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Benkert bei Pharmacon-Eröffnung
„Neue Approbationsordnung überfällig, Rx-Boni vom Tisch“
Mit deutlichen Worten hat der Vizepräsident der Bundesapothekerkammer, Thomas Benkert, eine Reform der Approbationsordnung für Apotheker (AApprO) gefordert. Das aktuell wieder im Fokus der Aufmerksamkeit stehende Rx-Versandverbot hält Benkert für nicht durchsetzbar – Boni für Versender seien aber „definitiv und absolut vom Tisch.“
Eine Novellierung der Apothekerausbildung werde schon länger angemahnt und sei überfällig, so Benkert, der am gestrigen Sonntag den Pharmacon im österreichischen Schladming in Vertretung für den erkrankten BAK-Präsidenten Kiefer eröffnete. Wichtig seien eine Intensivierung der klinisch-pharmazeutischen und pharmakologischen Inhalte, der Ausbau der interprofessionellen Anteile in der Ausbildung sowie die möglichst kompetenzorientierte Vermittlung der Ausbildungsinhalte. Den Ersatz der bisherigen Staatsexamen durch ein Bachelor-Master-System lehnt die Bundesapothekerkammer (BAK) aber kategorisch ab.
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Verlängerung der Regelstudienzeit „wünschenswert“
Eine Verlängerung der Regelstudienzeit der angehenden Apotheker nannte Benkert „wünschenswert“. Allerdings müsse sichergestellt sein, dass durch eine Verlängerung der Studiendauer weder Studienplatzkapazitäten verringert werden noch die Betreuungsintensität sinke. Denn es sei inakzeptabel, wenn weniger Apotheker ausgebildet oder die Ausbildung qualitativ schlechter würde. Außerdem soll das Pharmaziestudium auch weiterhin den Zugang zu allen pharmazeutischen Berufsfeldern auch außerhalb der öffentlichen Apotheke – von der Krankenhausapotheke über die pharmazeutische Industrie bis zur Bundeswehr – offenhalten.
Dass die Forderung nach einer Studienreform nicht unumstritten ist, wurde in der Ankündigung deutlich, die BAK wolle in den kommenden Monaten zu einem Runden Tisch einladen. Er soll die „zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen der Beteiligten“ über die zukünftige Apothekerausbildung zu einem Grundkonsens zusammenführen. Über den genauen Zeitpunkt und die möglichen Teilnehmer dieser Runde machte Benkert allerdings keine Angaben.
„Rx-Versandverbot mit Spahn nicht umsetzbar, Rx-Boni absolut und definitiv vom Tisch“
Auch auf die Irrungen und Wirrungen der aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen ging Benkert in seiner Eröffnungsrede ein. Bei der „wahren Flut an Gesetzes- und Verordnungsentwürfen“, mit denen der Bundesgesundheitsminister die Apotheker in den vergangenen Monaten konfrontiert hat, habe es sich bewährt, dass diese unter anderem mit dem „Perspektivpapier Apotheke 2030“ ihre „Kernpositionen in Ruhe festgelegt haben“.
Trotzdem sei es nicht einfach, allen Anforderungen an das berufspolitische Agieren gerecht zu werden, so Benkert. Das habe sich insbesondere beim aktuell wichtigsten Reformvorhaben Spahns, dem Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) gezeigt. So habe man zur Kenntnis nehmen müssen, dass das Rx-Versandverbot mit Spahn nicht umsetzbar sei – auch wenn es das aus Benkerts Sicht wirksamste Instrument zur Wiederherstellung der Gleichpreisigkeit darstellen würde und immerhin Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hatte.
„Makeln von Rezepten durch Dritte muss verboten werden“
Als Erfolg verzeichnete Benkert, dass im aktuellen Entwurf des VOASG die ursprüngliche Idee Spahns, ausländischen Versendern Boni bis zu 2,50 Euro zu erlauben, nicht mehr enthalten sei. Dieser Vorschlag sei „absolut und definitiv vom Tisch“, so Benkert. Die Gleichpreisigkeit werde – zumindest im GKV-Bereich – „beibehalten und auch für Versender aus dem Ausland uneingeschränkt gelten“.
Allerdings habe sich das Gesetzgebungsverfahren zum VOASG „nicht nur entschleunigt, sondern es ist ganz zum Stillstand gekommen“, beklagte Benkert. Das betreffe neben der Regelung der Gleichpreisigkeit noch weitere, für die Apotheker wichtige Themen. Insbesondere erwähnte Benkert das „Makelverbot“ für elektronische Rezepte: „Es wäre fatal, wenn elektronische Verordnungen mangels entsprechender Regelungen Wege nähmen, die dem Primat wirtschaftlicher Partikularinteressen folgen.“ Das Zuweisungsverbot solle nicht nur für Ärzte und Apotheker gelten, auch das „Makeln“ von Rezepten durch Dritte müsse verboten werden.
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