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Arzneimittelengpässen vorbeugen
BMG: Apotheken sollen Arzneimittel „bedarfsgerecht“ abgeben
Lieferengpässe begleiten Apotheker, Ärzte und Patienten schon lange. Die COVID-19-Pandemie lässt die Sorge aufkeimen, dass sich Arzneimittelengpässe verschärfen. Fragen nach der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung werden laut. Das BMG will dem vorbeugen und hat Ärzten nun Hinweise zum bedarfsgerechten Verordnungsverhalten gegeben. Auch Apotheker sind angehalten, OTC-Arzneimittel bedarfsgerecht und mit Augenmaß an Patienten abzugeben. Damit nicht manche alles haben, und andere nichts.
„Sicherlich erleben auch Sie in Ihrer Apotheke aufgrund der Corona-Pandemie derzeit eine sehr angespannte Situation mit großer Arbeitslast, einem erhöhten Aufkommen an verunsicherten Patienten und einem entsprechenden Nachfrageverhalten“, mit diesen Worten wendet sich die ABDA am heutigen Dienstag an die Apotheker.
Jenseits der bereits seit längerem bekannten Lieferengpässe würden in der öffentlichen Diskussion Fragen nach der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung laut, so die Bundesvereinigung der Deutschen Apothekerverbände. Dass die Sorge vielleicht nicht grundlos ist, zeigen die Meldungen der letzten Tage. Engpässe gibt es bereits bei Pneumokokken-Impfstoffen, Indien hat Ausfuhrbeschränkungen für insgesamt 26 Wirkstoffe und Arzneimittel verhängt und auch die Pharmagroßhändler schränken teilweise ihren Service ein, kündigen Lieferverzögerungen an und streichen Verbundbestellungen, wie Phoenix. Auch Noweda und Kehr haben bereits Leistungseinschränkungen angekündigt. Die Großhändler begründen ihr Vorgehen unter anderem damit, dass Apotheker derzeit Bevorratungskäufe durchführen würden.
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Nun wandte sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Montag über die Kassenärztliche Bundesvereinigung an die Ärzteschaft. Das BMG will durch Hinweise zum Verordnungsverhalten Versorgungsengpässen vorbeugen.
Ärzte: N3-Packungen weiter verordnen, keine zusätzlichen Privatrezepte
Die ABDA verweist in ihrer Information an die Apotheker auf ein Schreiben von Staatssekretär Dr. Thomas Steffen an die KBV, in dem heißt es: „Um einen kontinuierliche, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung von Patientinnen und Patienten, die zwingend auf Arzneimittel angewiesen sind, sicherzustellen, bitte ich bei der Verordnung durch Ärztinnen und Ärzte zu berücksichtigen:
- Die Verordnung von Arzneimitteln insbesondere bei chronisch kranken Patientinnen und Patienten (z.B. mit einer N3-Packung) sollte wie gewohnt fortgesetzt werden, um Arztbesuche auf das Nötigste zu reduzieren und damit die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu entlasten.
- Auf eine zusätzliche Ausstellung von Privatrezepten, soweit sie aus ärztlicher Sicht nicht erforderlich sind, sollte verzichtet werden. Die Arzneimittel stehen dann den Patientinnen und Patienten zur Verfügung, die diese dringend benötigen.“
OTC-Arzneimittel mit Augenmaß abgeben
Zugleich hat das BMG sich an die ABDA gewandt und auch um ein angemessenes Abgabeverhalten in den Apotheken gebeten. Im diesem Schreiben heißt es:
„Vergleichbare Anforderungen ergeben sich auch für die Apotheken bei der Abgabe von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren. Durch die Abgabe von bedarfsgerechten Mengen kann auch bei diesen Produkten Versorgungsengpässen entgegengewirkt werden. Die Apotheken werden gebeten, dies zu berücksichtigen.“
Die ABDA bitte die Apotheken, „diese Hinweise zu beherzigen“. Und sie dankt den Apothekern „für die starke Leistung, die Sie mit Ihren Teams für die Patienten erbringen.“
2 Kommentare
Macht schon Sinn - für den Versand !
von ratatosk am 31.03.2020 um 17:12 Uhr
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Systemrelevant...
von Michael Weigand am 17.03.2020 um 16:21 Uhr
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