Strafprozess vor dem Landgericht Frankfurt

Illegaler Arzneimittelhandel soll 1,2 Millionen Euro eingebracht haben

Frankfurt - 15.01.2020, 14:40 Uhr

Vor dem Landgericht Frankfurt startete heute der Prozess gegen zwei Männer, die illegal mit Arzneimitteln gehandelt haben sollen (Symbolbild). (m / Foto: imago images / rheinmainfoto)

Vor dem Landgericht Frankfurt startete heute der Prozess gegen zwei Männer, die illegal mit Arzneimitteln gehandelt haben sollen (Symbolbild). (m / Foto: imago images / rheinmainfoto)


Potenz- und Schlankheitsmittel aus China sollen zwei Angeklagte unerlaubterweise über das Internet verkauft haben. Vor dem Landgericht Frankfurt startete jetzt der Strafprozess gegen die beiden Männer, die sich jedenfalls teilweise geständig zeigten.

Zwei Geschäftsleute müssen sich seit dem heutigen Mittwoch wegen illegalen Handels von Arzneimitteln im Internet vor dem Landgericht Frankfurt verantworten. Die Anklage legt ihnen Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz zur Last, weil die aus China importierten Potenz- und Schlankheitsmittel in Deutschland verboten beziehungsweise zulassungspflichtig waren. (AZ 8920 Js 242136/08)

Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Haupttäter wurde indes eingestellt, weil der 50-Jährige wegen der Taten bereits in Spanien verurteilt worden war. Am ersten Verhandlungstag räumten die beiden 53-jährigen Angeklagten ein, sich mit ihren Namen dem Haupttäter zur Verfügung gestellt und dafür monatlich jeweils 2000 Euro erhalten zu haben. Die Umsätze der Firma waren laut Anklage jedoch ungleich höher: Bei 14.000 Einzelverkäufen soll ein Erlös von mehr als 1,2 Millionen Euro erzielt worden sein.

Erst Erotik, dann Pillen

Nach eigenen Aussagen waren die beiden Männer bereits 2007 nach Spanien ausgewandert, wo sie den späteren Haupttäter kennengelernt hatten. Zunächst habe man Erotik-Seiten im Internet betrieben, später sei man nominell in das Geschäft mit den verbotenen Pillen eingestiegen. „Nach ein paar Monaten wurde mir die Sache jedoch zu heiß“, sagte einer der Männer. Sie seien wieder ausgestiegen. Seither ermittelte die Staatsanwaltschaft.

Das Gericht hatte den Angeklagten zu Beginn der Verhandlung signalisiert, dass sie auch nur wegen Beihilfe verurteilt werden könnten. Bei entsprechenden Geständnissen seien deshalb Bewährungsstrafen möglich. Der Prozess soll nun im März abgeschlossen werden. Ursprünglich waren Termine bis Juni vorgesehen. Auch der mutmaßliche Haupttäter ist in den Zeugenstand geladen worden.


dpa / DAZ.online
redaktion@daz.online


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