigt sich für den Entzündungshemmer Ibuprofen in der 400 mg-Dosis beispielsweise ein Preisintervall von 0,09 bis 0,98 Euro pro Tablette, was einem „satten Preisunterschied“ von 91 Prozent entspricht. Für das Schmerz-und Fiebermittel Paracetamol wurde für die 500 mg-Dosis je nach Hersteller ein Preisunterschied von 72 Prozent ermittelt, bei einer Preisspanne von 0,14 bis 0,49 Euro pro Tablette. Eine 30 g-Tube Gentamycin Creme ist für 9,30 Euro, aber auch für 14,70 Euro zu haben.
Um den rezeptpflichtigen Teil der Arzneimittelkategorie C (Fascia C) gibt es in Italien seit Jahren eine intensive politische Debatte. Die Lobby-Organisationen der OTC-Shops fordern seit Jahren, dass diese Arzneimittel aus der Apothekenpflicht entlassen werden. Die Politik hatte dies auch mehrfach schon in Gesetzentwürfen vorgesehen, umgesetzt wurde diese Deregulierung bislang aber noch nicht.
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