- DAZ.online
- News
- Politik
- BMG-Gutachten zur ...
Kammerversammlung Hessen
BMG-Gutachten zur Preisbindung: Funke ist skeptisch
„Wenn man weiß, wer am Gutachten beteiligt ist, ist man skeptisch“
Hinsichtlich des vom BMG beauftragen Gutachtens zur Auswirkung einer Aufhebung der Rx-Preisbindung zeigte Funke sich skeptisch: „Auch wenn behauptet wird, die Gutachten dienten der Untermauerung der Regelungen zur
Gleichpreisigkeit im SGB V, bin ich nicht zuversichtlich, dass es das Gesetzesvorhaben stützt“, so Funke. Sie teile den Optimismus des ABDA-Präsidenten nicht, erklärte sie. Die ABDA-Spitze hatte sich nämlich in ihrer ersten Reaktion auf das neue Apotheken-Gutachten für die optimistische Sichtweise entschieden, dass das BMG damit tatsächlich Argumente für die Festpreise sammeln will, um sie in einem weiteren Verfahren anzuwenden, und nicht Argumente für eine weitergehende Deregulierung. Funke begründete auch, warum sie bezüglich des Gutachtens skeptisch ist: „Wenn man weiß, welche Institutionen und Personen daran beteiligt sind, ist man vorsichtig, was es mit dem Gutachten auf sich hat“, erklärte sie. Sie spielte damit vermutlich darauf an, dass eine der maßgeblich am 2HM-Honorargutachten beteiligten Personen, Iris an der Heiden, mittlerweile beim IGES-Institut beschäftigt ist, welches vom BMG mit der Erstellung des neuen Gutachtens beauftragt wurde.
„E-Rezept ohne Makelverbot ist eine Bedrohung“
Neben der Gleichpreisigkeit gebe es aber noch weitere Punkte im Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG), die unbedingt angegangen werden müssen, nämlich unter anderem das Makelverbot. Die Einführung des E-Rezepts ohne Makelverbot sei für Apotheken vor Ort eine riesige Bedrohung. „Dann brauchen wir über Gleichpreisigkeit gar nicht mehr zu reden“, so Funke. „Wir wollten, dass das Makelverbot, wie beispielsweise die Modellprojekte zur Grippeimpfung, ebenfalls in ein im letzten Jahr laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht wird. Spahn hat das aber abgelehnt.“ Sie appellierte daher an alle Delegierten, wenn klar ist, wie es mit dem VOASG weitergeht, ihre Kontakte in die Politik zu nutzen und zwar insbesondere die zu den Abgeordneten, die mit Gesundheitspolitik nichts zu tun haben. Denen müsse man klar machen, was das für die Versorgung vor Ort, für die Versorgung ihrer Wähler bedeute, wenn das Verbot nicht kommt.
Die Hauptaufgabe für die Apothekerschaft in den nächsten Jahren sieht Funke darin, den Benefit durch den Apotheker vor Ort erlebbar, messbar und erfühlbar zu machen. „Das muss uns als Berufsstand gerade in Zeiten des Wandels gelingen“, so die Kammerpräsidentin. In einer Gesellschaft mit einer immer stärkeren Convienience-Mentalität müsse man klarmachen, welches Erlebnis und welchen Benefit die Menschen haben, wenn sie in die Apotheke kommen. „Wir wissen das alles, aber wir müssen das der Gesellschaft verdeutlichen, die Menschen werden entscheiden, ob es für sie tatsächlich ein Benefit ist oder ob die Bequemlichkeit siegt“, so Funke.
1 Kommentar
Gutachten
von Roland Mückschel am 16.01.2020 um 10:11 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.